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ID0104713400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Das Fachstellengesetz tritt am 31. März 1950 außer Kraft. Die Aufgaben der Fachstellen lagen in der Durchführung einer gewissen Restbewirtschaftung, in der Bearbeitung von Angelegenheiten der Einfuhr und des Interzonenhandels. Wenn auch auf dem Gebiet der Bewirtschaftung kaum mehr Aufgaben übriggeblieben sind, so sind in ganz wenigen Bereichen doch noch Reste zu verwalten. Im übrigen aber sind die Aufgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr und dem Interzonenhandel nicht nur erhalten geblieben, sondern der Kreis dieser Aufgaben hat sich in gewisser Hinsicht noch erweitert.
    Die Bundesstelle für den Warenverkehr, mit der sich die Gesetzesvorlage befaßt, ist eine Bundesoberbehörde gemäß Artikel 87 des Grundgesetzes. Die Abgrenzung gegenüber der Wirtschaft ist so vorgenommen, daß alle nicht hoheitlichen Aufgaben der Organisation der Selbstverwaltung verbleiben sollen. Die Bundesstelle übernimmt also nur hoheitliche Aufgaben. Alle nicht zentral zu erledigenden Aufgaben sollen


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard)

    von den Ländern durchgeführt werden. Das Bundesministerium selbst soll sich auf die rein ministeriellen Aufgaben beschränken, auf die Bearbeitung grundsätzlicher Fragen und selbstverständlich auf die Aufsicht über die Bundesstelle selbst. Der Bundesstelle obliegen die Durchführungsarbeiten, hauptsächlich aber die Einzelentscheidungen.
    Diese Aufgliederung bzw. die Zuweisung nicht ministerieller Durchführungsarbeiten an die Bundesstelle bietet den Vorteil, daß die ministeriellen Fachreferate vom Publikumsverkehr entlastet werden und damit die Fachreferate entsprechend klein gehalten werden können. Außerdem gestattet die Organisation der Bundesoberbehörde schnelle Entscheidungen und rasche Anpassung an wechselnde wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse und erleichtert damit den Abbau und die Auflösung der Bundesbehörde nach Wegfall der Aufgaben.
    Was die Aufgaben der Bundesstelle im besonderen anlangt, so ist hinsichtlich der Einfuhr zu verweisen auf die Vorbereitung der Verfahrensvorschläge für den interministeriellen Einfuhrausschuß und Ausführung seiner Beschlüsse nach JEIA -Anweisung Nr. 29. Außerdem obliegt ihr die gutachtliche Stellungnahme zum Aufbau der Einfuhrprogramme im Rahmen der Handelsverträge und der ERP, im Zuteilungsverfahren die individuelle Zuteilung durch Ausgabe der Devisenzuteilungsbestätigungen und im Reihenfolgeverfahren endlich die Erfassung bestimmter Einfuhren für den Re-Export und Aufbereitung der von den Außenhandelsbanken erteilten Devisengenehmigungen nach fachlichen Gesichtspunkten.
    Eine wesentliche Funktion der Bundesoberbehörde besteht in der Abwicklung des Interzonenhandels, und zwar die Errichtung einer zentralen Kontrolle über die Einhaltung der Wertgrenzen des Interzonenabkommens und der Kontrolle der Bestimmungen über die Vorbehaltslisten. Vom Bundesministerium ist auch vorgesehen, daß diese Bundesoberhehörde gewisse Funktionen in der Ausfuhr zugewiesen erhalten soll. Da hier noch gewisse Differenzen in der Auffassung bestehen, soll darüber in den Ausschüssen noch Klarheit geschaffen werden. Nach Meinung des Ministeriums würde unter diese Aufgaben auch wieder die Kontrolle der Vorbehaltslisten fallen und da insbesondere die Einzelgenehmigungen im Veredlungsverkehrs- und im Gegenseitigkeitsgeschäft.
    Bei Eisen und Stahl fallen im Zusammenhang mit dem Besatzungsrecht und dem Ruhrstatut noch gewisse Nebenaufgaben für die Bundesstelle an, wie Aufgaben der Absatzlenkung und der fachlichen Auswertung der Eisenstatistik.
