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ID0104807700

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    566. Soforthilfe-Fonds: 1
    567. einen: 1
    568. recht: 1
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    570. Durchführung: 1
    571. Aufbauhilfe: 1
    572. sichern.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1950 1637 48. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1638C, 1679C Anfrage Nr. 56 der Fraktion der SPD betr. Wiederherstellung der Straßenbrücke über die Aller in Celle/Niedersachsen (Drucksachen Nr. 638 und 708) . . . . 1638D Anfrage Nr. 57 der Fraktion der SPD betr. Brücke über die Jezze in Dannenberg (Drucksachen Nr. 639 und 709) . . . . 1638D Anfrage Nr. 52 der Fraktion der FDP betr. Strompreise (Drucksachen Nr. 575 und 716) 1638D Zur Tagesordnung 1638D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 9. Januar 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1639A Mayer (Stuttgart) (FDP), Berichterstatter 1639A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Januar 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Baumgartner (Drucksache Nr. 610) . . 1639C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Fahrpreisermäßigung für Schwer- und Schwerstversehrte (Drucksachen Nr. 592 und 236) . . . . 1639C Rademacher (FDP), Berichterstatter 1639D Dr. Decker (BP) 1640A Löfflad (WAV) 1640B Bazille (SPD) 1640C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 1640D Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 1640D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . 1641B Schröter (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1642C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der WAV und über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Einschränkung überhöhter Handelsspannen (Drucksachen Nr. 622, 257 und 471) 1642D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 1642D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Drucksache Nr. 633) . . . . . . . . . . 1642D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 1643A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksache Nr. 631) . . . . 1643D Storch, Bundesminister für Arbeit 1644A, 1652D Dr. Besold (BP) . . . . . . . . 1644D Pohle (SPD) 1645B Arndgen (CDU) 1646C Fröhlich (WAV) . . . . . . . 1647 C Strauß (CSU) . . . . . . . . 1647D Renner (KPD) . . . . . . . 1648D Tobaben (DP) 1650B Langer (FDP) . . . . . . . 1651 C Ribbeheger (Z) 1652 A Einberufung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität zur Aufklärung des Ablaufs der Ereignisse nach dem Ausschluß des Abg. Hedler in der 46. Sitzung . . . . . . . . . . 1650A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1650A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gerstenmaier, Etzel, Schütz und Genossen betreffend Flüchtlingshilfe (Drucksachen Nr. 624 und 279) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gerstenmaier, Etzel, Schütz und Genossen betreffend Flüchtlingsbetriebe (Drucksachen Nr. 625 und 280) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend Flüchtlingsausgleich (Drucksachen Nr. 626 und 74) 1653B Welke (SPD), Berichterstatter . 1653C Pfender (CDU), Berichterstatter . 1654B Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . . 1654C Dr. Trischler (FDP) . . . . . 165 7 C Oskar Müller (KPD) 1659D Donhauser (BP) 1661B Tichi (WAV) . . . . . . . . 1662C Krause (Z) 1664A Kriedemann (SPD) 1664D Farke (DP) 1666D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1667A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über Anträge der Fraktionen der BP, KPD und des Zentrums betreffend Lastenausgleich (Drucksachen Nr. 627, 183, 267, 268, 297, 298 und 307) . . 1668C Frau Krahnstöver (SPD), Berichterstatterin 1668C Kohl (KPD) 1669C Wartner (BP) 1670B Glasmeyer (Z) 1671C Dr. Reismann (Z) . . . . . . 1672A Kunze (CDU) 1672D Kriedemann (SPD) . . . . . . 1673A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksachen Nr. 700 und 689) 1673C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter . . . . . . . 1673C Fisch (KPD) . . . . . . . . . 1675B Neumann (SPD) . . . . . . . . 1676D Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . 