Rede von
Erich
Langer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens des 26. Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen habe ich die Ehre, Ihnen Drucksache Nr. 766 betreffend Gesetzentwurf über die Versorgung der Hinterbliebenen der Kriegsgefangenen vorzulegen. Ausgangspunkt der Arbeit des Ausschusses waren die beiden Drucksachen: Nr. 424, die an die Regierung das Ersuchen stellt, ein Gesetz vorzulegen, und Nr. 522 der SPD, die einen Gesetzentwurf enthält.
Der Ausschuß war sich bereits eingangs seiner Beratungen . darüber klar, daß die Notwendigkeit für die Schaffung eines solchen Gesetzes besteht. Es galt also für uns, einen weiteren Kreis von Personen in eine Versorgung einzubeziehen, die das gleiche Schicksal mit den Hinterbliebenen der Gefallenen und der Vermißten tragen. Es stand zunächst nicht die Form des Gesetzes zur Debatte, sondern es ging darum, entweder den Regierungsentwurf abzuwarten oder den Gesetzentwurf der SPD zur sofortigen Grundlage und zum Ausgangspunkt unserer Beratungen zu machen. Da dem Ersuchen der Drucksache Nr. 424 bis zu Beginn unserer Arbeit von seiten der Regierung nicht Rechnung getragen werden konnte und ein fertiger Entwurf im Kabinett noch nicht verabschiedet war, entschloß sich der Ausschuß, den Gesetzentwurf der SPD als Ausgangspunkt und Arbeitsgrundlage zu nehmen.
Wegen der Eilbedürftigkeit dieses Gesetzes wurde ein Unterausschuß gebildet, der dann den Entwurf der Drucksache Nr. 522 der SPD bearbeitete. Sie haben in der Drucksache Nr. 766 nun das Ergebnis der Arbeit sowohl des Unterausschusses als auch dann des Ausschusses vor sich liegen.
Wir haben uns im Ausschuß eingehend über die Stellungnahme auch der betreffenden Organisationen informiert und im Einvernehmen mit den Regierungsvertretern die materielle Seite gründlichst erwogen. Es hat sich herausgestellt, daß vom Bund ab 1. April 1950 431/2 Millionen DM als Kriegsfolgelasten zu übernehmen sind. Ich möchte aber der Klarheit wegen von vornherein feststellen, daß diese Summe nicht eine Neuaufwendung absoluter Art bedeutet, sondern daß diese Lasten heute bereits von den Ländern getragen werden. Es ging also dem Ausschuß bei diesem Gesetz in erster Linie darum, schnellstens eine Koordinierung zu finden, um auch hier eine Rechtsgleichheit zu schaffen.
Die einzelnen Punkte hier durchzugehen, erübrigt sich wohl, weil erstens auch in diesem Hause dazu schon Stellung genommen war und weil zweitens die Mehrheit des Ausschusses in wirklich ernster Arbeit diese Dinge bereits erörtert hat. Ich kann es mir deshalb ersparen, auf den materiellen Gehalt dieser Dinge noch einzugehen, weil ich betonen darf, daß die Beschlüsse. die zum Zustandekommen dieses Gesetzentwurfes geführt haben, einstimmig gefaßt worden sind.
Der Gesetzentwurf der SPD unterscheidet sich, wie Sie sehen, nicht wesentlich von den im Ausschuß dann vorgenommenen Veränderungen. Der Kürze halber und, wie gesagt. auch aus dem Grundsatz, der den Ausschuß geleitet hat, seine Arbeit
schnellstens zu beenden und hier eine Hilfe zu schaffen, die eben nur dann eine Hilfe ist, wenn sie schnell, zum mindesten noch zu Beginn des neuen Etatjahres kommt, darf ich Sie bitten, dem einstimmigen Beschluß des Ausschusses Ihre Zustimmung zu geben. Der Antrag des Ausschusses lautet dahin:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. den Gesetzentwurf Nr. 522 der Drucksachen mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen zu genehmigen;
2. den Antrag der Abgeordneten Even, Heix, Winkelheide, Frau Brauksiepe und Genossen Nr. 424 der Drucksachen durch den Beschluß zu 1 als erledigt anzusehen;
3. folgende Entschließung anzunehmen: Die Bundesregierung wird im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit ersucht, die erforderliche Zustimmung des Bundesrates unverzüglich einzuholen.