Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Gegenüber den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Etzel über die rechtliche Bedeutung und die Wirkung des Grundgesetzes sowie über die Befugnisse und die Tätigkeit des Parlamentarischen
Rats muß folgendes kurz und klar betont werden. Der Parlamentarische Rat war kein Vollzugsorgan der Besatzungsmächte.
Nach dem völligen Zusammenbruch war kraft des Völkerrechts die Ausübung der deutschen Staatsgewalt auf die Besatzungsmächte übergegangen. Die Besatzungsmächte haben die Ausübung der deutschen Staatsgewalt nach und nach deutschen Organen wieder zurückgegeben. Die Besatzungsmächte haben den Ministerpräsidenten der Länder die Ermächtigung erteilt, Vertreter der deutschen Länder zusammenzuberufen, um ein Grundgesetz auszuarbeiten, und die Ministerpräsidenten haben von dieser Ermächtigung, in Ausübung der deutschen Staatsgewalt zu handeln, nach ihrem Ermessen Gebrauch gemacht und den Parlamentarischen Rat berufen. Dann sind die Mitglieder des Rates nach demokratischen Grundsätzen von den Parlamenten der deutschen Länder gewählt und abgeordnet worden.
Der Parlamentarische Rat war die damals allein mögliche Gesamtvertretung des deutschen Volkes
und hat als solche Gesamtvertretung des deutschen Volkes kraft deutschen Rechts gehandelt.
Das Grundgesetz ist darauf auch durch die Volksvertretungen von zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden. Wir blieben in der Minderheit, als wir die Beschlußfassung durch das Volk forderten; das ist aber für die rechtliche Wirksamkeit nicht das Entscheidende. Auf dieses Grundgesetz bauen alle Parteien, auch die Partei des Herrn Kollegen Dr. Etzel, ihre gesamte Arbeit in diesem Hause auf.
Das Grundgesetz ist von zwei Dritteln der deutschen Länder angenommen, und damit ist die Voraussetzung erfüllt, die dieses Grundgesetz selbst sich bei der Entstehung gesetzt hat. Es ist ein Übergangsgesetz, das gelten soll, bis das gesamte deutsche Volk in der Lage ist, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Aber das Grundgesetz ist ein Gesetz, das aus der Befugnis deutscher Männer und Frauen kraft deutschen Rechts für das deutsche Volk erlassen ist.