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Meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, daß die 'Regierung diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, um so mehr, als ich der Auffassung bin, daß die Neugliederung der deutschen Länder eine unbedingte Notwendigkeit ist. Wir haben elf Länder, die teilweise sich nicht selbst erhalten können, die nicht die Voraussetzungen für die Eigenstaatlichkeit mitbringen, und zwar sowohl in steuerlicher als auch in bevölkerungsmäßiger Hinsicht. Es ist deshalb zu begrüßen, daß alles unternommen wird, um die Gliederung der deutschen Länder auf eine neue Ebene zu stellen. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt zunächst die äußeren Möglichkeiten für eine solche Neugliederung. Ich bin der Meinung, daß alles getan werden muß, um auf Grund des Art. 29 sowohl hinsichtlich der Zahl der Länder als auch ihrer Grenzen eine Neugestaltung herbeizuführen und Staaten zu schaffen, die sowohl innerlich, wirt-
schaftlich als auch bevölkerungsmäßig den Anspruch auf Staatlichkeit erheben können. Ich bin also der Meinung, daß alles getan werden muß, um das Gesetz rasch unter Dach und Fach zu bringen und dafür zu sorgen, daß wir von dem unmöglichen Zustand wegkommen, heute noch in Westdeutschland elf Länder zu haben.