Jawohl, da sind die kleinen Parteien bekanntlich für das Ergebnis nicht bestimmend.
Aber die kurze Zeit zwingt mich zum Telegrammstil, also im einzelnen zu unserem Antrag zum § 28 des Soforthilfegesetzes. Es ist absolut nicht für den Antrag Nr 307 zutreffend, was zur Begründung für die Sammelverweisung all dieser Anträge gesagt wurde. Was kann es den unter den Schwierigkeiten des Soforthilfegesetzes leidenden Personen denn nützen, wenn beim endgültigen Lastenausgleich eine andere Regelung, getroffen wird? So geht das doch nicht. Es besteht gar kein Anlaß von einer Abstimmung über den Antrag Nr. 307 abzusehen. Ich beantrage ausdrücklich, daß über den Antrag Nr. 307 besonders abgestimmt wird.
Ähnlich verhält es sich mit dem Artrag Nr. 82, der Zentrumsfraktion. Es ist offenbar im Ausschuß gar nicht erkannt worden, daß dieser Kreis von Personen, für den wir da eintreten, tagtäglich Leistungen für uns erbringt. Man hält Einkünfte, die im Ausland fällig werden, die diesen Leuten zukämen, fest mit Rücksicht darauf, daß beispielsweise Holland oder Belgien — wo diese Forderungen fällig werden, spielt dabei keine Rolle — behaupten, Kriegsforderungen gegen Deutschland zu haben. Wenn man sich gefallen läßt, daß diese deutschen Kriegsschulden aus dem Vermögen einzelner bezahlt werden, dann muß man logischerweise etwas für diejenigen tun, die diese Summen aufzubringen haben.
Im übrigen gestattet es mir leider die zur Verfügung stehende Zeit nur, bloß noch in wenigen grundsätzlichen Stichworten auf das ganze Problem einzugehen. Wenn man hier den Anträgen, die vorlagen, ein Begräbnis geben will, sollte man ihnen wenigstens ein solches erster Klasse geben und sagen, daß man diese Anträge der Regierung zur Berücksichtigung oder zur Empfehlung zuweist. Statt dessen wird aber nur gesagt: als Material. Das nächste würde bedeuten, darüber zur Tagesordnung überzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird über soviel geredet und für soviel Zwecke Geld zur Verfügung gestellt; zum Beispiel werden wir uns in Kürze noch mit den „armen" Nationalsozialisten zu befassen haben, damit ihnen ja nicht zuviel Leides geschehe. Wir haben uns zu befassen mit Anträgen für alle möglichen Zwecke, aber für die Millionen der Bombengeschädigten und derer, die im Kriege schon ganze Vermögen verloren haben, haben wir weder Zeit zum Reden noch Geld zum Bewilligen. Die Geschichte ist doch so, daß endlich einmal herausgestellt und in der Öffentlichkeit festgestellt werden muß, daß die Kreise, von denen hier gesprochen wird, nicht um Gnade betteln, sondern daß sie einen Rechtsanspruch darauf haben. Wir werden in Kürze mit einer Vorlage kommen, die das klarstellt. Es muß das Recht auf eine Entschädigung anerkannt werden. Das ist keine Gnade, um die hier gebettelt wird. Dann muß man auch endlich einmal berücksichtigen, daß im Soforthilfegesetz ohne jede Rücksichtnahme auf die eigenen Verluste derer. die die Summen dafür aufzubringen haben, mit Rücklicht auf die Notwendigkeit der Aufbringung die Lasten nach ziemlicher Willkür verteilt worden sind. Und - was eben Herr Kollege Dr. Glasmeyer schon erwähnt hat — wir wollten, daß man auf unsern Antrag zurückkommt, daß dem Zustand ein Ende gemacht wird, wonach die Gläubiger des Staates durch ein Steuergesetz in seine Schuldner verwandelt werden.