Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke für diesen freundlichen Hinweis; ich wollte ihn eben selber geben.
Sie haben die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Rademacher gehört. Das ist ein Antrag zur Geschäftsordnung, der von der Bestimmung abweicht, die der Herr Abgeordnete Dr. Horlacher eben vorgetragen hat, und der dahin geht, die zweite und dritte Beratung auf morgen zu verlegen. Ich stelle diesen Antrag zur geschäftsordnungsmäßigen Aussprache.
— Meine Damen und Herren, über eins kann kein Zweifel bestehen: wenn 10 anwesende Mitglieder widersprechen, muß die Bestimmung des § 40 eingehalten werden, daß nämlich die zweite Beratung frühestens am zweiten Tage nach Schluß der ersten beginnt und wenn Ausschußberatungen vorangegangen sind. Also, meine Damen und Herren, ich stelle damit folgendes fest: Eine zweite Beratung oder gar dritte Beratung ist morgen nicht möglich, da ein Widerspruch von mehr als 10 Mitgliedern erfolgt ist. Eine zweite Beratung kann aber frühestens nicht nur erst nach zwei Tagen stattfinden, sondern wenn ihr Ausschußberatungen vorangegangen sind.
Das ist eindeutig aus § 40 Absatz 1 der Geschäftsordnung zu ersehen. Es bleibt demnach, wenn wir zu einem praktischen Ergebnis kommen wollen, nichts anderes übrig, als hier festzustellen: Die erste Beratung ist erledigt, und um die Voraussetzungen für die zweite Beratung
im Sinne des § 40 der Geschäftsordnung zu schaffen, muß eine Ausschußberatung vorangehen.
— Verzeihung, an dieser Bestimmung kann niemand vorbeigehen.
— Sie steht eindeutig in § 40 Absatz 1.
— Zur Geschäftsordnung bitte Herr Abgeordneter Euler.