Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Der Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates hat vorgeschlagen, an der jetzt behandelten Gesetzesstelle einzufügen: ,,oder nach der Verordnung über die Buchführung der Handwerker, Kleingewerbetreibenden und freien Berufe vom 5. 9. 1949". Die Begründung, die der Bundesrat in diesem Falle gegeben hat, deckt sich völlig mit der unserigen:
Die geltende Fassung beschränkt die steuerliche Begünstigung der Kapitalbildung nach 10 a auf Vollkaufleute. Dieselbe Möglichkeit muß mit Rücksicht auf die Bedeutung des Handwerks und des Kleingewerbes sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch den vorgenannten Berufsständen eröffnet werden. Der Unterausschuß des Bundesrats ist überzeugt, daß die erwähnte Verordnung über Buchführung der Handwerker usw. der Finanzverwaltung grundsätzlich ausreichende Möglichkeiten gibt, den Umfang der Entnahmen festzustellen und damit eine eventuelle Nachversteuerung zu sichern.
Wir bitten, diesem absolut zutreffenden Gedanken
über die Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit
der Besteuerung Rechnung zu tragen, indem unser
Antrag angenommen wird.