Rede von
Anton
Storch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine seht verehrten Damen und Herren! Der Ihnen hier vorliegende Gesetzentwurf hat eine verhältnismäßig unangenehme Geschichte. Er wurde bereits im Wirtschaftsrat verhandelt. Das Gesetz kam damals nicht zur Auswirkung, weil die Besatzungsmächte glaubten, man solle dieses neue Gesetz als Bundesgesetz herausbringen. Jetzt haben sich in der Zwischenzeit ebenfalls wieder Schwierigkeiten ergeben, weil ein Teil der Besatzungsmächte der Meinung war, es würde durch dieses Gesetz ein Zwangsarbeitgeberverband mit Zwangsmitgliedschaft gebildet. Diese Schwierigkeiten waren erst zu überwinden, ehe wir zur Vorlage dieses Gesetzes kommen konnten. Dann ergaben sich im Bundesrat Schwierigkeiten, weil einige der dort vertretenen Herren den wirklichen Sinn und das wirkliche Wollen dieses Gesetzes nicht richtig erkannt haben.
In der Zwischenzeit haben sich die Sozialpartner auf diesem Gebiet, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, gemeinschaftlich dafür eingesetzt, daß dieses Gesetz als Bundesgesetz durchgebracht werden möge, um endlich den unständigen Arbeitern in den Seehäfen einen fiktiven Arbeitgeber zu geben, der es ihnen ermöglicht, alle arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Neuerungen für sich in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich an erster Stelle darum, daß der unständige Arbeiter nicht als Gelegenheitsarbeiter angesehen wird, daß er sich nicht dem reinen Zufall ausgeliefert in den Hafen begibt, sondern daß er von vornherein weiß: Die Gemeinschaft der auf diesem Gebiet tätigen Arbeitgeber hat die Verpflichtung, wenn du angefordert wirst, dir auch für die vorgesehene Arbeits zeit den Lohn zu zahlen.
Zweitens kommt ja ein unständiger Arbeitnehmer niemals in den Besitz eines Urlaubsrechtsanspruchs, wenn man nicht die ihn abwechselnd beschäftigenden Arbeitgeber zu einer Gemeinschaft zusammführt und dieser Gemeinschaft die Verpflichtung auferlegt, diesem unständigen Arbeiter, wenn er seine Arbeitszeit im Urlaubsjahr geleistet hat, auch den Urlaub sicherzustellen. Dazu kommt, daß der unständige Arbeiter, wenn er seine Lohnabrechnungen in der Woche mit fünf oder sechs Arbeitgebern machen muß, viel größere Schwierigkeiten hat, um zu seinem Recht zu kommen, als wenn die Gemeinschaft der Arbeitgeber ihm für die Arbeitsleistung die gemeinschaftliche Garantie für die Lohnzahlung gibt. Ein weiterer Vorteil ist der, daß es in den Zeiten ruhigen Geschäftsganges in den Hafenbetrieben nicht zu Lohndrückungen kommen kann. Der Lohn ist dann zwischen der Gemeinschaft der Arbeitgeber in der Gemeinschaftshaftung mit der Gewerkschaft abgeschlossen und muß auf jeden Fall gezahlt werden. Als letztes kommt dazu, daß, wenn ich für diese unständigen Arbeiter einen einheitlichen Arbeitgeber habe, die unbedingte Sicherheit besteht, daß die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und der Mann dann für die Wechselfälle des Lebens seine Sicherung hat.
Ich möchte Sie bitten, dieses Gesetz dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen, damit es recht bald über die Bühne gebracht wird und die unständigen Hafenarbeiter zu dieser von ihnen gewünschten Neuregelung kommen.