Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat bereits bei der Einbringung des vorläufigen Haushaltsgesetzes des Bundes für das Rechnungsjahr 1949 angekündigt, daß es notwendig sein würde, Ihnen ein Ergänzungsgesetz vorzulegen. Das geschieht mit der Ihnen jetzt unterbreiteten Drucksache Nr. 633. Ich darf im allgemeinen auf die ausführlichen Darlegungen Bezug nehmen, die der Herr Bundesfinanzminister bei der Einbringung des vorläufigen Haushaltsgesetzes gemacht hat, und darf zusätzlich noch folgendes bemerken:
Wie bekannt, hat der Haushalt des Bundes in diesem Übergangsjahr zwei Grundlagen, einmal den Haushaltsplan der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für 1949 und zweitens die neuen Haushaltsvoranschläge für die neuen Bundesorgane und Bundesverwaltungen, die keinen Vorgänger in der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets gehabt haben. Dieser Übergangshaushalt für 1949, wie er im Haushaltsausschluß des Hohen Hauses beraten worden ist, schließt jetzt nach dem Ergebnis dieser Beratungen in Einnahmen und Ausgaben mit rund 969 Millionen D-Mark ab.
Das Haushaltsbild dieses Übergangshaushaltes erfährt nun durch den Ergänzungshaushalt, der Ihnen jetzt vorgelegt wird, entscheidende Änderungen, und zwar aus zwei Gründen. Für einzelne Ausgabepositionen von besonderer Tragweite ließ sich das Ausmaß bei der Vorlage des vorläufigen Haushalts überhaupt nicht, auch nicht wenigstens annähernd, ermitteln. Bei einzelnen Ministerien mußten infolge von Zuständigkeitserweiterungen gemäß dem Grundgesetz zusätzliche Aufgaben und damit auch zusätzliche Ausgaben erwachsen, die hier ausgewiesen werden. Das Bundesfinanzministerium hat geglaubt, daß die Mehrausgaben in diesen beiden Punkten von solcher Tragweite sind, daß es nicht möglich ist, sie im Wege von über- oder außerplanmäßigen Bewilligungen, also nur durch das Ministerium zu decken, sondern daß es geboten ist, sie in Form eines Ergänzungshaushalts der parlamentarischen Kontrolle und Bewilligung zu unterwerfen.
Dieser Ihnen heute vorgelegte Ergänzungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit rund 587 Millionen D-Mark ab. Damit erhöht sich der Gesamtumfang des Bundeshaushalts 1949 auf rund 1 Milliarde 556 Millionen D-Mark. Ich darf hierzu auf den Gesamtplan, der der Drucksache beiliegt, und auf die Einzelpläne Bezug nehmen. Ich möchte nur kurz erwähnen, daß Mindereinnahmen in Höhe von 64 Millionen D-Mark darin enthalten sind; es sind insbesondere die nicht abgelieferten Überweisungen der Deutschen Bundesbahn für die Monate Juni bis September mit 58,3 Millionen D-Mark nunmehr als Mindereinnahme eingesetzt worden. Ferner sind 34 Millionen D-Mark als Minderausgaben vorgesehen, von denen zusammen 13 Millionen sich aus Einsparungen hei den Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ergeben, die entweder in der Abwicklung oder in der Überführung begriffen oder die in die Bundesverwaltungen übergegangen sind. Es ergeben sich also zusammen 13 Millionen D-Mark Ersparnisse bei den ehemaligen bizonalen Verwaltungen.
Zusätzliche Ausgabeposten von besonderer Höhe sind die beiden folgenden: erstens die Finanzhilfe für Berlin mit 246,5 Millionen D-Mark nach näherer Erläuterung in dem betreffenden Einzelplan und zweitens der Preisausgleich für eingeführte Lebensmittel und Düngemittel, also die Einfuhrsubventionen in Höhe von 335,9 Millionen D-Mark. Das macht zusammen also über 582 Millionen D-Mark aus. Der Rest bis zum Gesamtbetrag des Ergänzungshaushaltes macht nur noch knapp 5 Millionen D-Mark aus.
Der Bundesrat hat die Vorlage eingehend beraten und dazu Stellung genommen. Die Stellungnahme des Bundesrates ist in der Anlage 2 der Drucksache und die dazu ergangene Stellungnahme der Bundesregierung in der Anlage 3 der Drucksache wiedergegeben. Die Bundesregierung hat sich bemüht, den Anregungen des Bundesrates weitgehend zuzustimmen; sie ist bei einigen grundsätzlichen Punkten dazu jedoch nicht in der Lage gewesen. Der Bundesrat hat beschlossen, daß der Beitrag der Länder zu diesem Ergänzungshaushalt auf eine bestimmte
Summe festgesetzt werden soll. Das würde bedeuten, daß der Haushalt des Bundes nicht ausgeglichen sein würde. Wir sind der Ansicht, daß man damit gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Sachlich ist es so, daß diese Vorschrift, wonach der Ausgabenüberschuß des Bundes in diesem Rumpfrech nungsjahr von den Ländern gedeckt werden soll, nicht etwa eine Erfindung des Bundesfinanzministeriums darstellt, sondern auf den Vorschlägen beruht, die der Finanzausschuß der Länderfinanzminister in Stuttgart und die Ministerpräsidentenkonferenz im letzten Sommer entwickelt haben. Die Bundesregierung hat diese Vorschläge der Finanzminister der Länder und der Ministerpräsidenten der Länder in ihre Vorlage übernommen, und sie hält es, ganz abgesehen von den verfassungsmäßigen Bedenken, auch sachlich für richtig, an dieser von den Herren Ministerpräsidenten entwickelten haushaltsrechtlichen Linie festzuhalten.
Die übrigen Punkte, in denen eine Übereinstimmung zwischen Bundesrat und Bundesregierung noch nicht erzielt worden ist, sind von untergeordneter Bedeutung. Ich hoffe, daß es möglich sein wird, im Verlauf der Beratungen des Haushaltsausschusses sowohl über diese wie über die mehr grundsätzlichen Punkte zu einer Verständigung zu kommen. Ich wäre dankbar, wenn es dem Haushaltsausschuß möglich wäre, die Beratung auch dieser Vorlage schnell in Angriff zu nehmen und abzuschließen.