Rede von
Dr.
Hans
Wellhausen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, die Diskussion wird über zwei Angelegenheiten geführt, die nichts miteinander zu tun haben.
Ich spreche zunächst zu dem Antrag Drucksache Nr. 645. Er bezieht sich auf eine Frage, die den Wohnungsbau angeht. Wir haben in der zweiten Lesung beschlossen, daß diese Angelegenheit als ein Sonderantrag aufgenommen werden solle. Damit war der damalige Antragsteller Dr. Bertram einverstanden. Der Antrag ist dem Finanzausschuß überwiesen worden und wird dort bereits behandelt. Er wird erscheinen — oder auch nicht erscheinen, je nachdem, ob er angenommen, abgelehnt oder verändert wird — im Wohnungsbaugesetz oder in einer Novelle zum Einkommensteuergesetz, die gleichzeitig mit dem Wohnungsbaugesetz erlassen wird. Nach Ansicht meiner Freunde ist damit jede Gewähr dafür geboten. daß der Grundgedanke, der in diesem Antrag niedergelegt ist und von der Mehrheit, ich glaube, von einer großen Mehrheit dieses Hauses gebilligt wird. im Wohnungsbaugesetz oder in einer gleichzeitig zu erlassenden Novelle zum Einkommensteuergesetz seine Verwirklichung findet. Meine Freunde sehen daher für einen Antrag wie den in Drucksache Nr. 645 zur Zeit keinen Raum.
Ich komme zu Drucksache Nr. 665. Durch die Äußerungen meines Fraktionsfreundes Oellers ist eine Frage aufgeworfen, die in diesem Augenblick in diesem Hause nicht geklärt werden kann. Dadurch gewinnt die Frage, ob wir eine Gesetzesänderung vornehmen oder über Artikel II der Regierung eine Ermächtigung geben wollen, eine verstärkte Bedeutung. Infolgedessen sind meine Freunde dafür, bei dieser Art der Behandlung dieses Gegenstandes zu verbleiben, das heißt, nicht das Gesetz zu ändern, sondern der Regierung eine Ermächtigung zu geben. Sie sind aber auf Grund der Frage meines Parteifreundes Oellers der Meinung, daß es nicht richtig wäre, die Regierung nun auf das Datum des 1. April 1950 als den Stichtag der abgeschlossenen Verträge festzulegen. Ob die Regierung letzten Endes darauf abkommt, können wir heute nicht beurteilen und werden wir ja dann noch zu beraten haben. Um aber der Regierung volle Freiheit zu geben,
ihre Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesrat so oder so zu erlassen, steile ich für meine Freunde den Antrag, in Drucksache Nr. 665 die Worte „ab 1. April 1950 neu abgeschlossenen" zu streichen.