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ID0105206600

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    Vokabeln: 6
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    2. Wort: 1
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    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Meyer-Laule.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1873 52. Sitzung Bonn, Montag, den 27. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1874C, 1925C Zur Tagesordnung . . . . . . 1784D, 1892B Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 609) 1874D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller . . . . . . . . 1875A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wuermeling, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 618) . . . . . . . 1875D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer (Drucksache Nr. 656) . . . . . 1876A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1876A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes, des Leistungspflichtgesetzes im Lande Hessen sowie des Notleistungsgesetzes in WürttembergHohenzollern (Drucksache Nr. 657) . . 1877B Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1877B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache Nr. 704) 1877D Loritz (WAV) . . . . . . . 1878A Renner (KPD) 1878B Erste Beratung des von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlung der Pensionsvorschüsse und Unterhaltsbeihilfen an die im Art. 131 des Grundgesetzes angeführten Personengruppen (Drucksache Nr. 668) . . . 1878D Dr. Nowack (FDP), Antragsteller 1878D Krause (Z) 1879D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksachen Nr. 685 und 350) . . . 1879D Brookmann (CDU), Berichterstatter 1879D Frau Korspeter (SPD) 1880D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 1882B, 1889D Krause (Z) . . . . . . . . 1884A Kohl (KPD) 1884D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1886C Priebe (SPD) 1887C Euler (FDP) . . . 1888B Farke (DP) 1888C Frau Döhring (SPD) 1889A Zweite und dritte Beratung des Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksachen Nr. 760 und 522) 1890B Langer (FDP), Berichterstatter . . 1890C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Hafensonderbetrieb) (Drucksache Nr. 632) . . . . . . . 1891 B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1891C Unterbrechung der Sitzung . . 1892A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiedereinführung der Todesstrafe (Drucksache Nr. 619) 1892C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller . . . . . . . 1892C, 1919A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1895D Wagner (SPD) 1896D Dr. Kleindinst (CSU) 1904B Dr. Hammer (FDP) 1905A Dr. Laforet (CSU) 1906B Frau Meyer-Laule (SPD) . . . 1906D Loritz (WAV) 1908A Ewers (DP) 1909C Dr. von Merkatz (DP) 1911B Neumayer (FDP) 1912B Renner (KPD) 1914C Dr. Miessner (DRP) 1917D Dr. Schmid (SPD) 1918B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 1913D Schröter (CDU) 1914A Renner (KPD) . . . . . . . 1914 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711) . . . . . . . 1921B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . 1921B, 1925A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . . . . . . 1921B Dr. Schneider (FDP) . . . . . . 1921D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1925A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse von Bundestagsabgeordneten aus dem Beamtenverhältnis (Drucksache Nr. 720) 1923B Dr. Kleindinst (CSU), zur Geschäftsordnung . . . . . . 1923C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache Nr. 745) 1923D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 1923D Nächste Sitzung 1925C Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Gegenüber den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Etzel über die rechtliche Bedeutung und die Wirkung des Grundgesetzes sowie über die Befugnisse und die Tätigkeit des Parlamentarischen
    Rats muß folgendes kurz und klar betont werden. Der Parlamentarische Rat war kein Vollzugsorgan der Besatzungsmächte.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Nach dem völligen Zusammenbruch war kraft des Völkerrechts die Ausübung der deutschen Staatsgewalt auf die Besatzungsmächte übergegangen. Die Besatzungsmächte haben die Ausübung der deutschen Staatsgewalt nach und nach deutschen Organen wieder zurückgegeben. Die Besatzungsmächte haben den Ministerpräsidenten der Länder die Ermächtigung erteilt, Vertreter der deutschen Länder zusammenzuberufen, um ein Grundgesetz auszuarbeiten, und die Ministerpräsidenten haben von dieser Ermächtigung, in Ausübung der deutschen Staatsgewalt zu handeln, nach ihrem Ermessen Gebrauch gemacht und den Parlamentarischen Rat berufen. Dann sind die Mitglieder des Rates nach demokratischen Grundsätzen von den Parlamenten der deutschen Länder gewählt und abgeordnet worden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der Parlamentarische Rat war die damals allein mögliche Gesamtvertretung des deutschen Volkes

    (Abg. Dr. Baumgartner: Nein!)

    und hat als solche Gesamtvertretung des deutschen Volkes kraft deutschen Rechts gehandelt.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Nein! Nein!)

