Rede von
Hermann
Clausen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Nun sagt aber Art. 29 Abs. 1 des Grundgesetzes, daß bei der Neugliederung — und dazu muß doch auch die Änderung der Ländergrenzen durch Volksbegehren und Volksentscheid gerechnet werden — die landsmannschaftliche Verbundenheit und die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge gewürdigt werden sollen. Das ist ein guter Gedanke. Eine solche Gliederung bietet die beste Gewähr für eine gute bundesstaatliche Grundlage. Sorgen wir also dafür, daß diese Grundsätze verwirklicht werden und keine leeren Worte bleiben.
Eine unbestreitbare Tatsache dürfte wohl sein, daß gerade -das alte Preußen stark zentralistisch zusammengebaut war und auch zentralistisch regiert worden ist. Das alte Preußen hat nur wenig, ja an vielen Stellen des Landes überhaupt keine Rücksicht auf landsmannschaftliche Verbundenheit und geschichtliche und kulturelle Zusammenhänge genommen. Um so mehr sollte die Bundesregierung bestrebt sein, diesen Gebieten ein weitergehendes Initiativrecht, als in § 1 vorgesehen ist, zu gewähren.