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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1873 52. Sitzung Bonn, Montag, den 27. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1874C, 1925C Zur Tagesordnung . . . . . . 1784D, 1892B Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 609) 1874D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller . . . . . . . . 1875A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wuermeling, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 618) . . . . . . . 1875D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer (Drucksache Nr. 656) . . . . . 1876A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1876A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes, des Leistungspflichtgesetzes im Lande Hessen sowie des Notleistungsgesetzes in WürttembergHohenzollern (Drucksache Nr. 657) . . 1877B Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1877B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache Nr. 704) 1877D Loritz (WAV) . . . . . . . 1878A Renner (KPD) 1878B Erste Beratung des von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlung der Pensionsvorschüsse und Unterhaltsbeihilfen an die im Art. 131 des Grundgesetzes angeführten Personengruppen (Drucksache Nr. 668) . . . 1878D Dr. Nowack (FDP), Antragsteller 1878D Krause (Z) 1879D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksachen Nr. 685 und 350) . . . 1879D Brookmann (CDU), Berichterstatter 1879D Frau Korspeter (SPD) 1880D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 1882B, 1889D Krause (Z) . . . . . . . . 1884A Kohl (KPD) 1884D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1886C Priebe (SPD) 1887C Euler (FDP) . . . 1888B Farke (DP) 1888C Frau Döhring (SPD) 1889A Zweite und dritte Beratung des Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksachen Nr. 760 und 522) 1890B Langer (FDP), Berichterstatter . . 1890C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Hafensonderbetrieb) (Drucksache Nr. 632) . . . . . . . 1891 B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1891C Unterbrechung der Sitzung . . 1892A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiedereinführung der Todesstrafe (Drucksache Nr. 619) 1892C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller . . . . . . . 1892C, 1919A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1895D Wagner (SPD) 1896D Dr. Kleindinst (CSU) 1904B Dr. Hammer (FDP) 1905A Dr. Laforet (CSU) 1906B Frau Meyer-Laule (SPD) . . . 1906D Loritz (WAV) 1908A Ewers (DP) 1909C Dr. von Merkatz (DP) 1911B Neumayer (FDP) 1912B Renner (KPD) 1914C Dr. Miessner (DRP) 1917D Dr. Schmid (SPD) 1918B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 1913D Schröter (CDU) 1914A Renner (KPD) . . . . . . . 1914 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711) . . . . . . . 1921B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . 1921B, 1925A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . . . . . . 1921B Dr. Schneider (FDP) . . . . . . 1921D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1925A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse von Bundestagsabgeordneten aus dem Beamtenverhältnis (Drucksache Nr. 720) 1923B Dr. Kleindinst (CSU), zur Geschäftsordnung . . . . . . 1923C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache Nr. 745) 1923D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 1923D Nächste Sitzung 1925C Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kleindinst.


Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Als mein Herr Vorredner im Parlamentarischen Rat den Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe gestellt hatte, haben die Meinungsverschiedenheiten, wie er bereits hervorgehoben hat, nicht von Partei zu Partei, nicht von Fraktion zu Fraktion bestanden. Auch die Abstimmung hat nach der rein persönlichen Überzeugung und nach der rein persönlichen Verantwortung stattgefunden. Natürlich ist die Frage entstanden, ob man nach den Brutalitäten der Nationalsozialisten, nach der Abstumpfung durch den Krieg, nach den vielen Untaten, insbesondere von Ausländern, an die Abschaffung der Todesstrafe herangehen kann. Im Parlamentarischen Rat hat aber eine starke Mehrheit für die Abschaffung der Todesstrafe gestimmt, und eine Reihe von Mitgliedern hat sich der Stimme enthalten. Diese Mehrheit war aus allen Fraktionen gebildet, auch aus der CDU und CSU. So ist die Bestimmung in das Grundgesetz gekommen.
Man mag zum Grundgesetz stehen, wie man will; es ist nun einmal die Grundlage unseres Verfassungslebens geworden. Wir sind nicht gesonnen, zehn Monate nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes aus ihm eine Bestimmung herauszubrechen, die unzweifelhaft in einem ideellen Zusammenhang mit den Grundrechten steht.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Was würden die Herren Antragsteller sagen, wenn morgen ein Antrag auf eine Erweiterung der Zuständigkeiten des Bundes, etwa in bezug auf das Gemeinderecht oder das Schulrecht, eingereicht würde? Meine Herren, ich hätte vom Standpunkt des Bundesstaats, den ich mit Ihnen vertrete, nicht das Vorbild zu einer Verfassungsänderung gegeben.

