Rede von
Walter
Seuffert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zu diesen Anträgen ja.
Wir ziehen die Folgerung, daß ein gesunder Steuertarif auf einem der Realität entsprechenden Existenzminimum aufgebaut werden muß, und fordern deswegen das steuerfreie Existenzminimum von 1500 D-Mark jährlich und die dementsprechenden Familienfreibeträge. Mit dieser Forderung wollen wir gleichzeitig wenigstens einigermaßen eine internationale Vergleichbarkeit des Tarifs ermöglichen, damit solche Fehlvergleiche, wie sie in dieser Debatte geboten worden sind, nicht mehr vorkommen können.
Sie sehen weiter aus unserem Antrag — nunmehr Drucksache Nr. 640 —, daß wir für die Einkommen bis 1500 Mark Steuerfreiheit, für die Einkommen von 1500 bis 3000 Mark, und zwar diejenigen, die nach Abzug der Freibeträge verbleiben, eine Steuersenkung von 40 Prozent statt 16 Prozent nach der Regierungsvorlage, für die Einkommen von 3000 bis 6000 Mark eine Steuersenkung von 30 Prozent statt 16 Prozent der Regierungsvorlage, für die Einkommen von 6- bis 8000 Mark von 16 Prozent, wie auch die Regierungsvorlage, für die Einkommen von 8- bis 12 000 Mark eine Steuersenkung von 10 Prozent für notwendig halten.
Wir fordern ferner die Aufteilung der Steuer in eine Normalsteuer und eine Zusatzsteuer, mit der Maßgabe, daß Steuerermäßigungen aller Art bei der Normalsteuer, nicht aber bei der Zusatzsteuer angerechnet werden. Da wir nach unserem Steuersystem immer genötigt sind, Steuerermäßigungen durch Abzüge vom Einkommen sich auswirken zu lassen, hat das bekanntlich zur Folge, daß je nach der Höhe des Steuersatzes, das heißt je nach der Höhe des Einkommens, die Begünstigung für einen ganz bestimmten Zweck sehr viel höher ist, je höher der Steuersatz mit dem Einkommen gestiegen ist. Es kommt darauf hinaus, daß der Steuerpflichtige mit einem Einkommen von 100 000 D-Mark nicht nur für ein Kind, sondern auch für 100 D-Mark, die er erspart hat, das Viel-Vielfache von dem bekommt, was der Steuerpflichtige mit einem Einkommen von 3- oder 5000 D-Mark bekommt. Diese Dinge sollen endlich einmal beseitigt werden durch die Aufteilung in Normal- und Zusatzsteuer, das heißt durch das System, wie es in den angelsächsischen Ländern, in den Vereinigten Staaten und in England, seit Jahren sich bewährt hat und in Anwendung ist.
Wir fordern weiter die Aufhebung der Tabelle B. Die Tabelle B bedeutet nichts anderes, als daß die Bürgersteuer — auch wenn dies der Offentlichkeit nicht bekannt ist -- für Einkommen bis 5000 D-Mark und nur für diese Einkommen bisher weiter erhoben wird. Diesem Zustand ein Ende zu machen ist nun endlich an der Zeit.
Das ist der Sinn unserer Anträge. Ich glaube, Sie wissen recht gut, daß sie von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie wissen auch recht gut, wer mit seinen Forderungen hinter ihnen steht. Sie wissen aus den Darlegungen der Gewerkschaften, daß diese Anträge sich mit dem Willen der Gewerkschaften decken, und Sie wissen, welche Folgen die Gewerkschaften selber bei einer Nichtberücksichtigung in Aussicht gestellt haben. Ich bin weit davon entfernt, meine Damen und Herren, Ihnen irgendwelche guten Ratschläge geben zu wollen. Ich nehme an, daß Sie sich der Tragweite Ihrer Entscheidung bewußt sind!