Rede von
Erwin
Welke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entgegen meiner ursprünglichen Absicht fühle ich mich durch die Atmosphäre dieses Hauses am heutigen Morgen veranlaßt, mit Abänderungsanträgen zum Haushaltsplan XV meine Ausführungen zu beginnen. Der Antrag Drucksache Nr. 755, der von den Kollegen Dr. Leuchtgens und Genossen zum Einzelplan XV, zum Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten der Vertriebenen, vorgelegt wurde, beweist, daß die Frage, um welchen Komplex es sich eigentlich bei der Aufgabenstellung des Heimatvertriebenen-Ministeriums handelt, durchaus nicht überall klar geworden ist; daß sie durchaus nicht überall aus einer Schau betrachtet wird, die Verantwortungsbewußtsein und Verpflichtung in sich schließt gegenüber Lösungen, die uns nun einmal zur Aufgabe gestellt werden.
Was soll man zum Beispiel dazu sagen, wenn zu Kap. 1 Tit. 1 der Antrag gestellt wird, rigoros und ohne jede Begründung, statt 41 Stellen 30 Stellen zu setzen, also ohne daß man sich überhaupt Gedanken darüber gemacht hat, ob denn das Ministerium für die Angelegenheiten der Heimatvertriebenen dann noch arbeitsfähig sein wird, und weiter, in Kap. 1 Tit. 4 14 Stellen zu streichen ? Ich kann mich bei dieser Prozedur des Eindrucks nicht erwehren, als habe bei der Stellung dieses Antrags sehr wenig Sachkenntnis Pate gestanden.
Als ich vorhin hier die Diskussion, die ja zum Teil auch eine Auseinandersetzung zwischen den Generationen war, verfolgte, da dachte ich als Vertreter der jungen Generation daran, daß ich eigentlich immer sehr viel Respekt und Hochachtung vor der Sachkenntnis und der Erfahrung grauer Häupter gehabt habe. Ich habe aber dann beschlossen, das in Zukunft nicht mehr auf die Bärte auszudehnen.
Im Kap. 1 Tit. 7 a handelt es sich um die Trennungsentschädigungen. Hier sollen nach dem Antrag — nach dem Prinzip: „sagen wir die Hälfte" -
25 000 DM von dem eingesetzten Betrag von 50 000 DM gestrichen werden. Dabei ist es doch Tatsache, daß im Ministerium für ,die Angelegenheiten der Heimatvertriebenen in erster Linie eben Vertriebene beschäftigt werden und daß gerade diese Beamten und Angestellten weitgehend dazu gezwungen sind, zwei Haushaltungen zu führen. Ohne jede Sachkenntnis also werden einfach einem Prinzip zuliebe derart hohe Streichungen beantragt.
Womit will man weiter im Kap. 1 Tit. 16 und 18 die Streichungen begründen? Womit will man die Streichungen der für die Fortführung der Gemeinschaftsküche eingesetzten Beträge um die Hälfte begründen?
Überraschend ist ferner, daß im Kap. 2, das den Haushalt der Sonderabteilung für Betreuung der Kriegsgefangenen, Heimkehrer und DPs betrifft und mit 16 Stellen dotiert ist, ohne jede Begründung sechs Stellen gestrichen werden sollen.
Bei den einmaligen Ausgaben, die unter E 11 Tit. 1, 4 und 5 im Einzelplan XV stehen, werden, ebenfalls ohne jede Begründung, so weitgehende Streichungen vorgeschlagen, daß meine politischen Freunde und ich unter keinen Umständen bereit sind, diese Abänderungsvorschläge und Anträge der Abgeordneten Dr. Leuchtgens Und Genossen als eine Diskussionsgrundlage für eine Beratung zu betrachten. Wir bitten daher das Hohe Haus, darüber zur Tagesordnung überzugehen.
Ein wenig ernster zu nehmen sind zweifellos die Anträge der Deutschen Partei unter Drucksache Nr. 765. Hier möchte ich mich weitgehend der Auffassung meines geschätzten Herrn Vorredners anschließen. Der unter Ziffer 1 des Antrags Drucksache Nr. 765 für Beihilfen an verdrängte Beamte und Wehrmachtversorgungsempfänger eingesetzte Betrag in Höhe von 1 Million DM reicht unserer Auffassung nach in keiner Weise aus, die Frage, die hier zur Lösung gestellt ist, wirksam zu lösen.