(Abg. Dr. Seelos: Warum haben Sie dann den Art. 79 gemacht?)

— Das ist schon hervorgehoben worden. Er ist gemacht worden, um das Grundgesetz unter einen besonderen Schutz zu stellen und um nicht von Stimmungen und Verstimmungen aus die Zuständigkeiten oder die übrigen Bestimmungen überhaupt verrücken zu lassen. Wir können also rein verfassungspolitisch nicht unsere Hand dazu bieten, jetzt ohne zwingendsten Grund das Grundgesetz zu ändern, und zwar auch aus föderalistischer Gesinnung.
Nun kommt ein zweiter Gesichtspunkt. Wir haben es im Parlamentarischen Rat als einen Nachteil angesehen, daß die Frage der Abschaffung der Todesstrafe außerhalb der Strafrechtsreform behandelt werden mußte. Gewiß, die Gründe für und wider die Todesstrafe sind in den Fraktionen besprochen worden. Der Herr Antragsteller hat seine Gründe mit derselben Überzeugungskraft wie heute vertreten. Aber im Rahmen der Beratung des Grundgesetzes war die Stellungnahme zu dieser Frage nicht mit der Gründlichkeit und mit dem Aufwand möglich, wie es in einem Strafrechtsausschuß der Fall gewesen wäre. Aus diesem Grunde haben Mitglieder des Parlamentarischen Rates gegen den Antrag gestimmt oder sich der Stimme enthalten. Auch der vorliegende Antrag wird außerhalb einer Revision des Strafrechts gestellt. Wir sind der Anschauung, daß diese Frage nicht jetzt und nicht als isolierte Angelegenheit ausgetragen werden kann.
Nun komme ich zu einer rein praktischen Frage. Wenn man die Anschauungen des Hauses einigermaßen objektiv übersieht, so wird man nie der Überzeugung sein können, daß man eine verfassungsändernde Mehrheit für diesen Antrag zusammenbringt. Da muß ich sagen: welchen Zweck hat dann der Antrag in diesem überlasteten Hause und auch im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht? Ich glaube deshalb, daß man diesen Antrag, nachdem er keine Möglichkeit hat, hier durchzugehen, auch gar nicht dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überweisen sollte.

(Beifall in der Mitte. — Zuruf von der BP: Gleich abstimmen!)

Wir sind hier durchaus der Meinung des Herrn Justizministers, daß diese Frage erst wieder gestellt werden kann, wenn die Strafrechtsreform vor uns liegt, und zu ihr werden wir ja kommen müssen. Man kann sie nicht von ihr trennen, und es wird wenigstens die Frage aufgeworfen werden: welche Erfahrungen hat man mit der Aufhebung der Todesstrafe gemacht?

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Welche Erfahrungen haben die Strafvollzugsbehörden

(Abg. Dr. Seelos: Die sind dafür!)

beim Vollzug von Strafen von Verbrechern gemacht, die voraussichtlich zum Tod verurteilt worden wären? Das kann nur in diesem Zusammenhang gemacht werden.
Nun ist bestritten worden, daß der Parlamentarische Rat überhaupt für die Beschlußfassung über diese Frage zuständig gewesen ist. Der Herr Kollege Laforet wird die staatsrechtliche Frage besonders behandeln, darauf will ich nicht eingehen;


(Dr. Kleindinst)

ich will nur das eine sagen: wenn man hier Anträge stellt, Beschlüsse faßt und an den Beschlußfassungen teilnimmt, so stellt man sich auf den Boden dieses Grundgesetzes. Das gilt doch auch für die Herren Antragsteller. Aus diesen Gründen glauben wir, daß man den Antrag ablehnen muß, weil gar keine Möglichkeit besteht, daß er eine praktische Bedeutung annimmt.

(Abg. Dr. Baumgartner: Sehr logisch!)

— Jawohl, meine Herren, weil das Haus und der
Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht so
überlastet sind, werden sie nur zu Anträgen
Stellung nehmen können, von denen man voraussieht, daß sie eine praktische Bedeutung gewinnen.

(Beifall in der Mitte.)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hammer.