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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1873 52. Sitzung Bonn, Montag, den 27. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1874C, 1925C Zur Tagesordnung . . . . . . 1784D, 1892B Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 609) 1874D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller . . . . . . . . 1875A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wuermeling, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 618) . . . . . . . 1875D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer (Drucksache Nr. 656) . . . . . 1876A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1876A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes, des Leistungspflichtgesetzes im Lande Hessen sowie des Notleistungsgesetzes in WürttembergHohenzollern (Drucksache Nr. 657) . . 1877B Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1877B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache Nr. 704) 1877D Loritz (WAV) . . . . . . . 1878A Renner (KPD) 1878B Erste Beratung des von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlung der Pensionsvorschüsse und Unterhaltsbeihilfen an die im Art. 131 des Grundgesetzes angeführten Personengruppen (Drucksache Nr. 668) . . . 1878D Dr. Nowack (FDP), Antragsteller 1878D Krause (Z) 1879D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksachen Nr. 685 und 350) . . . 1879D Brookmann (CDU), Berichterstatter 1879D Frau Korspeter (SPD) 1880D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 1882B, 1889D Krause (Z) . . . . . . . . 1884A Kohl (KPD) 1884D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1886C Priebe (SPD) 1887C Euler (FDP) . . . 1888B Farke (DP) 1888C Frau Döhring (SPD) 1889A Zweite und dritte Beratung des Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksachen Nr. 760 und 522) 1890B Langer (FDP), Berichterstatter . . 1890C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Hafensonderbetrieb) (Drucksache Nr. 632) . . . . . . . 1891 B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1891C Unterbrechung der Sitzung . . 1892A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiedereinführung der Todesstrafe (Drucksache Nr. 619) 1892C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller . . . . . . . 1892C, 1919A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1895D Wagner (SPD) 1896D Dr. Kleindinst (CSU) 1904B Dr. Hammer (FDP) 1905A Dr. Laforet (CSU) 1906B Frau Meyer-Laule (SPD) . . . 1906D Loritz (WAV) 1908A Ewers (DP) 1909C Dr. von Merkatz (DP) 1911B Neumayer (FDP) 1912B Renner (KPD) 1914C Dr. Miessner (DRP) 1917D Dr. Schmid (SPD) 1918B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 1913D Schröter (CDU) 1914A Renner (KPD) . . . . . . . 1914 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711) . . . . . . . 1921B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . 1921B, 1925A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . . . . . . 1921B Dr. Schneider (FDP) . . . . . . 1921D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1925A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse von Bundestagsabgeordneten aus dem Beamtenverhältnis (Drucksache Nr. 720) 1923B Dr. Kleindinst (CSU), zur Geschäftsordnung . . . . . . 1923C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache Nr. 745) 1923D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 1923D Nächste Sitzung 1925C Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erich Langer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens des 26. Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen habe ich die Ehre, Ihnen Drucksache Nr. 766 betreffend Gesetzentwurf über die Versorgung der Hinterbliebenen der Kriegsgefangenen vorzulegen. Ausgangspunkt der Arbeit des Ausschusses waren die beiden Drucksachen: Nr. 424, die an die Regierung das Ersuchen stellt, ein Gesetz vorzulegen, und Nr. 522 der SPD, die einen Gesetzentwurf enthält.
    Der Ausschuß war sich bereits eingangs seiner Beratungen . darüber klar, daß die Notwendigkeit für die Schaffung eines solchen Gesetzes besteht. Es galt also für uns, einen weiteren Kreis von Personen in eine Versorgung einzubeziehen, die das gleiche Schicksal mit den Hinterbliebenen der Gefallenen und der Vermißten tragen. Es stand zunächst nicht die Form des Gesetzes zur Debatte, sondern es ging darum, entweder den Regierungsentwurf abzuwarten oder den Gesetzentwurf der SPD zur sofortigen Grundlage und zum Ausgangspunkt unserer Beratungen zu machen. Da dem Ersuchen der Drucksache Nr. 424 bis zu Beginn unserer Arbeit von seiten der Regierung nicht Rechnung getragen werden konnte und ein fertiger Entwurf im Kabinett noch nicht verabschiedet war, entschloß sich der Ausschuß, den Gesetzentwurf der SPD als Ausgangspunkt und Arbeitsgrundlage zu nehmen.
