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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Der soeben verlesene Antrag ist Gegenstand einer Besprechung im Ältestenrat gewesen. Von einer Mehrheit im Ältestenrat wurde die Auffassung vertreten, daß dieser Antrag mit Rücksicht auf die Geschäftsordnung nicht als zulässig angesehen werden könne. Bevor wir also in die Abstimmung über den Antrag eintreten, ist die Frage der Zulässigkeit des Antrags zu klären. Es ist vereinbart worden, daß ein Vertreter, der die Auffassung der Unzulässigkeit, und ein Vertreter, der die Auffassung der Zulässigkeit des Antrages vertritt, hier sprechen soll.
    Ich bitte zunächst den Vertreter der antragstellenden Fraktion, sich zur Geschäftsordnung, also zur Begründung der Zulässigkeit zu äußern.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ritzel.



Rede von Heinrich Georg Ritzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den mir gewordenen Informationen wurde im Ältestenrat der Standpunkt vertreten, daß mit Rücksicht auf die Tatsache — die von uns nichtbestritten wird —, daß der Präsident des Bundestags nach § 14 der Geschäftsordnung für die Dauer der Wahlperiode des Bundestags gewählt worden ist, eine Behandlung unseres Appells, der dahin geht, den Bundestag einzuladen, dem Herrn Präsidenten nahezulegen, aus den in dem Antrag genannten Gründen die Konsequenzen zu ziehen, das heißt, freiwillig zurückzutreten, unzulässig sei. Ich möchte demgegenüber feststellen, daß sich unser Antrag absolut im Rahmen der im § 49 der Geschäftsordnung vorgesehenen Antragsstellungsmöglichkeiten bewegt, und ich möchte betonen, daß es selbstverständlich ist, daß dieser Antrag gemäß §§ 35 ff. der Geschäftsordnung von dem Hohen Hause behandelt werden muß.
Ich möchte zur Begründung dieser Auffassung darauf hinweisen, daß sowohl das Grundgesetz als auch die Übung in Deutschland und außerhalb Deutschlands — wir haben es hier nur mit deutschen Verhältnissen zu tun — die Tatsache kennt, daß selbst eine Persönlichkeit vom Range des Bundespräsidenten bei etwaiger Anwendung des Artikel 61 des Grundgesetzes von seinem hohen Amte abberufen werden könnte und daß die Bestimmung in dem Artikel 67 des Grundgesetzes die Möglichkeit kennt, daß auch der Bundeskanzler ausgewechselt werden kann, und daß es somit angesichts der Tatsache, daß die Wahl des Präsidenten des Bundestags ein Akt des Vertrauens ist, ein Ding der Unmöglichkeit sein muß, nun auf der einmal vollzogenen Wahl stur zu beharren, wenn dieses Vertrauen von einer großen Fraktion nicht mehr geteilt werden kann.
Ich darf darauf aufmerksam machen, daß die Fraktion der SPD schon bei früherer Gelegenheit klipp und klar zum Ausdruck gebracht hat, daß sie leider infolge der Geschäftsführung des Herrn Präsidenten das Vertrauen, das sie seinerzeit dazu bewog, auch ihre Stimme für die Wahl des Herrn Präsidenten des Bundestags abzugeben, nicht mehr besitzt und, nicht mehr besitzen kann, und wir erachten es als einen Akt der Selbstverständlichkeit, daß daraus die nötigen Konsequenzen gezogen werden.
Es wird darauf hingewiesen — das geschah bereits in der Presse —, daß ja im Deutschen Reichstag 1932 ein Vorgang, der dem von heute vergleichbar sei, zu verzeichnen gewesen sei. Damals haben die Nationalsozialisten mit Unterstützung des Herrn Abgeordneten Oberfohren von den Deutschnationalen die Abberufung des damaligen . Präsidenten des Reichstags, unseres Kollegen Herrn Löbe, verlangt. Das war ein politischer Akt; es war ein Ausfluß der politischen Kämpfe der damaligen Zeit. Unser Verlangen entbehrt jeder Art von politischer Würdigung, sondern stützt sich allein auf die sachlichen Ausstellungen in bezug auf die Amtsführung des Herrn Präsidenten Dr. Köhler. Das zu unterstreichen und in der sachlichen Diskussion, sofern sie zustande kommt, zu belegen, ist eine glatte Selbstverständlichkeit.
Meine Damen und Herren! Wir haben den Präsidenten nach der Geschäftsordnung auf vier Jahre gewählt. Man kannte im Deutschen Reichstag früher einmal eine Regelung, wonach der
Präsident alle halbe Jahre neu zu wählen war. Man kennt in anderen Ländern — ich verweise nur auf das Beispiel der Schweiz — die Wahl eines Präsidenten nur für die Dauer eines Jahres und hat so eine gewisse Sicherheit, seine Bewährung zu beurteilen, und die Möglichkeit, eventuell den gleichen Präsidenten neu zu wählen, was in der Schweiz sogar ausdrücklich verboten ist. Was uns veranlaßt, sind keine persönlichen und keine politischen Motive; es ist die Sorge um die objektive Handhabung der Ordnung in diesem Hause.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wir haben eine ganze Reihe von Ausstellungen vorzubringen, Ausstellungen, die uns wegen des Schicksals dieses Hauses, wegen des Schicksals des demokratischen Parlamentarismus zutiefst bewegen, und ich glaube, daß das Hohe Haus sehr zum Nachteil des demokratischen Gedankens handeln würde, wenn es sich veranlaßt sehen wollte, einen Antrag abzulehnen, gegen den geschäftsordnungsmäßig nicht das Geringste einzuwenden ist; denn es gibt keine Bestimmung der Geschäftsordnung, die es verbietet, einen derartigen Antrag einzubringen. Ich glaube also daß das Hohe Haus dem Gedanken des freien Parlaments gar keinen Gefallen, sondern einen Bärendienst erweisen würde, wenn es sich darauf versteifen wollte, den Antrag einer Entscheidung durch das Parlament selbst zu entziehen.
Leider stehen nur 5 Minuten zur Verfügung, das zu begründen. Wenn das Haus den Antrag als unzulässig zurückweisen sollte, dann wird es Konsequenzen heraufbeschwören, über die man später wie in anderen Fällen sich nur mit Bedauern Rechenschaft wird ablegen können, aber dann, wenn es zu spät ist. Unser Antrag rechtfertigt sich aus den wiederholten Vorgängen und Vorfällen, an deren Wiege leider Ungeschicklichkeiten des Herrn Präsidenten -- ob gewollt oder ungewollt, sei ununtersucht — gestanden haben.

