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ID0104713200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Georg Kiesinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, ich bitte sehr um Entschuldigung, ich möchte zum vorigen Punkt der Tagesordnung noch etwas sagen. Da ist ein kleiner Unfall passiert. Wir wollen das Gesetz über den Bundesfinanzhof auch an den Rechtsausschuß überwiesen haben; denn es ist seiner Art nach ein Gesetz, daß in die Zuständigkeit des Rechtsausschusses fällt.

    (Zurufe: Lauter!)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie beantragen also Überweisung an die beiden Ausschüsse. Ist das Haus damit einverstanden?

(Zurufe: Das war nicht laut genug. Das hat niemand verstanden!)

— Der Herr Abgeordnete Kiesinger hat angeregt, daß der Gesetzentwurf über den Bundesfinanzhof nicht nur an den Ausschuß für Finanz- und Steuerwesen, sondern auch an den Ausschuß für Rechtswesen überwiesen wird. Ist das Haus damit einverstanden, oder erhebt sich Widerspruch?

(Zuruf: Wer hat die Federführung?)

— Federführend ist dann natürlich der Ausschuß für Rechtswesen. Auch damit darf ich das Einverständnis des Hauses feststellen. Ich stelle dann fest: es ist demgemäß beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole, daß die Redezeit für alle Fraktionen und Gruppen zusammen 60 Minuten betragen soll, aufgeteilt nach dem üblichen Schlüssel 12, 12, 8, 5, 5 usw.
Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Herr Bundeswirtschaftsminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Das Fachstellengesetz tritt am 31. März 1950 außer Kraft. Die Aufgaben der Fachstellen lagen in der Durchführung einer gewissen Restbewirtschaftung, in der Bearbeitung von Angelegenheiten der Einfuhr und des Interzonenhandels. Wenn auch auf dem Gebiet der Bewirtschaftung kaum mehr Aufgaben übriggeblieben sind, so sind in ganz wenigen Bereichen doch noch Reste zu verwalten. Im übrigen aber sind die Aufgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr und dem Interzonenhandel nicht nur erhalten geblieben, sondern der Kreis dieser Aufgaben hat sich in gewisser Hinsicht noch erweitert.
    Die Bundesstelle für den Warenverkehr, mit der sich die Gesetzesvorlage befaßt, ist eine Bundesoberbehörde gemäß Artikel 87 des Grundgesetzes. Die Abgrenzung gegenüber der Wirtschaft ist so vorgenommen, daß alle nicht hoheitlichen Aufgaben der Organisation der Selbstverwaltung verbleiben sollen. Die Bundesstelle übernimmt also nur hoheitliche Aufgaben. Alle nicht zentral zu erledigenden Aufgaben sollen


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard)