    Wegen der Eilbedürftigkeit dieses Gesetzes wurde ein Unterausschuß gebildet, der dann den Entwurf der Drucksache Nr. 522 der SPD bearbeitete. Sie haben in der Drucksache Nr. 766 nun das Ergebnis der Arbeit sowohl des Unterausschusses als auch dann des Ausschusses vor sich liegen.
    Wir haben uns im Ausschuß eingehend über die Stellungnahme auch der betreffenden Organisationen informiert und im Einvernehmen mit den Regierungsvertretern die materielle Seite gründlichst erwogen. Es hat sich herausgestellt, daß vom Bund ab 1. April 1950 431/2 Millionen DM als Kriegsfolgelasten zu übernehmen sind. Ich möchte aber der Klarheit wegen von vornherein feststellen, daß diese Summe nicht eine Neuaufwendung absoluter Art bedeutet, sondern daß diese Lasten heute bereits von den Ländern getragen werden. Es ging also dem Ausschuß bei diesem Gesetz in erster Linie darum, schnellstens eine Koordinierung zu finden, um auch hier eine Rechtsgleichheit zu schaffen.
    Die einzelnen Punkte hier durchzugehen, erübrigt sich wohl, weil erstens auch in diesem Hause dazu schon Stellung genommen war und weil zweitens die Mehrheit des Ausschusses in wirklich ernster Arbeit diese Dinge bereits erörtert hat. Ich kann es mir deshalb ersparen, auf den materiellen Gehalt dieser Dinge noch einzugehen, weil ich betonen darf, daß die Beschlüsse. die zum Zustandekommen dieses Gesetzentwurfes geführt haben, einstimmig gefaßt worden sind.
    Der Gesetzentwurf der SPD unterscheidet sich, wie Sie sehen, nicht wesentlich von den im Ausschuß dann vorgenommenen Veränderungen. Der Kürze halber und, wie gesagt. auch aus dem Grundsatz, der den Ausschuß geleitet hat, seine Arbeit


    (Langer)

    schnellstens zu beenden und hier eine Hilfe zu schaffen, die eben nur dann eine Hilfe ist, wenn sie schnell, zum mindesten noch zu Beginn des neuen Etatjahres kommt, darf ich Sie bitten, dem einstimmigen Beschluß des Ausschusses Ihre Zustimmung zu geben. Der Antrag des Ausschusses lautet dahin:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    1. den Gesetzentwurf Nr. 522 der Drucksachen mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen zu genehmigen;
    2. den Antrag der Abgeordneten Even, Heix, Winkelheide, Frau Brauksiepe und Genossen Nr. 424 der Drucksachen durch den Beschluß zu 1 als erledigt anzusehen;
    3. folgende Entschließung anzunehmen: Die Bundesregierung wird im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit ersucht, die erforderliche Zustimmung des Bundesrates unverzüglich einzuholen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn
Berichterstatter. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, nicht in eine Debatte einzutreten. Ist das Haus
mit diesem Vorschlag einverstanden? — Es scheint so zu sein.
Dann rufe ich in der Einzelberatung auf: § 1. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Einstimmig angenommen.
§ 2. - Ebenfalls angenommen.
§ 3. — Ebenfalls.
§ 4. — Angenommen.
§ 5. — Angenommen.
§ 6. — Angenommen.
§ 7. — Angenommen.
Einleitung und Überschrift. — Angenommen. Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Eintritt in die Einzelberatung. Ich bitte, mir zu gestatten, die einzelnen Paragraphen zusammenzufassen. §§ 1 bis 7 einschließlich Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Angenommen. Nunmehr den Gesamtentwurf. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Der Gesamtentwurf ist angenommen.
