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ID0105200300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Montag, den 27. März 1950 1873 52. Sitzung Bonn, Montag, den 27. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1874C, 1925C Zur Tagesordnung . . . . . . 1784D, 1892B Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 609) 1874D Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller . . . . . . . . 1875A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wuermeling, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 618) . . . . . . . 1875D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer (Drucksache Nr. 656) . . . . . 1876A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1876A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes, des Leistungspflichtgesetzes im Lande Hessen sowie des Notleistungsgesetzes in WürttembergHohenzollern (Drucksache Nr. 657) . . 1877B Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 1877B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Drucksache Nr. 704) 1877D Loritz (WAV) . . . . . . . 1878A Renner (KPD) 1878B Erste Beratung des von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlung der Pensionsvorschüsse und Unterhaltsbeihilfen an die im Art. 131 des Grundgesetzes angeführten Personengruppen (Drucksache Nr. 668) . . . 1878D Dr. Nowack (FDP), Antragsteller 1878D Krause (Z) 1879D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksachen Nr. 685 und 350) . . . 1879D Brookmann (CDU), Berichterstatter 1879D Frau Korspeter (SPD) 1880D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 1882B, 1889D Krause (Z) . . . . . . . . 1884A Kohl (KPD) 1884D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1886C Priebe (SPD) 1887C Euler (FDP) . . . 1888B Farke (DP) 1888C Frau Döhring (SPD) 1889A Zweite und dritte Beratung des Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksachen Nr. 760 und 522) 1890B Langer (FDP), Berichterstatter . . 1890C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Hafensonderbetrieb) (Drucksache Nr. 632) . . . . . . . 1891 B Storch, Bundesminister für Arbeit . 1891C Unterbrechung der Sitzung . . 1892A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiedereinführung der Todesstrafe (Drucksache Nr. 619) 1892C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller . . . . . . . 1892C, 1919A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1895D Wagner (SPD) 1896D Dr. Kleindinst (CSU) 1904B Dr. Hammer (FDP) 1905A Dr. Laforet (CSU) 1906B Frau Meyer-Laule (SPD) . . . 1906D Loritz (WAV) 1908A Ewers (DP) 1909C Dr. von Merkatz (DP) 1911B Neumayer (FDP) 1912B Renner (KPD) 1914C Dr. Miessner (DRP) 1917D Dr. Schmid (SPD) 1918B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 1913D Schröter (CDU) 1914A Renner (KPD) . . . . . . . 1914 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache Nr. 628) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter (Drucksache Nr. 699) 1921A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksache Nr. 711) . . . . . . . 1921B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . 1921B, 1925A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . . . . . . 1921B Dr. Schneider (FDP) . . . . . . 1921D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1925A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse von Bundestagsabgeordneten aus dem Beamtenverhältnis (Drucksache Nr. 720) 1923B Dr. Kleindinst (CSU), zur Geschäftsordnung . . . . . . 1923C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache Nr. 745) 1923D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 1923D Nächste Sitzung 1925C Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Schriftführer.
    Ich habe Ihnen zunächst folgendes bekanntzugeben. Der Herr Präsident läßt sich durch mich bei Ihnen entschuldigen. Er hat heute vormittag einen Vortrag in Frankfurt zu halten, zu dem er sich seit Wochen verpflichtet hatte.
    Der Herr Abgeordnete Dr. Richter hat ein Telegramm geschickt, in dem er wegen eines Todesfalles bittet, ihn zu entschuldigen. Er bittet um Absetzung des Punktes 11 der Tagesordnung. Ich glaube, daß wir diesem Ersuchen stattgeben müssen.

    (Zustimmung.)

    Herr Dr. Richter hat den Antrag eingebracht und wird ihn wohl begründen wollen. Er hat einen Anspruch darauf, ihn begründen zu dürfen. Kann ich das Einverständnis des Hohen Hauses mit der Absetzung des Punktes 11 annehmen?

    (Zustimmung.)

    — Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Dann rufe ich auf Punkt 1 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 609).


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Das Wore zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Dr. von Merkatz.


Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vereinbarungsgemäß hat unsere Fraktion zur Einbringung und Begründung dieser Gesetzesvorlage nur fünf Minuten Redezeit zugemessen erhalten. Wir begrüßen diese Regelung. Es ist über diese Angelegenheit genug gesprochen worden. Ich darf mich darauf beschränken, in dieser kurzen Frist die Grundgedanken unserer Gesetzesvorlage vorzutragen.
Diese Gesetzesvorlage geht von einer grundsätzlichen Idee aus. Nach Auffassung der Fraktion der Deutschen Partei kommt es darauf an, daß die Bundesrepublik Deutschland eine Verständigungspolitik nach außen treibt, die auf einer Politik der sozialen Befriedung nach innen begründet ist. Der Gedanke, der dieser Gesetzesvorlage zugrunde liegt, ist die Beseitigung zweier politischer Klassen, wie sie aus der Entnazifizierungsgesetzgebung in den vier Zonen hervorgegangen sind. Wir wünschen keine soziale und politische Minderung unter den Staatsbürgern wegen eines politischen Irrtums. Wir wünschen auch nicht, daß in der deutschen Rechtsentwicklung ein politisches Strafrecht Platz greift. Für die Bestrafung im strafrechtlichen Sinn kommen nur die im Gesetz als solche bezeichneten Straftaten in Frage. Wir wünschen also mit dieser Gesetzesvorlage eine Bereinigung, einen klaren Schlußstrich unter eine unselige Vergangenheit.
Wir sehen diese Vorlage, die auf eine Beendigung der Entnazifizierung und eine politische Amnestierung ihrer Folgen hinausläuft, allerdings unter einem sehr wichtigen Aspekt. Es kommt darauf an, daß diese junge Demokratie, die aus dem Nichts zu begründen ist, eine echte Autorität aus sich selber und aus der unbedingten Achtung des Rechts entwickelt. Eine Demokratie — insbesondere eine Demokratie im 20. Jahrhundert — bedarf einer echten, aus der Achtung des Rechts und aus der Achtung vor der Persönlichkeit und durch die Persönlichkeit geborenen Autorität. Deswegen sind wir nicht bereit und beabsichtigen auch nicht, mit dieser Gesetzesvorlage die Zügel gewissermaßen freizugeben, um die Pferde durchgehen zu lassen. Wir sehen diesen großzügigen und mit voller Entschlossenheit zu setzenden Schlußstrich unter dem Gesichtspunkt, daß es zugleich gelingt, alle die nötigen Schutzmaßnahmen für diese junge Demokratie zu entwickeln, die erforderlich sind, um sie in der rechten Autorität erwachsen zu lassen.
Daher begrüßen wir den Versuch, diese Gesetzesvorlage durch ein Schutzgesetz - d. h. so, wie es die Regierung durch eine Novelle zum Strafgesetzbuch vorgelegt hat — auszubalancieren. Wir sind uns allerdings dabei zugleich bewußt, daß die Autorität nicht allein durch Gesetze, sondern durch die Grundsubstanz der Persönlichkeiten geschaffen wird, die eine solche Demokratie verkörpern, die vorbildlich wirken, vorbildlich in ihrem eigenen Persönlichkeitswert und vorbildlich auch in der Handhabung der Institutionen, die eine Demokratie entwickelt.

