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ID0104705500

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Metadaten
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    6. Clausen.: 1
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    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir sind der Auffassung, daß mit Rücksicht auf die Schwierigkeit dieser Probleme darüber sehr gründlich beraten werden muß, und glauben, daß für eine solche Beratung allerdings der sehr sorgfältig vorbereitete Entwurf der Regierung eine bessere Grundlage bietet als der Entwurf, der heute hier zur Debatte steht, von dem ich leider sagen muß,

    (Zuruf von der SPD: Haben Sie den Regierungsentwurf schon?)

    daß er aus jakobinischem Geiste hervorgegangen ist.

    (Sehr gut! und Hört! Hört! rechts. ---Ironisches Lachen links.)

    Das mag den Stil kennzeichnen. Wenn Sie die feuilletonistischen Formulierungen dieses Gesetzantrages betrachten, dann wird offenbar, daß dieses Gesetz eine Schleuse sein kann, aus der der ganze Gespensterrummel, den wir hinter uns haben, wieder hervorbrechen wird.
    Meine Fraktion ist der Auffassung, daß man diesen Entwurf dem Ausschuß überweisen sollte. Wir bestehen mit Rücksicht auf den großen Ernst dieser Frage und aus Gründen der Höflichkeit nicht darauf, zur Tagesordnung überzugehen. Diese Dinge müssen gründlich beraten werden,
    aber zusammen mit dem Entwurf der Regierung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Clausen.

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    Rede von Hermann Clausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Es sollte eigentlich in diesem Hohen Hause nicht erforderlich sein, über den Begriff der Demokratie noch eine Diskussion herbeizuführen, geht es doch bei diesem Gesetz um nicht mehr und nicht weniger als um den Schutz der allgemeinen Menschenrechte, die unter dem Hitlersystem so grausam mit Füßen getreten worden sind. Und niemand in diesem Hohen Hause, der es mit der Demokratie und mit der Sicherung der allgemeinen Menschenrechte ernst meint, wird daran zweifeln, daß es richtig ist, gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, damit nicht zum zweiten Male Bevölkerungsgruppen die ihnen gegebenen demokratischen Freiheiten mißbrauchen, um die Freiheit zu töten. Wer heute noch für den Hitlerismus schwärmt und Anhänger des gewesenen Nationalsozialismus ist, nachdem durch dieses politische Verbrechertum so unendlich viel Leid über die Welt gekommen ist und das deutsche Volk vor diesem entsetzlichen Trümmerhaufen steht, dem darf man wohl nur sagen, daß solche Menschen als politische Analphabeten zu betrachten sind — oder als Kriminelle. Der Versuch zur Wiederherstellung der politischen Grundlagen des Nazismus ist entweder Wahnsinn oder Verbrechen.
    Deshalb ist es notwendig, daß neben den an sich guten Bestimmungen des Grundgesetzes eine weitere gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um solchen Zeitgenossen diesmal rechtzeitig das Handwerk zu legen, ehe ein zweites Unglück seinen Lauf nimmt. Dieser Anfang ist aber zweifellos vorhanden, und es wäre nach meiner Auffassung grundverkehrt, den sich zeigenden Neofaschismus zu bagatellisieren. Wir haben aber in diesem Stadium aus den Fehlern der Weimarer Republik zu lernen. Wir Älteren haben es ja erlebt und können hier aus der Erfahrung urteilen. Es sind doch sehr viele in diesem Hohen Hause, die die ganze Zeit ihres Lebens im Kampf um die freien Menschenrechte zugebracht haben, die vor 1933 von Versammlung zu Versammlung zogen und gegen den aufkommenden Faschismus kämpften.
    Zu den größten Fehlern der Weimarer Republik muß gerechnet werden, daß diese politisch klar sehenden Kräfte von der Republik damals zu wenig unterstützt worden sind. Und schon wieder hört man besonders oben bei uns in Schleswig-Holstein von organisiertem Saalschutz politischer Gruppen und Parteien. Wir dürfen hier nicht in den Fehler der Weimarer Republik verfallen, die damals den politischen Parteien gestattete, halbmilitärische Organisationen aufzuziehen, die die politische Auseinandersetzung auf die Straße trugen. Ich bin der Auffassung, daß wir davon ausgehen müssen, daß auch in einem demokratischen Staatswesen nur die Polizei für Ruhe und Ordnung zu sorgen hat und daß auch die Polizei nur allein für die ordnungsmäßige Durchführung von politischen Versammlungen zu sorgen und eine solche Versammlung aufzulösen hat, wenn es nicht länger geht.
    Der Regierung möchte ich sagen: überlassen Sie dieses Geschäft nicht wieder Knüppelgarden politischer Parteien! -- Und sollten neo faschistische Parteien mit diesem grausamen Spiel wieder anfangen, so möchte ich der Bundesregierung und den Länderregierungen sagen: schützen Sie die staatlichen Grundlagen der jungen deutschen Demokratie, und schützen Sie die aufbauenden Kräfte dieser Demokratie besser, als es in der Weimarer Republik getan worden ist!
    Ich habe aber doch hier in diesem Hohen Hause die Überzeugung gewonnen, daß von links bis rechts ein breite Grundlage von Volksvertretern vorhanden ist, die alle dasselbe wollen, nämlich Vorkehrungen zu treffen, daß sich ein 30. Januar 1933 nicht wiederholen kann. Aber ich bin der Überzeugung, daß. hier Arbeiter und demokratische Bürger zu einem einheitlichen Wollen zusammenstehen müssen. Es kommt nur darauf an, eine vernünftige Mittellinie zu finden. Ich bin sogar der Überzeugung, daß der Herr Bundesjustizminister, der zweifellos in der Justizdebatte einen unglücklichen Tag hatte, dasselbe will. Ich kann auch im Namen meiner Wähler, die überwiegend Mitglieder der dänischen Minderheit sind, sagen: wir werden jede Maßnahme unterstützen, die das Ziel hat, gesetzliche Bestimmungen zum . Schutz der freien Menschenrechte zu schaffen. Dann werden unsere Richter eine einwandfreie gesetzliche Grundlage bekommen, um ein gerechtes Urteil zu fällen. Erst dann können wir die Gerichtsurteile besser beurteilen, als es im Hedlerprozeß vielleicht geschehen ist. Wir müssen uns aber bei der Schaffung dieser gesetzlichen Bestimmungen davor hüten, daß wir damit nicht Volksgenossen treffen, die der Demokratie wohlgesinnt sind,