Wir haben noch einen Beschluß zu fassen über Ziffern 2 und 3 der Empfehlungen des Ausschusses. Wer für die Annahme von Ziffer 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Ziffer 2 ist angenommen. Wer für die Annahme von Ziffer 3 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Ziffer 3 ist angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf den Punkt 9 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Hafensonderbetrieb) (Drucksache Nr. 632).
Es ist ein Gesetzentwurf der Regierung. Eine schriftliche Begründung ist gegeben. Ist das Haus damit einverstanden, daß der Entwurf als begründet gilt?
Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesminister für Arbeit Storch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine seht verehrten Damen und Herren! Der Ihnen hier vorliegende Gesetzentwurf hat eine verhältnismäßig unangenehme Geschichte. Er wurde bereits im Wirtschaftsrat verhandelt. Das Gesetz kam damals nicht zur Auswirkung, weil die Besatzungsmächte glaubten, man solle dieses neue Gesetz als Bundesgesetz herausbringen. Jetzt haben sich in der Zwischenzeit ebenfalls wieder Schwierigkeiten ergeben, weil ein Teil der Besatzungsmächte der Meinung war, es würde durch dieses Gesetz ein Zwangsarbeitgeberverband mit Zwangsmitgliedschaft gebildet. Diese Schwierigkeiten waren erst zu überwinden, ehe wir zur Vorlage dieses Gesetzes kommen konnten. Dann ergaben sich im Bundesrat Schwierigkeiten, weil einige der dort vertretenen Herren den wirklichen Sinn und das wirkliche Wollen dieses Gesetzes nicht richtig erkannt haben.
    In der Zwischenzeit haben sich die Sozialpartner auf diesem Gebiet, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, gemeinschaftlich dafür eingesetzt, daß dieses Gesetz als Bundesgesetz durchgebracht werden möge, um endlich den unständigen Arbeitern in den Seehäfen einen fiktiven Arbeitgeber zu geben, der es ihnen ermöglicht, alle arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Neuerungen für sich in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich an erster Stelle darum, daß der unständige Arbeiter nicht als Gelegenheitsarbeiter angesehen wird, daß er sich nicht dem reinen Zufall ausgeliefert in den Hafen begibt, sondern daß er von vornherein weiß: Die Gemeinschaft der auf diesem Gebiet tätigen Arbeitgeber hat die Verpflichtung, wenn du angefordert wirst, dir auch für die vorgesehene Arbeits zeit den Lohn zu zahlen.
    Zweitens kommt ja ein unständiger Arbeitnehmer niemals in den Besitz eines Urlaubsrechtsanspruchs, wenn man nicht die ihn abwechselnd beschäftigenden Arbeitgeber zu einer Gemeinschaft zusammführt und dieser Gemeinschaft die Verpflichtung auferlegt, diesem unständigen Arbeiter, wenn er seine Arbeitszeit im Urlaubsjahr geleistet hat, auch den Urlaub sicherzustellen. Dazu kommt, daß der unständige Arbeiter, wenn er seine Lohnabrechnungen in der Woche mit fünf oder sechs Arbeitgebern machen muß, viel größere Schwierigkeiten hat, um zu seinem Recht zu kommen, als wenn die Gemeinschaft der Arbeitgeber ihm für die Arbeitsleistung die gemeinschaftliche Garantie für die Lohnzahlung gibt. Ein weiterer Vorteil ist der, daß es in den Zeiten ruhigen Geschäftsganges in den Hafenbetrieben nicht zu Lohndrückungen kommen kann. Der Lohn ist dann zwischen der Gemeinschaft der Arbeitgeber in der Gemeinschaftshaftung mit der Gewerkschaft abgeschlossen und muß auf jeden Fall gezahlt werden. Als letztes kommt dazu, daß, wenn ich für diese unständigen Arbeiter einen einheitlichen Arbeitgeber habe, die unbedingte Sicherheit besteht, daß die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und der Mann dann für die Wechselfälle des Lebens seine Sicherung hat.
    Ich möchte Sie bitten, dieses Gesetz dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen, damit es recht bald über die Bühne gebracht wird und die unständigen Hafenarbeiter zu dieser von ihnen gewünschten Neuregelung kommen.

    (Beifall.)