    von den Ländern durchgeführt werden. Das Bundesministerium selbst soll sich auf die rein ministeriellen Aufgaben beschränken, auf die Bearbeitung grundsätzlicher Fragen und selbstverständlich auf die Aufsicht über die Bundesstelle selbst. Der Bundesstelle obliegen die Durchführungsarbeiten, hauptsächlich aber die Einzelentscheidungen.
    Diese Aufgliederung bzw. die Zuweisung nicht ministerieller Durchführungsarbeiten an die Bundesstelle bietet den Vorteil, daß die ministeriellen Fachreferate vom Publikumsverkehr entlastet werden und damit die Fachreferate entsprechend klein gehalten werden können. Außerdem gestattet die Organisation der Bundesoberbehörde schnelle Entscheidungen und rasche Anpassung an wechselnde wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse und erleichtert damit den Abbau und die Auflösung der Bundesbehörde nach Wegfall der Aufgaben.
    Was die Aufgaben der Bundesstelle im besonderen anlangt, so ist hinsichtlich der Einfuhr zu verweisen auf die Vorbereitung der Verfahrensvorschläge für den interministeriellen Einfuhrausschuß und Ausführung seiner Beschlüsse nach JEIA -Anweisung Nr. 29. Außerdem obliegt ihr die gutachtliche Stellungnahme zum Aufbau der Einfuhrprogramme im Rahmen der Handelsverträge und der ERP, im Zuteilungsverfahren die individuelle Zuteilung durch Ausgabe der Devisenzuteilungsbestätigungen und im Reihenfolgeverfahren endlich die Erfassung bestimmter Einfuhren für den Re-Export und Aufbereitung der von den Außenhandelsbanken erteilten Devisengenehmigungen nach fachlichen Gesichtspunkten.
    Eine wesentliche Funktion der Bundesoberbehörde besteht in der Abwicklung des Interzonenhandels, und zwar die Errichtung einer zentralen Kontrolle über die Einhaltung der Wertgrenzen des Interzonenabkommens und der Kontrolle der Bestimmungen über die Vorbehaltslisten. Vom Bundesministerium ist auch vorgesehen, daß diese Bundesoberhehörde gewisse Funktionen in der Ausfuhr zugewiesen erhalten soll. Da hier noch gewisse Differenzen in der Auffassung bestehen, soll darüber in den Ausschüssen noch Klarheit geschaffen werden. Nach Meinung des Ministeriums würde unter diese Aufgaben auch wieder die Kontrolle der Vorbehaltslisten fallen und da insbesondere die Einzelgenehmigungen im Veredlungsverkehrs- und im Gegenseitigkeitsgeschäft.
    Bei Eisen und Stahl fallen im Zusammenhang mit dem Besatzungsrecht und dem Ruhrstatut noch gewisse Nebenaufgaben für die Bundesstelle an, wie Aufgaben der Absatzlenkung und der fachlichen Auswertung der Eisenstatistik.
    Die Bundesoberbehörde selbst gliedert sich wieder in fachliche Gruppen. Es ist an ungefähr neun bis zehn fachliche Gruppen gedacht und für die generellen Probleme, die alle Gruppen berühren, an die Einrichtung von Querschnittsreferaten, insbesondere also für den Interzonenhandel und für die Regelungen der Einfuhr.
    Genau wie die Fachstellen sollen auch diese fachlichen Gruppen Beiräte aus der Wirtschaft und aus den Gewerkschaften erhalten. Das Beratungs- und Mitwirkungsrecht dieser Gruppen in grundsätzlichen Angelegenheiten wird aus dem Fachstellengesetz übernommen, damit auch gleichzeitig der Minderheitenschutz gegen Majorisierung, also durch das Minderheitenvotum.
    Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Bundesregierung ist mit den von ihm gewünschten Abänderungen im wesentlichen einverstanden. Allerdings bestehen Differenzen hinsichtlich der Bildung eines Länderausschusses bei der Bundesstelle, weil nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums hier insofern eine Doppelbesetzung stattfinden würde, als bereits bei den Referaten im Bundeswirtschaftsministerium Länderausschüsse bestehen, somit also über die gleichen Fragen sowohl persönlich wie sachlich Doppelberatungen stattfinden müßten.
    Auch von bestimmten Wirtschaftskreisen wurden Bedenken gegenüber dieser Behörde erhoben, und zwar nach der Richtung, daß neue Einrichtungen ein sehr starkes Beharrungsvermögen zu zeigen pflegten, daß eine solche Oberbehörde ein eigenes Leben führen oder sich gar zu einer Riesenbehörde auswachsen könnte. Die Tatsachen sprechen allerdings eine andere Sprache. Ich darf darauf verweisen, daß die Fachstellen am 1. Januar 1949 noch 707 Kräfte beschäftigten, am 1. Oktober 1949 nur noch 398, und es ist an einen weiteren nicht unerheblichen Abbau bis zum 1. April 1950 gedacht.
    Vor allen Dingen glaubt man, daß zusammen mit den Fachreferaten des Ministeriums eine Doppelarbeit unvermeidlich sei. Ich glaube aber, daß sich eine klare Abgrenzung sehr schnell ergeben wird, da nur die grundsätzlichen Fragen im Ministerium bearbeitet werden, während die Bundesoberbehörde nur Einzelentscheidungen zu fällen hat.
    Ein weiteres Bedenken geht dahin, daß keine ausdrückliche Begrenzung der Lebensdauer dieser Bundesoberbehörde vorgesehen sei. Hier muß ich sagen, daß das im wesentlichen aus sozialen Rücksichten auf die Bediensteten der Bundesstelle unterblieben ist, die nicht dauernd unter dem Druck kurzfristiger Verträge stehen können, sondern die Sicherheit eines ruhigen Arbeitens haben müssen.
    Im ganzen glaube ich also, daß diese Konstruktion der Bundesoberbehörde gegenüber den vorgetragenen verschiedenartigen Bedenken durchaus standzuhalten vermag. Ich kann die Funktion der Bundesoberbehörde nicht besser charakterisieren als durch eine Wiederholung des Grundsatzes, den sich der Berichterstatter des Bundesrats zu eigen gemacht hat. Er sagte: Es handelt sich bei diesem Gesetz keineswegs darum, gewisse Prinzipien der Wirtschaftspolitik neu zu gestalten und zu konstituieren, sondern ausschließlich darum, einen technischen Apparat für die Durchführung wichtiger zentraler Aufgaben zu schaffen, die ihre Lösung nicht auf ministerieller Ebene finden können.