    Das Grundgesetz ist darauf auch durch die Volksvertretungen von zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden. Wir blieben in der Minderheit, als wir die Beschlußfassung durch das Volk forderten; das ist aber für die rechtliche Wirksamkeit nicht das Entscheidende. Auf dieses Grundgesetz bauen alle Parteien, auch die Partei des Herrn Kollegen Dr. Etzel, ihre gesamte Arbeit in diesem Hause auf.

    (Zustimmung in der Mitte. — Abg. Dr. Baumgartner: Nur weil wir müssen! — Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Dr. Baumgartner: Nur weil wir müssen! — Zuruf: Die CSU hat es doch auch abgelehnt! — Abg. Dr. Baumgartner: Sie haben doch das Grundgesetz auch abgelehnt! — Zuruf von der SPD: Stören Sie nicht dauernd!)

    Das Grundgesetz ist von zwei Dritteln der deutschen Länder angenommen, und damit ist die Voraussetzung erfüllt, die dieses Grundgesetz selbst sich bei der Entstehung gesetzt hat. Es ist ein Übergangsgesetz, das gelten soll, bis das gesamte deutsche Volk in der Lage ist, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Aber das Grundgesetz ist ein Gesetz, das aus der Befugnis deutscher Männer und Frauen kraft deutschen Rechts für das deutsche Volk erlassen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Meyer-Laule.

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    Rede von Emmy Meyer-Laule


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ein Fachmann des Strafrechts und einer unserer größten Rechtsphilosophen, der vor wenigen Monaten verstorbene Professor Gustav Radbruch, der sich ein Leben lang für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzte und der den Artikel 102 des Staatsgrundgesetzes wie ein Gnadengeschenk begrüßte, sagte schon im Mai letzten Jahres in weiser Vorahnung dessen, was heute


    (Frau Meyer-Laule)

    nach wenigen Monaten des Inkrafttretens dieses Artikels zur Debatte steht, folgendes:
    Seien wir auf der Hut, wenn vorübergehende Volksstimmungen die Rückgängigmachung einer humanen Tat fordern sollten, die uns als ein guter Anfang eines neuen Zeitalters durch weitblickende Verfassungsgesetzgeber geschenkt worden ist.
    Die Antragsteller möchten gegenüber der gesteigerten Kriminalität auf das schärfste unter den Strafmitteln nicht verzichten. Sie glauben, mit der Wiedereinführung der Todesstrafe das Allheilmittel gefunden zu haben, und vergessen dabei, daß diese Abschreckungstheorie wirkungslos geworden ist bei einer Generation, die allein durch das Wort „liquidieren" dokumentiert hat, daß sie den Menschen einem leblosen Objekt gleichsetzte,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und der das Wort „umlegen" in zynisch kalter Ausdrucksweise vom Munde ging.

    (Beifall.)

    In einer Zeit, wo Härte eine heroische Tugend und die Achtung vor dem Menschenleben in erschreckendem Maße zersetzt war, wo Geisel- und Justizmorde an Tausenden von Menschen demonstriert wurden, da haben diese Menschen die Angst vor dem Tode genau so verloren wie die Ehrfurcht vor dem Leben.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Gerade diese Vergangenheit ist es ja, die die Urinstinkte nach sogenannter Vergeltung wachrief, und unsere Pflicht wird sein, an ihrer Stelle den Ruf nach Menschlichkeit zu erheben in der Überzeugung, daß nur über die Vermenschlichung der Zustände eine höhere Moral und Gesittung erreicht werden kann.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Solange aber die Moral auf der Demontageliste steht, wird es die Pflicht dieses Hohen Hauses sein, der. Zerstörung von sittlichen Werten mit allem Nachdruck entgegenzutreten.

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.)

    Die Kriminalität wird durch die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht gemindert werden, was ja die Statistiken beweisen. Wenn die anderen Staaten die Todesstrafe noch beibehalten, darf das für uns kein Vorbild sein, wenn wir uns ernsthaft zu den Grundsätzen der Humanität auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Lebens bekennen. Das Bekenntnis zur Humanität verpflichtet uns ja, täglich die Frage vorzulegen: Was haben wir in der Bundesrepublik getan, um die Kriminalität einzudämmen? Es vergeht doch kaum ein Tag, an dem uns nicht die menschliche Tragödie in irgendeiner Form zum Bewußtsein gebracht wird. Ich glaube, daß bei einem großen Teil der Kriminellen der Ursprung in den schlechten wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten liegt.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir Sozialdemokraten machen uns die Erfahrungen und Erkenntnisse des großen Rechtslehrers Franz Liszt zunutze, der sagte: Eine gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik.