(Sehr gut! rechts.)

Diese allgemeinen Grundsätze der Gesetzesvorlage möchte ich nun noch kurz juristisch erläutern. Der Zweck der Vorlage ist, das in den
vier Zonen aufgesplitterte Recht auf einen Gene-' Talnenner zu bringen. Wir sind dabei sehr realistisch vorgegangen und wissen, daß dieses auf dem Hintergrund unserer unseligen Vergangenheit geborene Unrecht nicht in irgendeinem Illusionismus zu einer Beendigung gebracht werden kann. Nicht das Aufstellen blutleerer Ideale, sondern die klare juristische Technik, die aus dem Gewordenen erwächst, ist hier erforderlich. Dabei kam es uns darauf an, Maßnahmen und Möglichkeiten zu finden, um die auch heute strafwürdigen Vergehen, d. h. die echten strafrechtlichen Tatbestände, von den Tatbeständen des politischen Irrtums genau zu trennen und auch verfahrensmäßig zu sondern. Der Zweck dieser Maßnahmen ist — ich fasse nochmals zusammen Beendigung der Entnazifizierung und politische Amnestie für die Folgen eines politischen Irrtums, soweit hieran Folgen in bereits abgeschlossenen Verfahren geknüpft worden sind.
Gegen diese Gesetzesvorlage steht die grundsätzliche Auffassung, ob der Bund überhaupt zuständig ist oder nicht. Meine Damen und Herren, ich wünsche — und ich spreche hier im Namen unserer Fraktion daß der Bundestag dieser
juristischen Zuständigkeitsfrage willen nicht vor der schicksalhaften Bedeutung der Beendigung der Entnazifizierung ausweicht. Weichen Sie nicht aus!

(Sehr gut! bei der DP.)

Es gibt eine Möglichkeit. Ich gebe zu: das Justizkollegium, in dem die Ländergesetzgebung koordiniert wird, ist schon sehr weit fortgeschritten. Der Herr Justizminister hat das sehr eingehend dargelegt. Aber wenn man tatsächlich zu der Auffassung gelangen sollte, der Bund ist hier nicht zuständig - aus Gründen grundsätzlich föderaler Einstellung —, so bitte ich doch, sich einer Rechtsfigur zu erinnern, die vor 1870 sehr segensreiche Gesetzgebungswerke in dem damals noch nicht staatlich zusammengefaßten Deutschland ermöglicht hat: die allgemeine Gesetzgebung im Sinne des gemeinen Rechts. Es kommt darauf an, daß der Bundestag hier für ganz Deutschland, d. h. für die Bundesrepublik Deutschland einheitliche Auffassungen begründet. Dann mögen - sollte man wirklich auf der Auffassung bestehen, daß der Bund nicht zuständig sei - die Länder einheitlich dieses vom Bundestag und den Organen der Bundesgesetzgebung erarbeitete Gesetz als ein allgemeines Gesetz zur Annahme bringen. Gerade in dieser Frage kommt es darauf an, daß wir zu einer einheitlichen Auffassung zur Gesundung, zur Bereinigung und zur Stärkung unseres Rechts kommen.

(Beifall bei der DP und bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß dieser Antrag ohne weitere Debatte an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen ist. Erhebt sich Widerspruch dagegen? - Es ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen. Der Antrag ist an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wuermeling, Dr. Nowack (RheinlandPfalz) und Genossen eingebrachten Entwurf eines Bundesbeamtengesetzes (Drucksache Nr. 618).


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Zur Begründung brauche ich nicht das Wort zu erteilen. Es liegt eine schriftliche Begründung vor. Die Antragsteller beziehen sich auf diese schriftliche Begründung. Der Antrag gilt als eingebracht und begründet. - Auch hier ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Erhebt sich Widerspruch dagegen im Hause? - Es ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen. Der Antrag ist an den Ausschuß für Beamtenrecht überwiesen.
    Ich rufe auf Ziffer 3 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Fraktion des
    Zentrums eingebrachten Entwurfs eines
    Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer

    (Drucksache Nr. 656).

    Will der Antrag begründet werden? — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.