Die unter Ziffer 2, unter I a) und b) und unter II - „Endgültige Regelung" — vorgeschlagenen Formulierungen glauben wir ebenso wie mein Herr Vorredner am besten und am würdigsten dort behandeln zu können, wo Zeit, Möglichkeit und Gelegenheit dazu ist, nämlich im Ausschuß für Heimatvertriebene.
Wenn ich mich nun dem Haushalt selber, so wie er uns mit Einzelplan XV der Vorlage vorgelegt wurde, zuwende. dann darf ich zunächst darauf verweisen, daß die Frage, was für eine Rolle dieses Heimatvertriebenen-Ministerium — so will ich es der Einfachheit halber einmal nennen — denn nun eigentlich zu spielen hat, die Gemüter der Millionen Vertriebenenen sehr lange und sehr stark dort draußen bewegt hat.
Meine politischen Freunde und ich vertreten zwar die Auffassung, daß selbstverständlich die Frage der Lösung des Vertriebenenproblems, die Frage der Vertriebenenbetreuung und Vertriebenenversorgung nicht in erster Linie und ausschließlich nur eine Aufgabe des Ministeriums für Heimatvertriebene sein kann und sein soll und sein darf. Dafür trägt die gesamte Bundesregierung die Verantwortung. Das ist eine Aufgabe, die genau so wie dem 'deutschen Volk in seiner Gesamtheit auch der gesamten Bundesregierung gestellt ist. Wir sind allerdings selbst bei intensiver Erforschung der einzelnen Quellen der Meinung, daß bei der Größe dieser Aufgabe die Einrichtung dieses Ministeriums nicht ganz dem entspricht, was wir uns darunter vorgestellt hatten. Es wird sich sehr schnell erweisen, daß dieses Ministerium — trotz der Tatsache, daß alle Ministerien der Bundesrepublik Aufgabenträger bei der Lösung des Vertriebenenproblems sind - sicherlich in verschiedenen Zweigen, die hier im Einzelplan XV aufgeführt werden, ausgedehnt und ausgebaut werden muß.
Ich darf im Zusammenhang mit dieser Feststellung und vor allen Dingen mit der unbedingten Notwendigkeit, vor der die Bundesregierung und dieses Hohe Haus stehen, das Vertriebenenproblem zu lösen, einmal ganz kurz darauf verweisen, welche Hoffnungen Millionen Vertriebene seinerzeit an die Bildung dieses Ministeriums für Heimatvertriebene geknüpft haben. Es ging ein befreiendes Aufatmen durch ihre Reihen, denn sie sollten ja jetzt endlich eine zentrale Stelle bekommen, die über die Ländergrenzen unserer 11 Vaterländer hinweg die Probleme der Vertriebenen, die Betreuung und Versorgung auf der Bundesebene regelt. Außerdem konnten sie noch die Feststellung treffen, daß an der Spitze dieses Ministeriums einer ihrer Schicksalsgefährten stand, nämlich der von uns allen geschätzte Minister Lukaschek.
Ich darf ferner darauf verweisen, daß die Hoffnungen, die man damals daran geknüpft hat, weitgehend genährt wurden von Wahlversprechungen, von Agitationen der verschiedensten Art. Wir können wohl feststellen, daß trotz der zahlreichen Reden, der vielen Versprechungen und nicht zuletzt auch der Meldungen durch Rundfunk und Presse die befreiende Tat, die Millionen dort draußen erwartet hatten, ausgeblieben ist. Man hat lange Zeit vergebens gewartet. Wir haben im Ausschuß für Heimatvertriebene immer wieder die Feststellung treffen müssen, daß man der sogenannten psychologischen Auswirkung schon durch die Tatsache der Errichtung dieses Ministeriums und durch die verschiedensten Pläne, die herausgestellt wurden, in Presse und Rundfunk einen breiten Raum eingeräumt hat. An die Stelle der Versprechungen trat eben nicht die befreiende Tat. Wir sollten uns deswegen nicht so sehr darüber wundern — und der Herr Bundesminister Dr. Lukaschek weiß das so gut wie ich —, daß in weitesten Kreisen ,der Vertriebenen Enttäuschung, Verzweiflung und Erbitterung Platz gegriffen haben.
Ich will es mir versagen, auf verschiedene uns allen gemeinsame Erlebnisse einzugehen. Ich denke da zum Beispiel an Bonn, an diese sehr unerfreulichen und alarmierenden Geschehnisse, die uns Veranlassung geben sollten, einmal ernstlich nachzudenken, was man denn nun eigentlich zur Lösung des Vertriebenenproblems, ungeachtet der Tatsache, .daß es nicht nur ein deutsches, also ein nationales, sondern auch ein internationales Problem geworden ist, tun könnte.
