Infolgedessen haben wir statt der vorgesehenen 12 000 DM nur 8000 DM angesetzt. Wenn Sie es begründen wollen, daß mehr Dienstkraftwagen benötigt werden, dann können Sie das tun; ich überlasse Ihnen das.
In Tit. 20 sind an Kosten für Sachverständige 10 000 DM ausgeworfen. Dieser Betrag ist nach meiner Auffassung überflüssig; denn was hier vor mir sitzt, sind ja alles Sachverständige,
und diese arbeiten ja kostenlos im Rahmen ihrer
Aufwandsentschädigungen. Da brauchen wir nicht
noch besondere Sachverständige zu bezahlen. Diese
würden ja schließlich auch nichts anderes sagen als
das, was die Mehrheit gern hört und wünscht.
In Tit. 23 zu b) haben wir den Zuschuß an die Gemeinschaftsküche, die ich durchaus bejahe; aber der Zuschuß braucht doch nicht so hoch zu sein. Man war ja auch im Haushaltsausschuß der Meinung, daß die Kosten dieser Gemeinschaftsküche von denjenigen aufgebracht werden sollen, die sie benutzen. Deshalb ist der Zuschußbetrag von 7 100 DM, den wir beantragen, ausreichend.
In Tit. 24 werden zur Verfügung des Bundesministers für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 10 000 DM gefordert. Ich beantrage, diesen Betrag zu streichen, und zwar aus dem einfachen Grund, daß wir keinen außergewöhnlichen Aufwand zu treiben brauchen.
Der Herr Bundesinnenminister hat noch weniger Anlaß als irgendein anderer Minister, so etwas zu tun. Mehr will ich darüber nicht sagen. Wer den dienstlichen Aufwand auf Kosten unseres Volkes unterstützen will, soll meinen Antrag ablehnen.
In Tit. 31 sind Zuschüsse von 300 000 DM zur Förderung von Bestrebungen von gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung auf dem Gebiete der kulturellen Angelegenheiten, des Gesundheitswesens, der Fürsorge, der Jugendwohlfahrt und der Leibesübungen angesetzt. Der Betrag dieser Zuschüsse ist exorbitant hoch und kann unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht befürwortet werden.
Ich habe deshalb beantragt, die Summe auf die Hälfte herabzusetzen.
In Tit. 32 dreht es sich um Zuschüsse für Verwaltungsbehörden und Einrichtungen, die auf Grund des Art. 130 des Grundgesetzes dem Bundesministerium des Innern unterstellt werden sollen. Auch dieser Betrag ist viel zu hoch gegriffen. Es genügt die Hälfte.
Und nun kommen wir zu den einmaligen Ausgaben unter Kap. E 11, zunächst in Tit. 1, die erstmalige Beschaffung von Büromöbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen, die auf 80 000 DM festgesetzt ist. Es ist im Haushaltsausschuß wiederholt davon gesprochen worden, daß diese Summen zu hoch sind. Ich beantrage deshalb, sie auf 60 000 DM herabzusetzen.
Im weiteren sind im Tit. 3 desselben Kapitels für die erste Einrichtung von Büchereien 30 000 DM angesetzt. Ich beantrage, diese Summe zu streichen, und beziehe mich da auf das, was ich vorhin über die Büchereien überhaupt gesagt habe.
Unter Kap. E 11 Tit. 5 stehen 55 000 DM zur Anschaffung von 6 Kraftfahrzeugen. Wenn wir die Zahl auf drei herabsetzen, wie ich das beantragt habe, so genügt natürlich ein Betrag von 30 000 DM.
Damit bin ich am Ende meines Antrages,
und ich bitte Sie, trotz gegenteiliger Versicherung
bei näherer Überlegung diesen Antrag anzunehmen.