Rede von
Hans
Löfflad
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Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich eine sachliche Richtigstellung bringen und beantragen, daß der Absatz 2 unseres Antrages Drucksache Nr. 236 gestrichen wird.
Zu dem Antrag selbst: Nachdem die Schwerbeschädigten bisher in diesem Hohen Hause zweifellos sehr stiefmütterlich behandelt worden sind,
möchte ich es ebenso wie mein Vorredner von der Bayernpartei doch nicht darauf ankommen lassen, daß diese Angelegenheit jetzt wieder auf die lange Bank geschoben und unser Antrag erst dem Ausschuß für Sozialpolitik und dem Ausschuß für Kriegsgefangenenfragen sowie dem Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen wird. Diese unsere Stellungnahme schließt natürlich nicht aus, daß die genannten Ausschüsse in einem neuen Bundesversorgungsgesetz auch Bestimmungen über die Fahrpreisermäßigungen für Schwerbeschädigte von einer Erbwerbsbehinderung von 50 Prozent ab treffen. Ich glaube aber, daß es im Interesse aller Schwerbeschädigten ist, wenn das Hohe Haus bereits heute unserem Antrag zustimmt, damit die Schwerbeschädigten ab sofort in den Genuß der Fahrpreisermäßigung kommen.