Ich habe den Eindruck — ich glaube nicht, daß ich damit in den Verdacht gerate, hier etwas persönlich Unsachliches sagen zu wollen —, daß der Herr Minister Lukaschek sicherlich den besten und ehrlichsten Willen hat. Davon haben wir uns gerade im Ausschuß immer wieder überzeugen können. Aber wir hätten ihm sehr oft einen etwas stärkeren Arm im Kreis der übrigen zwölf Bundesminister gewünscht. Wir hätten gewünscht, daß hinter diesem von uns anerkannten guten Willen dann auch die nötige Energie und die Absicht, sich unbedingt durchzusetzen, gestanden hätten. Dabei sind wir uns der Schwierigkeiten durchaus bewußt, sich in dem Kabinett der Bundesrepublik durchzusetzen.
Im Zusammenhang mit dieser Feststellung darf ich sicherlich auch einmal die Frage aufwerfen, um welche Probleme es denn nun eigentlich geht. Wenn wir uns über den Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen unterhalten, wollen wir auch wissen und müssen uns Gedanken darüber machen, welche Aufgaben mit den Mitteln, die bereitgestellt werden und die wir hier bewilligen sollen, zu lösen sind. Zunächst einmal ist zu untersuchen, in welcher Situation sich denn eigentlich die überwältigende Anzahl der Heimatvertriebenen befindet. Ich betrachte es als meine Pflicht, in dem Zusammenhang auch einmal auf die Gesamtproblematik des sozialen Massenelends aufmerksam zu machen. Dabei bin ich mir bewußt, daß das soziale Massenelend, die soziale Not nicht die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge allein erfaßt hat, und knüpfe daran die Feststellung, daß die Beseitigung oder Bekämpfung dieses Elends und dieser Not, nicht nur wie ich es einleitend bemerkt habe, Aufgabe des Herrn Bundesministers Lukaschek sein kann und sein darf. Um aber keinen Zweifel über die Ursachen dieses Massenelends dort draußen aufkommen zu lassen, gestatten Sie mir eine vielleicht ein wenig abwegig erscheinende Bemerkung. Ich bin der Auffassung — und ich weiß, daß meine politischen Freunde diese Auffassung weitgehend teilen —, daß die erste Seite in diesem leidvollsten Kapitel der deutschen Geschichte nicht 1945 geschrieben worden ist, daß nicht die bedingunglose Kapitulation in erster Linie die Ursache dieses sozialen Massenelends ist, das draußen herrscht und dessen Bekämpfung wir uns zuzuwenden haben, sondern daß die erste Seite dieses Kapitels 1933 geschrieben worden ist.
1945 ist nicht Ursache, sondern Wirkung. Ursache scheint mir zu sein — darüber, glaube ich, müßte man sich heute auch mehr Gedanken machen, als es geschieht — die Machtergreifung durch den Nationalsozialismus im Jahre 1933.
Natürlich wird mit dieser Feststellung nichts über die dringende Verpflichtung dieses Hohen Hauses und der Bundesregierung ausgesagt, sich der Opfer der unseligen Vergangenheit wärmstens anzunehmen, in der Absicht und mit dem Willen, dem sozialen Massenelend tatkräftig zu steuern. Wir haben einen Anschauungsunterricht darüber erhalten, was es bedeutet, wenn draußen im Volk weiteste Kreise täglich mehr verelenden. Wir wissen seit dem Jahre 1930, daß dieses Massenelend Zündstoff, ja Dynamit liefert, daß es den Nährboden für neue politische Abenteurer, Hasardeure und Glücksritter darstellt. Wir wissen, daß in einem Land und in einem Volk, wo das soziale Massenelend das Denken des Tages beherrscht, die Demokratie, um die wir uns hier alle gemeinsam bemühen, niemals die große Selbstverständlichkeit werden kann.