1678D Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1679A Die Sitzung wird um 14 Uhr 47 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Ich möchte lediglich zu den Drucksachen Nr. 624 und 625 Stellung nehmen. Der Antrag auf Drucksache Nr. 624 verlangt, daß ehemaliges Reichseigentum und Eigentum des preußischen Staates „in der Gestalt zur Verfügung gestellt" wird, daß damit „alsbald eine Generalbestimmung über die Verwendung dieses Eigentums zugunsten der Heimatlosen" erfolgt. Diese Fassung ist wohl etwas kompliziert. Ich nehme an, damit ist gemeint, daß dieses Vermögen sobald wie möglich und im Rahmen des Möglichen den Heimatlosen — und damit sind wohl auch nicht ausschließlich die Heimatlosen gemeint, sondern alle, die durch den Krieg in sozialer Not sind — zur Verfügung gestellt werden soll. Ich, muß aber auf die Rechtssage hinweisen, um von vornherein etwa einem Vorwurf zu begegnen, der nach einem Monat kommen könnte, daß auf diesem Gebiet nichts oder zu wenig geschehen sei.
Zu unterscheiden sind das preußische Vermögen und das frühere Reichsvermögen. Nach Artikel 135 Absatz 6 des Grundgesetzes geht von dem früheren preußischen Vermögen grundsätzlich überhaupt nur die Beteiligung an den großen Betrieben auf den Bund über. Der Kreis der hierfür in Betracht kommenden Beteiligungen dürfte bekannt sein. Es handelt sich um die Veba mit ihren Unterkonzernen Hibernia, Preußag und Preag. Daß diese Beteiligungen als solche bei dieser Betrachtung auszuscheiden haben, darf ich wohl als selbstverständlich voraussetzen.
Was nun das ehemalige Reichsvermögen betrifft, so würde eine Verfügung und ein Zurverfügungstellen durch den Bund natürlich zur Voraussetzung haben, daß der Bund rechtlich überhaupt befugt ist, über dieses frühere Reichsvermögen zu verfügen. Das ist, heute wenigstens, nicht der Fall. Durch das Gesetz Nr. 19 der amerikanischen Militärregierung ist in der amerikanischen Zone dieses Vermögen zunächst in das Eigentum des jeweiligen Belegenheitslandes übergeführt worden, und zwar mit dem Vorbehalt, daß der Bund befugt ist, durch Gesetz entsprechend den Bestimmungen des Grundgesetzes, die damals erwartet wurden, es in sein Eigentum zurückzuüberführen.
Die Verordnung Nr. 217 führt in der französischen Zone das frühere Reichsvermögen zunächst ebenfalls in das Eigentum der Länder über; sie enthält allerdings diesen ausdrücklichen Vorbehalt des amerikanischen Militärregierungsgesetzes Nr. 19 nicht. Es ist aber wohl anzunehmen, daß dieser Vorbehalt nur deshalb nicht ausdrücklich aufgenommen ist, weil er der Sache nach als selbstverständlich betrachtet wurde.
Auf alle Fälle bedürfte es, um dieses frühere Reichsvermögen in das Eigentum des Bundes überzuführen, eines Bundesgesetzes. Dieses Bundesgesetz, das schwierige und komplizierte Voraussetzungen hat, ist bereits in Ausarbeitung. Ich darf aber darauf hinweisen, daß dieses Bundesgesetz, um in Kraft zu treten, der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats, also der Länder bedarf. Dieser Hinweis wird genügen, um darzutun, daß der Bund und die Bundesregierung allein nicht in der Lage sind, dieses Problem der Überführung in Bundeseigentum heute schon zu lösen.
In der britischen Zone scheinen die Dinge zunächst anders zu liegen. In der britischen Zone ist die Verordnung Nr. 202 der Militärregierung vorhanden, die das Eigentum des Bundes an dem früheren Reichsvermögen grundsätzlich anerkennt, aber doch dieses frühere Reichsvermögen in die Verwaltung der Länder der britischen Zone stellt. Der Bund hat zwar ein Weisungsrecht; aber es ist selbstverständlich, daß sich unter den elf Ländern eine Art einheitlicher Praxis herausbildet und daß die elf Länder voraussetzen und annehmen, daß der Bund nicht nach dem Zufall — wenn ich so sagen darf - der Gesetzgebung der Militärregierungen zu starke Unterschiede macht. Alle elf Länder stehen infolge dieser nun einmal vorhandenen Gesetzgebung der Militärregierungen auf dem Standpunkt, dessen Richtigkeit sich wohl nicht bestreiten läßt, daß es zur Überführung des Eigentums auf den Bund eines gesetzlichen Aktes bedarf, der nach unserem Grundgesetz die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrats nötig hat. Es dürfte auch nicht möglich sein, diese Schwierigkeit dadurch zu beheben, daß sich der Bund, solange er das Eigentum noch nicht hat, praktisch eine Verfügungsbefugnis durch Verordnung oder auf einem anderen Weg, sagen wir einmal, zu erwerben sucht. Ich glaube, wenn es zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in einem solchen Falle käme, daß die Entscheidung nicht unbedingt sicher zugunsten des Bundes lauten würde.