    Die Bundesoberbehörde selbst gliedert sich wieder in fachliche Gruppen. Es ist an ungefähr neun bis zehn fachliche Gruppen gedacht und für die generellen Probleme, die alle Gruppen berühren, an die Einrichtung von Querschnittsreferaten, insbesondere also für den Interzonenhandel und für die Regelungen der Einfuhr.
    Genau wie die Fachstellen sollen auch diese fachlichen Gruppen Beiräte aus der Wirtschaft und aus den Gewerkschaften erhalten. Das Beratungs- und Mitwirkungsrecht dieser Gruppen in grundsätzlichen Angelegenheiten wird aus dem Fachstellengesetz übernommen, damit auch gleichzeitig der Minderheitenschutz gegen Majorisierung, also durch das Minderheitenvotum.
    Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Bundesregierung ist mit den von ihm gewünschten Abänderungen im wesentlichen einverstanden. Allerdings bestehen Differenzen hinsichtlich der Bildung eines Länderausschusses bei der Bundesstelle, weil nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums hier insofern eine Doppelbesetzung stattfinden würde, als bereits bei den Referaten im Bundeswirtschaftsministerium Länderausschüsse bestehen, somit also über die gleichen Fragen sowohl persönlich wie sachlich Doppelberatungen stattfinden müßten.
    Auch von bestimmten Wirtschaftskreisen wurden Bedenken gegenüber dieser Behörde erhoben, und zwar nach der Richtung, daß neue Einrichtungen ein sehr starkes Beharrungsvermögen zu zeigen pflegten, daß eine solche Oberbehörde ein eigenes Leben führen oder sich gar zu einer Riesenbehörde auswachsen könnte. Die Tatsachen sprechen allerdings eine andere Sprache. Ich darf darauf verweisen, daß die Fachstellen am 1. Januar 1949 noch 707 Kräfte beschäftigten, am 1. Oktober 1949 nur noch 398, und es ist an einen weiteren nicht unerheblichen Abbau bis zum 1. April 1950 gedacht.
    Vor allen Dingen glaubt man, daß zusammen mit den Fachreferaten des Ministeriums eine Doppelarbeit unvermeidlich sei. Ich glaube aber, daß sich eine klare Abgrenzung sehr schnell ergeben wird, da nur die grundsätzlichen Fragen im Ministerium bearbeitet werden, während die Bundesoberbehörde nur Einzelentscheidungen zu fällen hat.
    Ein weiteres Bedenken geht dahin, daß keine ausdrückliche Begrenzung der Lebensdauer dieser Bundesoberbehörde vorgesehen sei. Hier muß ich sagen, daß das im wesentlichen aus sozialen Rücksichten auf die Bediensteten der Bundesstelle unterblieben ist, die nicht dauernd unter dem Druck kurzfristiger Verträge stehen können, sondern die Sicherheit eines ruhigen Arbeitens haben müssen.
    Im ganzen glaube ich also, daß diese Konstruktion der Bundesoberbehörde gegenüber den vorgetragenen verschiedenartigen Bedenken durchaus standzuhalten vermag. Ich kann die Funktion der Bundesoberbehörde nicht besser charakterisieren als durch eine Wiederholung des Grundsatzes, den sich der Berichterstatter des Bundesrats zu eigen gemacht hat. Er sagte: Es handelt sich bei diesem Gesetz keineswegs darum, gewisse Prinzipien der Wirtschaftspolitik neu zu gestalten und zu konstituieren, sondern ausschließlich darum, einen technischen Apparat für die Durchführung wichtiger zentraler Aufgaben zu schaffen, die ihre Lösung nicht auf ministerieller Ebene finden können.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers gehört; die Vorlage gilt damit als eingebracht.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat Herr Abgeordneter Rische. Redezeit 5 Minuten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Rische


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat sehr wenig über die wirtschaftspolitischen Gründe ausgesagt, die schließlich zur Vorlage dieses Gesetzentwurfes führten. Wir sind jedoch der Meinung, daß sich mit der Einbringung dieser Vorlage das Bild