(Unruhe rechts.)

Ich bitte Sie namens meiner Fraktion, in klarer Abstimmung durch Ihren Entscheid zu erkennen zu geben, daß Sie gewillt sind, den Antrag zur sachlichen Behandlung zuzulassen und ihn dann auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu setzen oder, wenn Sie das nicht wollen, dann mindestens von der Bestimmung des § 119 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen, der sagt:
Eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung kann nur der Bundestag beschließen, und zwar nur auf Antrag und nach Prüfung durch den Geschäftsordnungsausschuß.
Es handelt sich hier um eine Situation, auf die sich § 119 der Geschäftsordnung deswegen zu Recht anwenden läßt, weil in der Tat keine Bestimmung vorhanden ist, die einen Präsidenten einladen kann, freiwillig zurückzutreten. Er ist auf vier Jahre gewählt. Wenn aber das Vertrauen weiter Teile des Hohen Hauses zu der Amtsführung des Herrn Präsidenten erschüttert ist, dann ist im Interesse einer sachlichen Fortführung der Geschäfte Veranlassung gegeben, mindestens durch den Geschäftsordnungsausschuß die Voraussetzungen nachprüfen zu las-


(Ritzel)

sen und eine Entscheidung des Hohen Hauses einzuholen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


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    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schröter.