Wir erwarten, daß das Ministerium für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen es als seine dringlichste Aufgabe betrachtet, zunächst einmal die Arbeiten an dem Vertriebenengesetz des Bundes so zu beschleunigen, daß in absehbarer Zeit endlich in der gesamten Bundesrepublik eine einheitliche Gesetzgebung auf dem Gebiet der Flüchtlingsbetreuung und der Flüchtlilngsversorgung Platz greift. Dieses Gesetz maß mehr als nur ein Rahmengesetz sein, es muß von vornherein, gestützt auf Art. 131 des Grundgesetzes, weitgehend ausschließen, daß in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik gesetzliche Entscheidungen gefällt werden, die so unterschiedlich sind, daß praktisch ein Vertriebener überhaupt nicht mehr weiß, was denn nun eigentlich in seiner Sache Rechtens ist, und um welche Fragen es geht, wenn er einmal im Rahmen des kommenden Flüchtlingsausgleichs in ein anderes Land überwiesen werden sollte.
Auch nach unserer Auffassung sollte der Begriff der Gleichstellung zwischen Einheimischen und Vertriebenen in diesem neuen Flüchtlingsgesetz fundiert werden, und zwar nicht rein vom Deklamatorischen her. Wir wissen, daß in den verschiedenen Flüchtlingsgesetzen der Länder diese Gleichberechtigung als selbstverständlich unterstellt wurde, wir wissen aber auch, daß man immer dann, wenn es darum ging, diese Gleichberechtigung in der Praxis zu beweisen, die Feststellung treffen mußte, daß damit sehr hohe materielle Ausgaben und Aufwendungen verbunden waren und daß dann die Frage der Gleichberechtigung sehr schnell aus dem Kreis der Diskussionen der dafür zuständigen Behörden und Institutionen verschwand. Nichts ist ja in Wahrheit für den Vertriebenen draußen so bedrückend, als daß er immer wieder die Feststellung machen muß, daß in dem Augenblick mit zwei- und dreierlei Maß gerechnet wird, wenn es sich darum handelt, die Frage der Gleichberechtigung zwischen Einheimischen und Vertriebenen zu klären.
Gerade auch im Zusammenhang mit dem Antrag der Deutschen Partei Drucksache Nr. 765 sollten wir uns der zwingenden Notwendigkeit bewußt werden, uns einmal der Frage der Gleichstellung der verdrängten Pensionäre aller Art mit den Einheimischen endlich zuzuwenden und zu einer rechtlichen Lösung und Regelung zu kommen.
Wenn wir in dem neuen Bundesflüchtlingsgesetz die Gleichberechtigung festlegen, dann sollten wir uns bewußt sein, daß zur Verwirklichung dieses Begriffs der Gleichberechtigung ein Aufwand von vielleicht Milliarden D-Mark gehört. Ich wollte damit lediglich andeuten, daß man entweder Formulierungen, wie sie die einzelnen Länder fanden, unterlassen soll, wenn man nicht bereit ist, die materiellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, oder im Bewußtsein dieser zwingenden Notwendigkeit dann auch verantwortungs- und pflichtbewußt die Gleichberechtigung im Hinblick auf die Notwendigkeit, die dazu erforderlichen Mittel bereitzustellen, anerkennen soll.
Eine zweite Frage, die ich auch im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung des Heimatvertriebenenministeriums hier herausstellen möchte, ist die des Rechtes auf den Arbeitsplatz. Was haben wir draußen von dem Zeitpunkt ab erlebt, als die Massenentlassungen in Erscheinung traten? In erster Linie waren es zunächst einmal die Vertriebenen und Flüchtlinge, die auf die Straße geworfen wurden. Hier endlich einmal dazu überzugehen, das gleiche Recht auf den Arbeitsplatz für Einheimische sowohl als auch für Vertriebene auf eine neue gesetzliche Basis zu stellen, scheint mir unbedingt erforderlich. Damit ist selbstverständlich die Frage nach der Arbeitsbeschaffung für Vertriebene nicht von dem gesamten Fragenkomplex unserer Wirtschaft, von der Frage der Vollbeschäftigung loszulösen. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, daß wir gerade das Recht der Vertriebenen auf einen Arbeitsplatz im engsten Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik sehen, gegen die wir uns in diesem Hohen Hause fortlaufend und ständig zur Wehr gesetzt haben.
Wir erwarten nicht — da werden Sir mir sicherlich zustimmen —, daß sich dieses Hohe Haus in seiner Gesamtheit für eine sozialistische Wirtschaft entscheidet. Wir sind überhaupt der Meinung und haben uns davon sehr oft überzeugen können, daß Sie, meine Damen und Herren auf der Rechten und in der Mitte dieses Hauses, selbstverständlich nicht für eine sozialistische Demokratie eintreten. Das nehmen wir Ihnen nicht übel. Aber Sie sollten sich wenigstens zur Schaffung einer sozialen Demokratie in diesem Rahmen bereit finden. Diese im Zusammenhang mit der zwingenden Notwendigkeit zu schaffen, neben allen anderen Problemen auch das Vertriebenen- und Flüchtlingsproblem einer Lösung näherzubringen, ist eine wichtige Aufgabe. Auf all diesen Gebieten sehe ich Aufgaben und Verpflichtungen, und die sehe nicht nur ich, sondern die sieht, das weiß ich, auch ein großer Teil dieses Hauses.