    (Clausen)

    Das scheint mir ganz besonders in den Paragraphen 2 und 3 des Gesetzentwurfes möglich zu sein. Paragraph 2 lautet:
    Wer es unternimmt, einen Teil des Bundesgebiets, in dem das Grundgesetz bereits gilt, von der Bundesrepublik Deutschland zu trennen, oder die Gliederung des Bundesgebiets in Länder auf andere Weise, als es das Grundgesetz zuläßt. zu verändern, wird mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.
    Ich bin der Auffassung, daß jeder loyale Staatsbürger es als selbstverständlich ansehen muß, daß Abtrennungen vom Bundesgebiet, eine Änderung der Ländergrenzen oder die Bildung eines neuen Landes nicht mit Gewaltanwendung vorgenommen werden darf. Es muß aber als eine Tatsache angesehen werden, daß die jetzige Gliederung der Länder vorwiegend durch die Besatzungsmächte bestimmt worden ist. Fest steht ferner, daß die Besatzungsmächte bis heute noch ein Interesse an der Neugliederung bzw. an der Änderung der Ländergrenzen haben, weil die Hohen Kommissare zum Artikel 29 des Grundgesetzes den bekannten Vorbehalt gemacht haben. Es ist daher zu verstehen und muß auch als Tatsache angesehen werden, daß deutsche Staatsbürger bisher die Frage der Neugliederung der Länder oder der Änderung der Ländergrenzen mit Vertretern der Alliierten oder mit Vertretern der Besatzungsmächte besprochen haben. Ich stelle daher die Frage: . Sollen diese Gespräche in Zukunft auf Grund des § 2 unter Strafe gestellt oder sogar als Landesverrat angesehen werden? Selbst wenn das nicht beabsichtigt ist, kann der § 2 und insbesondere der § 3 dazu führen, daß jedes Gespräch mit Vertretern der Alliierten über diese Frage der Neugliederung der Länder als Landesverrat angesehen wird. Deshalb können die §§ 2 und 3 nach meiner Überzeugung in der jetzigen Fassung Denunziationen und Verfolgungen Tür und Tor öffnen, insbesondere — wie 'auch in diesem Hohen Hause betont würden ist -- bei der Justizkrise, in der wir uns nun mal befinden.
    Ich protestiere daher im Namen meiner politischen und kulturellen Organisationen gegen die Fassung der §§ 2 und 3. Diese Paragraphen dürfen nicht Gesetz werden. Ich halte darüber hinaus den § 2 für überflüssig, weil in dieser Frage ja die Sicherung bereits im Grundgesetz gegeben ist.