(Abg. Dr. Gerstenmaier: Sehr traurig!) Das ist die Situation, die zur Zeit gegeben ist.

Was nun die ehemaligen Munitionslager, Flugplätze usw. betrifft, so muß ich darauf hinweisen, daß dieses Vermögen, das früheres Wehrmachtsvermögen ist, unter der Vermögenskontrolle der Militärregierung nach Gesetz Nr. 52 steht.
Also, kurz gesagt: Erstens, um diese letztere Schwierigkeit zu beheben, ist ein Antrag bei den Hohen Kommissaren notwendig, dieses Gesetz Nr. 52 zum mindesten mit Rücksicht auf diese Vermögensarten aufzuheben, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Der Antrag ist schon seit langem vorbereitet und wird gestellt werden. Der Zeitpunkt ist nach bestem Wissen und Gewissen je nach Atmosphäre zu wählen.
Zweitens: die Gesetzgebung des Bundes wird angestrebt. Es war bisher das Bemühen, ein monatelanges Bemühen, zu einer vernünftigen und zweckmäßigen Vereinbarung mit den Ländern auf dem Weg der sogenannten Verwaltungsvereinbarung zu kommen. Ob diese Verwaltungsvereinbarung zustande kommt, muß sich in den nächsten Tagen entscheiden. Wenn die Verwaltungsvereinbarung nicht sofort zustande kommt, muß der Gesetzentwurf zur Überführung in das Vermögen des Bundes so rasch als möglich der gesetzgebenden Körperschaft vorgelegt werden. Es muß dann angestrebt werden, ein Einvernehmen zwischen Bundestag und Bunresrat herbeizuführen.


(Bundesfinanzminister Schiffer)

Zu Ziffer 2 betreffend Mittel des ERP-Plans habe ich mich persönlich nicht zu äußern. Ich darf sagen, daß wohl die Hoffnung besteht, speziell für Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge Mittel zur Verfügung stellen zu können.
Was nun die in dem Antrag Drucksache Nr. 625 angeschnittene Frage der Bundesbürgschaft betrifft, so verweise ich zunächst darauf, daß in dem sogenannten Schwerpunktprogramm des 950 Millionenprogramms ja bereits 300 Millionen insbesondere für die Länder vorgesehen sind, die mit Flüchtlingen überlastet sind. Der Bund hat schon eine Erklärung gegenüber der Bank deutscher Länder abgegeben, daß er bereit ist, eine Bundesgarantie als letzte Rückendeckung für diesen Betrag von insgesamt 300 Millionen Mark zu übernehmen. Damit ist also schon eine Bundesbürgschaft in sehr beträchtlichem Betrage gegeben. Ich brauche nicht besonders darauf zu verweisen, daß, wie den ERP-Mitteln eine gewisse Grenze gesetzt ist, auch der Übernahme von Bürgschaften durch den Bund eine gewisse Grenze gesetzt sein muß, wenn nicht die Übernahme der Bürgschaft durch allzu großes Anschwellen der Bürgschaften im Einzelfall entwertet werden soll.
Was nun die Frage der steuerlichen Begünstigung betrifft, so haben wir uns ja gelegentlich der Beratung des Einkommensteueränderungsgesetzes über dieses Thema lebhaft unterhalten. Das Einkommensteuergesetz enthält Bestimmungen, die gewisse Kategorien — ich erinnere an den § 33 a, für die Heimatvertriebenen und Kriegsgeschädigten überhaupt - besonders berücksichtigen. Das ist in der Übergangszeit möglich. Ich mache aufmerksam: die Voraussetzung jeder Steuerbegünstigung muß der Natur der Sache nach sein, daß die Steuerbegünstigung wegen eines wirtschaftlichen Tatbestandes, in diesem Falle also wegen eines wirtschaftlichen Notstandes gegeben wird. Wenn wir den Weg zu einer großen und endgültigen Steuerreform finden, dann hoffe ich, daß wir auch zu dem Grundsatz rein und sauber zurückkehren werden und zurückkehren müssen, daß der wirtschaftliche Tatbestand, der Notstand und nicht die Zugehörigkeit zu einer Kategorie das wesentliche Merkmal für die Besteuerung und etwaige Steuerbegünstigung ist.

(Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

Was nun den letzten Punkt, die kommende Gesetzgebung zum Lastenausgleich, betrifft, so darf ich doch vielleicht darauf verweisen, daß der Gedanke, der hier ausgesprochen ist, ja schon im Gesetz über die Soforthilfe-Abgabe in dem Wort „Aufbauhilfe" enthalten ist. Und da ich gern von wirklichen Taten und Tatsachen rede und weniger von proklamatorischen oder rethorischen Dingen, so freue ich mich, feststellen zu können, daß meines Wissens es wieder möglich gewesen ist, aus den Mitteln des Soforthilfe-Fonds einen recht beträchtlichen Betrag für die Durchführung der Aufbauhilfe in diesen Tagen zu sichern.

(Händeklatschen bei den Regierungsparteien.)


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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst liegt zur Drucksache Nr. 624 ein Abänderungsantrag der Fraktion der
    Bayernpartei vor. Wir stimmen zunächst über diesen Abänderungsantrag ab. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. -
    Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Wir kommen nunmehr zu dem Antrag auf Drucksache Nr. 624. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist damit angenommen.
    Wir stimmen nunmehr über die Drucksache Nr. 625 ab. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist damit angenommen.
    Zur Drucksache Nr. 626 ist seitens der Fraktionen der Bayernpartei und der Deutschen Partei Zurückverweisung an den Ausschuß beantragt. Wir stimmen zunächst über den Rückverweisungsantrag ab. Ich bitte diejenigen, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; damit ist die Rückverweisung beschlossen.
    Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über Anträge der Fraktionen der BP, KPD und des Zentrums betreffend Lastenausgleich (Drucksachen Nr. 627, 183, 267, 268, 297, 298 und 307).
    Das Wort zur Berichterstattung hat Frau Abgeordnete Krahnstöver.
    Frau Krahnstöver (SPD), Berichterstatterin:
    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Ausschuß für den Lastenausgleich hat die sechs Anträge der Drucksache Nr. 627 in sehr eingehenden Beratungen geprüft. Diese Anträge, die sich im wesentlichen mit Abänderungswünschen zum Soforthilfegesetz befassen, sind geboren aus den Mängeln und Härten, die dieses am 8. August 1949 vom Wirtschaftsrat verabschiedete Gesetz in sich birgt. Schon bei der Gesetzgebung waren sich die Gesetzgeber darüber einig, daß die Härten dieses Gesetzes sowohl für die Abgabepflichtigen wie für die Anspruchsberechtigten nicht ganz zu vermeiden seien. Man glaubte damals, daß diese Härten nur zu verantworten seien in der Hoffnung, daß sehr schnell der endgültige Lastenausgleich folgen würde und diese Opfer dann notwendigerweise verschwinden würden.
    Aber vielleicht darf ich Ihnen einige Zahlen sagen, um Ihnen die Schwere dieses ganzen Problems vor Augen zu führen. In Westdeutschland leben etwa 20 Millionen Anspruchsberechtigte an einen Lastenausgleich. Durch das Soforthilfegesetz werden nur etwa 2 Millionen betreut, und das noch in sehr unzureichender Weise, Menschen, die die Unterhaltshilfe, Unterhaltsrente bekommen, die kaum mehr gewährt als den notwendigen Lebensunterhalt.
    Weitere 210 Millionen Mark sind bisher für Hausratshilfe ausgegeben worden, die vielfach nur eine Kleiderhilfe gewesen ist. Das Gesetz der Soforthilfe ist wirklich nur zur Linderung dringender sozialer Notstände geeignet gewesen. Wenn also jetzt von der Zentrumspartei der Wunsch geäußert worden ist, in den Personenkreis auch die Menschen hineinzunehmen, die aus dem Auslande laufende und jetzt dort noch festgehaltene Einkünfte bezogen haben, so würde