Zur Beseitigung des sozialen Massenelends unter den Vertriebenen gehört aber noch etwas anderes, das auch beinahe wieder Gegenstand der Debatte in diesem Hause geworden ist und worüber ständig Entschließungen im Ausschuß für Heimatvertriebene und auch hier gefaßt wurden, die Frage des Lastenausgleichs.
Wenn ich das hier ausspreche und dazu ganz kurz Stellung nehme, dann glaube ich — auch im Namen meiner politischen Freunde —, die
Tendenzen und Absichten zurückweisen zu müsmen, die darauf abzielen, die Soforthilfe bereits als endgültigen Lastenausgleich zu deklarieren. Wir wissen einiges darüber, daß solche Absichten bestehen. Deshalb möchten wir hier warnen, und ich darf da noch einmal auf meine Feststellung verweisen, daß das ungeheure soziale Massenelend dort draußen Dynamit darstellt. Ich möchte hier aussprechen, daß derjenige, der glaubt, die Frage des Lastenausgleichs unter der Schau des „Laßt den Ausgleich" sehen zu können, sicherlich nur wenig von dem weiß, was draußen in Kreisen der Vertriebenen vor sich geht; daß .der nur wenig weiß von den berechtigten Forderungen von Millionen unverschuldet in Not und Elend geratener Menschen. Wir werden uns mit allen Mitteln — demokratischen Mitteln selbstverständlich — gegen diese Art der Erledigung dringendster sozialer Verpflichtungen zur Wehr setzen.
Ich habe schon gesagt, daß es bei allen diesen Fragen nicht zuletzt auch um die Sicherung und Festigung der Demokratie geht Ich weiß auch - und Sie werden sicherlich meine Auffassung in diesen Dingen teilen —, daß wir im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung des Heimatvertriebenenministeriums in aller Kürze Entscheidungen von sehr weitgehender Bedeutung und Tragweite zu fällen haben. Ich möchte dann hoffen und wünschen, und ich möchte Sie, meine Damen und Herren, sehr darum bitten, daß wir unsere gesamte Verpflichtung auf dem sozialen Sektor erkennen, und nicht nur erkennen, sondern aus dieser Erkenntnis auch die notwendigen Schlußfolgerungen ziehen. Das gilt vor allen Dingen im Zusammenhang mit der Frage, die demnächst hier erneut anstehen wird, nämlich mit der Frage der Kreditbeschaffung für Vertriebene und Flüchtlinge.
Wir wissen doch genau, wie die Angelegenheit bis dato draußen ihre Erledigung fand; wir wissen doch, daß die Frage der Banksicherheit, die von den Kreditinstituten selbstverständlich nach privatwirtschaftlichen und privatkapitalistischen Gesichtspunkten gestellt wurde, ohne die von uns schon lange geforderte und durch einen einstimmigen Ausschußbeschluß erhärtete Bundesbürgschaft nicht zu lösen sein wird, die in dem Augenblick endlich einmal eintreten muß, in dem die Frage der Kreditbewilligung und der Kreditbeschaffung für Existenzgründungen aller Art Gegenstand der Debatte wird. Mit der Schaffung der Flüchtlingsbank allein — und das darf ich auch dem Herrn Bundesminister einmal sagen — ist meiner Auffassung nach nichts erreicht, wenn nicht die Lücke ausgefüllt wird, die sich ergibt, weil die Millionen Vertriebene nichts besitzen. um Sicherheit leisten zu können,
- danach wird leider nicht gefragt —, wenn nicht durch eine Bürgschaft der gesamten Bundesregierung diese Lücke ausgefüllt wird. — Die Frage der Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen ist von dieser Angelegenheit ebenfalls nicht zu trennen, und daß dabei die Frage der Pensionen eine ungeheure Rolle spielt, ist selbstverständlich und wird sicherlich von keinem Einsichtigen bestritten.
Zusammenfassend und abschließend darf ich sagen, daß wir im Ministerium für Vertriebene und in seiner Gründung und seiner Bildung eine