Rede:
ID0104707500

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 16
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Ludwig Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Abg. Euler: Wenn diese Feststellung ohne Ordnungsruf bleibt, dann sage ich: Das ist eine Flegelei! — Glocke des Präsidenten. — Zuruf rechts: Das ist das zweite Mal heute, Herr Präsident! — Zuruf: Das ist der vornehme Ton! -Abg. Euler: Das sind Lümmeleien, die hier den Geist verderben! Jawohl! — Glocke des Präsidenten.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Euler, — —

(Erregte Zurufe von der SPD. — Gegenrufe rechts. — Zuruf von der KPD: Ausgerechnet der Auschwitz-Spezialist!)

Herr Abgeordneter Euler, Sie haben hier eben Schimpfworte gebraucht. Ich muß Sie zur Ordnung rufen.

(Zuruf von der FDP: Dann können wir ja ruhig nach Hause gehen, Herr Präsident; dann sind wir hier überflüssig!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Rechtsproblem dieser Vorlage liegt in § 1 Absatz 1, wo es kurz und bündig heißt:


    (Dr. Schneider)

    Aus Überzeugung geleisteter Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und gegen den Krieg war nicht rechts widrig.
    Der Herr Justizminister hat die Schwere des Problems aufgerissen. Er hat darauf hingewiesen, daß sich schon sehr berufene Leute mit diesem Problem befaßt haben, nämlich Professor Radbruch in Heidelberg, der sich schon gelegentlich eines speziellen Falles, einer Verurteilung, mit diesem Problem auseinandergesetzt hat. Dieses Sätzchen in § 1 sieht so einfach aus, enthält aber das schwerste Rechtsproblem überhaupt. Hinter dieser Formulierung des § 1 steht nämlich nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, die Realität — so möchte ich es bezeichnen - dieser 12 Jahre Nationalsozialismus in ihren gesamten Erscheinungsformen einfach als rechtswidrig erscheinen zu lassen. In diesem weiten Umfang ist es für mich gänzlich unmöglich, daß man das tun könnte. Als Jurist ist mir das begrifflich gar nicht denkbar. Aber ich möchte mich hier auf das spezielle Gebiet des Strafrechts beschränken.
    Es besteht gar kein Zweifel, daß auch auf diesem Gebiete blankes Unrecht geschehen ist, das im Sinne dieser Vorschriften einfach rechtswidrig war. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Tatbeständen, die es zwingend ausschließen, daß man diese generelle, vereinfachende Lösung auf alles anwenden könnte. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen nur ein Beispiel sagen; der Herr Justizminister hat es hier schon angeführt. Es ist der sogenannte Fall Garbe. Der Tatbestand war so, daß ein Soldat, der desertiert war, wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt war. D Das Urteil war rechtskräftig. Es gelang dem Mann zu entfliehen. Er wurde 1944 wiederergriffen. Mit Vorsatz -- um sich eben der Vollstreckung dieses Todesurteils zu entziehen — schlug er den Polizeibeamten, der ihn festzunehmen versuchte, nieder, und zwar mit dem Vorsatz, ihn zu töten. Dieser Mann ist nun nach dem Kriege durch das Oberlandesgericht Kiel mit einigen Monaten Gefängnis bestraft worden.
    Herr Kollege Arndt hat gerade dieses Urteil zum Gegenstand seiner Kritik gemacht, und er hat es sehr scharf kritisiert, indem er nachzuweisen versuchte, daß alle diese Dinge, die der Nationalsozialismus damals getan hätte — auch der Krieg in seiner Gesamterscheinung —, einfach rechtswidrig seien und daß ein Mann, der sich diesem Krieg, gleichgültig mit welchen Mitteln, entziehen wollte oder entzogen hat, niemals rechtswidrig gehandelt haben könne. Dieser Standpunkt, den Herr Kollege Arndt vertritt, scheint mir in dieser Form in den letzten Konsequenzen unmöglich zu sein. Denn, meine Damen und Herren, denken Sie an ein praktisches Beispiel. Nehmen Sie an, ein deutscher Soldat begeht aus Widerstand gegen den Nationalsozialismus beispielsweise an der Front einen militärischen Verrat, und die Folge ist der Tod von 50, 100 oder gar 1000 seiner Kameraden. Ich kann mir nicht denken, daß wir dem deutschen Volk klarmachen könnten, daß es ein Unrecht wäre, wenn dieser Mann bestraft wird; denn das würde niemand in unserem Volk begreifen.

    (Abg. Rische: Der Krieg war auch Unrecht!)

    Das wäre nicht möglich. Aber dieser Fall müßte
    dann auch, wenn wir die Fassung des § 1, wie
    er hier vorliegt, in seiner Totalität bejahen, darunter subsumiert werden. Eine weitere Folge, wenn man diese letzten Konsequenzen ziehen würde, wäre die, daß Richter, die ein derartiges Urteil fällten, rechtswidrig gehandelt hätten, daß sie das Recht gebeugt hätten.
    Ich glaube, meine Damen und Herren, daß man nur solche Beispiele anzuführen braucht, um Ihnen klarzumachen, daß die Fassung des § 1, wie sie hier vorgeschlagen wird, in dieser Verallgemeinerung nicht möglich ist. Man kann das nicht gesetzlich festlegen, sondern muß das im einzelnen von Fall zu Fall betrachten, um ein Urteil darüber zu gewinnen, was materiell rechtswidrig oder nicht rechtswidrig gewesen ist. Wenn wir anders verfahren wollten, würde das Rechtsgefühl, der Rechtsbegriff in unserem Volk oder, wenn ich mich einfacher ausdrücken soll, die Rechtssubstanz ganz entscheidend tangiert. Dann würde das Gefühl dafür, was Recht oder Unrecht ist, immer mehr verlorengehen. Es ist tief bedauerlich, daß es schon sehr weitgehend verlorengegangen ist. Wieweit es schon verlorengegangen ist, zeigen auch die Vorfälle, die sich leider in diesem Hohen Hause in der letzten Vergangenheit zugetragen haben. Diese konnten auch nur entstehen, weil das Gefühl für das, was Recht oder Unrecht ist, selbst bis in unsere Reihen hinein nicht mehr klar erkannt wird.
    Ich fasse zusammen, da meine Redezeit abgelaufen ist. Wir stimmen der Tendenz des Gesetzes im Grundsätzlichen zu. Wir sind auch bereit, mit uns im Ausschuß darüber reden zu lassen, wie die einzelnen Paragraphen gefaßt werden müssen, nur können wir dem § 1 in seinem Absatz 1 in der jetzt vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs unmöglich zustimmen; denn das würde zu Konsequenzen führen, die wir aus 0 rechtspolitischen und letzten Endes auch aus staatspolitischen Gründen nicht auf uns nehmen wollen.

    (Beifall bei der CDU. — Abg. Dr. Mühlenfeld: Zur Geschäftsordnung!)