    (Beifall bei der SPD.)

    Lassen Sie uns diese Weisheit gemeinsam in die
    Wirklichkeit umsetzen, und ich glaube, Sie werden dann keine überfüllten Zuchthäuser mehr haben.
    Der Antrag Nr. 619 kommt mir so vor, wie wenn ein Hausbesitzer aus den Fundamenten seines neugebauten Hauses, das er nicht liebt, die Steine
    herausbricht, weil ihm der Grundriß dieses Hauses von Anfang an mißfallen hat.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die Achtung vor dem Gesetz bedingt aber auch die Achtung vor dem Grundgesetz als Fundament des staatlichen Aufbaus.

    (Zuruf von der BP: Das kann man aber ändern!)

    Wir Sozialdemokraten bejahen die Abschaffung der Todesstrafe von ganzem Herzen und sehen darin die Erfüllung einer Forderung der Menschlichkeit und den ersten kühnen Schritt von der Bestialität der Vergangenheit in die Humanität einer neuen Zeit. Ich möchte die Antragsteller fragen, wie sie ihre Forderung mit dem christlichen Gewissen vereinbaren wollen.

    (Zuruf von der BP.)

    Das göttliche Gebot „Du sollst nicht töten" befiehlt uns doch, daß wir keinem Menschen das Recht zugestehen dürfen, einem anderen das Leben abzusprechen. Wir wissen, daß es Menschen gibt, die den tausendfachen Tod verdient hätten; aber wir wissen auch, daß der Tod keine Sühne, oft nicht einmal eine Strafe ist, weil er von diesen Menschen ja nur als Ende gewertet wird. Die Strafe, lebenslänglich verurteilt zu sein, läßt durch das Gewissen sühnen und gibt dem Verurteilten die Möglichkeit, sich zum Menschentum zurückzufinden.
    Der beste Beweis dürfte der Ihnen doch wohl allen bekannte Fall Ernst von Techow sein, der im Rathenau-Prozeß zu 15 Jahren verurteilt wurde und in dieser Zeit der Besinnung eine Umwandlung zum Guten durchmachte. Nach seiner Begnadigung auf Grund der Hindenburg-Amnestie lebte er in Südfrankreich und verhalf -während der Zeit des Nazi-Regimes unzähligen deutschen Emigranten unter Einsatz seines Lebens zur Flucht.

    (Händeklatschen bei der SPD.)

    Aus welchen Motiven der Wille, gutzumachen, entsprang, mag dahingestellt sein. Ich möchte annehmen, daß es ein Brief von einer Mutter an eine Mutter war, den die Mutter Rathenaus nach dem Todes ihres Sohnes an die Mutter von Ernst von Techow geschrieben hat:
    In tiefstem Schmerz reiche ich Ihnen, ärmste aller Frauen, die Hand. Sagen Sie Ihrem Sohn, daß ich ihm verzeihe, wie auch Gott ihm verzeihen möge.
    Dieser Brief ist ein Stück Weltgewissen, entsprungen aus den tiefen Lebensquellen Güte und Liebe. Lassen Sie diesen Brief von der Mutter Rathenaus nicht ungeschrieben, nicht umsonst geschrieben sein! Lassen Sie uns abseits auch von einer gerechten Empörung an das Gute im Menschen glauben! Und beginnen wir damit, beginnen wir alle damit, die Gebote Gottes zu leben.

    (Beifall bei der SPD und beim Zentrum.)

    Bevor Sie sich entscheiden, ob Sie diesem Antrage Ihre Zustimmung geben, bitte ich Sie, meine Herren, einmal darüber nachzudenken, wie Sie sich verhalten würden, wenn Ihr eigenes Kind, durch Veranlagung oder Verführung aus der Bahn geworfen, dem Strafrichter zur Aburteilung zugeführt würde. Und wenn wir zu den Leidgetroffenen gehörten, hätten wir die Kraft der Mutter Rathenaus, zu verzeihen? Die Entwicklung unseres Volkes
    in diese Richtung zu lenken, sollte Endziel unserer Arbeit sein. Mag die Argumentation der Antragsteller noch so beweiskräftig geführt werden, wir werden und müssen diesen Antrag in Ehrfurcht vor dem Leben und in der Überzeugung ablehnen,


    (Frau Meyer-Laule)

    daß nur über eine soziale Neuordnung eine moralische Neuordnung erreicht werden kann.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD, in der Mitte, bei der FDP und bei der DP.)