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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich bitte doch, mehr Ruhe zu bewahren.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Er hat aber seine Tätigkeit zunächst nur im Gebiete des Landes Bayern, später, vom Jahre 1947 ab, in


(Bundesfinanzminister Schiffer)

der gesamten amerikanischen Zone ausüben können. Dort bestand also eine zweite Beschwerdeinstanz, die eine einheitliche Rechtsprechung für die Länder der amerikanischen Zone festlegen konnte. In der britischen Zone ist damals die Leitstelle entstanden, die gesondert für die britische Zone eine zweite Instanz dargestellt hat. In der französischen Zone war eine Beschwerdeinstanz überhaupt nicht gegeben. Im Gesetz war zwar das Beschwerderecht gegen Urteile der Finanzgerichte erster Instanz gegeben; aber der Gerichtshof, an den sich der Beschwerdeführer hätte wenden können, bestand nicht und besteht heute noch nicht.
Es ist ein dringendes Bedürfnis, in der neuen deutschen Bundesrepublik diesen Zustand zu ändern und gegenüber den Urteilen des Finanzgerichts eine zweite Instanz, eine Beschwerdeinstanz für das gesamte deutsche Bundesgebiet zu schaffen, die für die einheitliche Auslegung des deutschen Steuerrechts verantwortlich ist. Der bisherige Zustand muß rasch beendet werden. Infolgedessen wurde dieser Gesetzentwurf jetzt vorgelegt, da der in Ausarbeitung befindliche sehr umfangreiche und sehr komplizierte Gesetzentwurf über die Finanzgerichtsbarkeit noch nicht vorgelegt werden kann. Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiete des Steuerrechts im Bundesgebiet möglichst rasch herstellen zu können, bitte ich, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Er hält sich an die bisherigen Vorschriften der Reichsabgabenordnung; diese bleiben vorläufig weiterhin anwendbar. Es erfolgt nur eine Anpassung an das Grundgesetz, insbesondere nach der Richtung, daß die Berufung der Richter durch einen Richterwahlausschuß gemäß Artikel 96 des Grundgesetzes geschieht, weil der Bundesfinanzhof ein oberes Bundesgericht im Sinne von Artikel 96 des Grundgesetzes sein wird.
Die wesentlichen Gesichtspunkte des Gesetzentwurfs sind, kurz und stichwortartig zusammengefaßt, folgende. Erstens: Die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs auch in Abgabesachen wird klar herausgestellt. Zweitens: Die Wertgrenze für die Rechtsbeschwerden wird von 500 Mark auf 200 Mark .herabgesetzt. Drittens: Der Bundesfinanzhof soll seine Tätigkeit zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen. Diese Frist ist notwendig, weil zunächst der Richterwahlausschuß in Tätigkeit tritt. Viertens: Bayern, das den Reichsfinanzhof in seiner Eigenschaft als oberster Finanzhof für die amerikanische Zone aufrechterhalten und die Lasten dafür getragen hat, wird für die Zukunft von diesen Lasten freigestellt.
Das sind die wesentlichen Gesichtspunkte des Gesetzentwurfs. Ich bitte, den Gesetzentwurf dem zuständigen Ausschuß zu überweisen, damit er möglichst rasch verabschiedet werden kann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Einbringung der Gesetzesvorlage entgegengenommen. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit feststellen, daß gemäß der getroffenen Abrede die Gesetzesvorlage Drucksache Nr. 630 dem zuständigen Ausschuß für Finanz- und Steuerwesen als überwiesen gilt. Es ist demgemäß beschlossen.
    Wir kommen nunmehr zu Punkt 6 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586 berichtigt).
    Was die Aussprache anlangt, so darf ich darauf hinweisen, daß wir uns im Ältestenrat über folgendes verständigt haben. Für die Einbringung der Vorlage durch die Regierung werden etwa 10 Minuten vorgesehen, dann ist, eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vorgeschlagen, aller- dings in der Aufschlüsselung: 12, 12, 8, 5, 5, 5, 3.

    (Abg. Kiesinger: Zur Geschäftsordnung!)