    (Rische)

    einer Politik der Einflußnahme der Industrie und der übrigen Interessenten auf die Politik der Adenauer-Regierung abrundet.
    Das Gesetz über die Errichtung der Bundesstelle für Warenverkehr ist, wenn man es einmal zugespitzt und im Zusammenhang mit der reaktionären Politik der Regierung sieht, die de-facto-Aufrichtung der ehemaligen nazistischen Selbstverwaltung in der Wirtschaft und die Übernahme staatlicher Funktionen durch die großen Verbände der freien Wirtschaft. Die Schaffung der nachgeordneten Dienststelle der Bundesoberbehörde kann nun auch nicht mit dem Wunsche nach einem kleinen Bundeswirtschaftsministerium erklärt werden, weil ja im Grunde genommen die Bürokratie nur verlagert wird. Sie soll aber — das ist wohl der Sinn der Errichtung dieser Oberbehörde - möglichst der Kontrolle des Parlaments entzogen werden.
    Nach § 2 hat die neue Bundesbehörde drei Aufgaben: 1. Bearbeitung von Einfuhrangelegenheiten, 2. Bearbeitung von Ausfuhrangelegenheiten, 3. Bearbeitung von Angelegenheiten des Interzonenhandels. Das bedeutet also faktisch die weitgehende Übertragung staatlicher Funktionen an die freie Wirtschaft.
    Die Bundesstelle kann ferner Rechtsverordnungen und Rechtsvorschriften zur Regelung des Warenverkehrs erlassen. Damit sind meiner Meinung nach die Wünsche der freien Wirtschaft erneut durch eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung weitgehend erfüllt worden.
    Nach § 3 ist nichts anderes vorgesehen als die Fortführung der unrühmlich bekannten Fachstellen, die selbst von Vertretern der Wirtschaft mehr als einmal als ein Hindernis kritisiert wurden, das heißt vornehmlich von den kleineren Fabrikanten und den Gewerbetreibenden, die ein Interesse daran haben, möglichst frei zu handeln, insbesondere im Verkehr mit den Wirtschaftsinteressenten in der Deutschen Demokratischen Republik. In erster Linie wurden ja bekanntlich durch die bisherigen Fachstellen die Interessen der Großfirmen vor allem berücksichtigt.
    Die vorgesehenen Beiräte in den Fachgruppen der Bundesbehörde dienen unserer Meinung nach auch nur zur Täuschung. Sie sind in Wirklichkeit, wie es nach dieser Gesetzesvorlage ja bestimmt wird, von der Bestellung durch den Bundeswirtschaftsminister abhängig. In den Beiräten der Fachstellen sitzen die maßgeblichen Vertreter der jeweiligen Industriezweige, während der Handel besonders schwach vertreten ist. Im Beirat der Fachstelle Eisen- und Metallverarbeitung entscheiden zum Beispiel über Textilmaschinen -Bezüge unter anderem die Leiter der beiden Arbeitsgemeinschaften Textilmaschinen und Gesamttextil. Dr. Strauß ist Geschäftsführer der Fachgemeinschaft Maschinenindustrie, Dr. Marschner ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Gesamttextil. Diese beiden Herren entscheiden über den Kauf von Textilmaschinen aus der Deutschen Demokratischen Republik, das heißt sie sabotieren, wie das die Praxis dieser Stellen bewiesen hat, faktisch diesen Ankauf aus den Werkstätten der Demokratischen Republik. Interessant ist noch, daß diese beiden Herren aus Chemnitz stammen, von Chemnitz geflüchtet sind und früher in der nazistischen Wirtschaftsverwaltung tätig waren.
    Man kann sagen, daß die Strauß und Marschner zukünftig in der Bundesbehörde für die praktische Durchführung der Wirtschaftspolitik Professor Erhards ausschlaggebend sein werden. Sie werden sich dabei, wie der Wirtschaftsminister soeben begründete, auf die Richtlinien der JEIA, die Sperr- und Negativlisten zur Abwürgung des innerdeutschen Warenverkehrs und auch zur Abwürgung des Warenverkehrs mit dem Osten stützen. Bei diesem Lichte besehen ist die Bundesbehörde für den Warenverkehr ein Instrument der freien Wirtschaft, ein Instrument der deutschen Industriellen und ihrer Auftraggeber in der Hochkommission und in der Ruhrbehörde.
    Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Bundesbehörde praktisch entsprechend ihren Befugnissen eine Art Überministerium unter der Führung der Wirtschaftsinteressenten darstellen wird. Es entsteht ein Organ der freien Wirtschaft mit ministeriellen Aufgaben zur Lenkung der zentralen Probleme der freien Wirtschaft. Also: die Anti-Planer wollen planen!