    (Frau Krahnstöver)

    dieser Personenkreis erweitert werden. Es würde aber bedeuten, daß ein wesentlicher Personenkreis - denken wir nur an die Ostvertriebenen, die durch die Ostzone hierhergekommen sind, an die Flüchtlinge aus Berlin, die auch nicht von der Soforthilfe betreut werden konnten — eben auch die Ungerechtigkeiten mit zu erleiden hätte. Der Ausschuß war der Meinung, man sollte diese Personen beim endgültigen Lastenausgleich mit berücksichtigen.
    Die beiden Anträge der kommunistischen Fraktion auf Drucksachen Nr. 267 und 268 mußten im Ausschuß beraten werden, ohne daß ein ,Vertreter der antragstellenden Fraktion anwesend war, obwohl die Beratung bereits einmal ausgesetzt war. Sie befassen sich beide zunächst mit dem Soforthilfegesetz und stellen eine große Anzahl von Forderungen zur Änderung dieses Gesetzes, während ein weiterer Antrag den endgültigen Lastenausgleich betrifft. Auch hier ist der Ausschuß der Meinung, daß diese Dinge bei der endgültigen Lastenausgleichs-Gesetzgebung berücksichtigt werden müssen.
    Weitere Anträge lagen von der Bayernpartei
    vor, und zwar die Drucksachen Nr. 297 und 298. Der Ausschuß hat sich sehr eingehend mit der Lage der Menschen befaßt, für die die Abgabe der Soforthilfe eine ganz besondere Härte bedeutet. Er war aber der Meinung, daß man diesen Menschen, die diese Abgabe schlecht oder nur schwer leisten können, auf eine andere Weise helfen sollte und nicht durch eine Änderung des Soforthilfegesetzes, und zwar aus der Überlegung heraus, daß, wenn wir das Soforthilfegesetz hier ändern würden, beispielsweise gegenüber der Landwirtschaft von seiten der Anspruchsberechtigten eine noch viel stärkere Spannung entstehen würde, als sie ohnehin schon vorhanden ist. Zur Vermeidung weiterer sozialer Spannungen schlägt deshalb der Ausschuß vor, auch diese beiden Anträge bei der endgültigen Gesetzgebung zu behandeln.
    Desgleichen ein weiterer Antrag des Zentrums in der Drucksache Nr. 307, der zum Ausdruck bringt, daß man für diejenigen Abgabepflichtigen Stundung gewähren möge, die Abgabeschulden durch Leistung anderer wirtschaftlicher Werte zu tilgen anbieten. Dieses Problem der Naturalleistung ist im Ausschuß sehr eingehend geprüft worden, und wir hoffen auch, bei der endgültigen Lastenausgleichs-Gesetzgebung hier Mittel und Wege zu finden, um diesen Wünschen gerecht werden zu können.
    Der Ausschuß war in seiner Mehrheit der Meinung, man solle das Soforthilfegesetz in den in diesen Anträgen zur Beratung stehenden Fragen nicht ändern, um die endgültige Lastenausgleichs-Gesetzgebung nicht zu verzögern.
    Meine sehr verehrten Herren und Damen, wir sind im Ausschuß alle der Meinung, daß diese Gesetzgebung sobald wie möglich erfolgen sollte. Der Ausschuß stellt deshalb den Antrag, diese Anträge dem Bundesfinanzministerium ais Material für die endgültige LastenausgleichsGesetzgebung zu überweisen in der Hoffnung, daß dieser endgültige Lastenausgleich dann sehr bald erfolgt.

    (Lebhafter Beifall.)