Rede:
ID0104412300

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 2. März 1950

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde dem Wunsch des Interpellanten entsprechend nicht über Dinge der Vergangenheit reden, sondern die grundsätzliche Stellungnahme des Herrn Bundesministers der Finanzen, der heute nachmittag leider verhindert ist, zu dieser Interpellation bekanntgeben.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
a) die öffentliche Ausschreibung, b) die beschränkte Ausschreibung und c) die freihändige Vergebung.
Die öffentliche Ausschreibung von Bauvorhaben ist infolge der erforderlichen gründlichen Prüfung der meist sehr zahlreich eingehenden Angebote nicht nur zeitraubend, sondern verursacht auch der Wirtschaft selbst erhebliche Kosten. Insbesondere hat sie den Nachteil, daß bei öffentlichen Ausschreibungen in erster Linie die Firmen zum Zuge kommen, die in Bonn selbst oder


(Staatsekretär Hartmann)

in der nächsten Umgebung ihren Sitz haben, weil auswärtige Firmen, die weiter entfernt sind, eben durch die Tatsache der Entfernung meist größere Kosten haben und dadurch bei einer öffentlichen Ausschreibung ungünstiger placiert sind. Die öffentliche Ausschreibung hat den Nachteil, daß sie die Heranziehung von Firmen aus Notstandsgebieten geradezu erschwert. Auch bei der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und anderen Artikeln gilt dasselbe, wenn auch in geringerem Umfang. Für den Erwerb von künstlerischen Gegenständen ist ein aus Sachverständigen zusammengesetzter Gutachterausschuß eingesetzt.
Mit Rücksicht auf die Nachteile der unbeschränkten öffentlichen Ausschreibung ist in den meisten Fällen der beschränkten Ausschreibung der Vorzug zu geben. Früher wurden im allgemeinen dabei drei bis sechs Unternehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von uns wird nunmehr die Zahl der aufzufordernden Firmen erheblich vergrößert, um eine größere Streuung der Aufträge zu ermöglichen.
Die dritte Methode, die der freihändigen Vergebung, gehört zu den Ausnahmen. Eigentlich soll sie möglichst überhaupt nicht erfolgen, es sei denn, daß eine besondere Dringlichkeit vorliegt oder eine individuelle Leistung gefordert wird. Grundsätzlich sehen wir also zu, daß wir im Wege der beschränkten Ausschreibung in die Lage kommen, vor allem Firmen, die nicht nur hier, sondern in den Notstandsgebieten ihren Sitz haben, zu berücksichtigen.
Wir haben dafür folgendes Verfahren entwickelt: Die Bauverwaltung des Bundesministeriums der Finanzen hat mit den Wirtschaftsvertretern der Länder in Bonn vereinbart, daß jeder Ländervertreter mehrere Exemplare der Ausschreibungsunterlagen erhält, sofern die Aufträge für sein Land geeignet sind. Zur dauernden Kontrolle einer gerechten und gleichmäßigen Verteilung der Aufträge durch die einzelnen Länder werden beim Baureferat des Bundesministeriums der Finanzen und bei der zentralen Beschaffungsstelle Aufzeichnungen über die erteilten Aufträge, über die Höhe der Vergebungssummen und die Art der Vergebung geführt, so daß wir einen ständigen Überblick darüber haben, in welche Länder die Beschaffungsaufträge geflossen sind.Soviel mir bekannt, arbeiten das Postministerium und die Bundesbahn nach den gleichen Grundsätzen, und es ist selbstverständlich, daß zwischen Bundesbahn und Post und uns eine dauernde Abstimmung hierüber erfolgt.
Zum letzten Punkt des Herrn Interpellanten, nämlich der Frage der Besatzungskosten, darf ich folgendes sagen: Die Besatzungskosten sind vorn Bund erst vom 1. April 1950 ab zu tragen. Vorher gehen sie den Bund nichts an. Sie gehen auch nicht indirekt auf den Bund über. Wir haben aber heute morgen gerade in der Konferenz der Finanzminister der Länder mit den Finanzministern das Verfahren erörtert, auf welche Weise die Besatzungskosten in Zukunft vom Bund kontrolliert werden und in welcher Weise ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Länderbehörden, die sich mit den Besatzungskosten befassen, einzurichten ist. Wir glauben, hier einen praktischen Weg gefunden zu haben, um ohne ein Gesetz, dessen Verabschiedung ja drei bis vier Monate dauern würde, bereits ab 1. April die Handhabung der Besatzungskosten durch die Länder mit genügender Kontrolle und, wie gesagt, mit einem Weisungsrecht des Bundesministers der Finanzen gegenüber den Länderbehörden sicherzustellen. Es wird so werden, daß nach wie vor die Länderbehörden oder die von den Ländern eingesetzten Behörden die Besatzungskosten weiter verwalten, es sei denn, daß sich dabei Unzuträglichkeiten ergeben sollten, was keineswegs anzunehmen ist, da in den langen Jahren seit 1945 die Regelung der Besatzungskosten sich in den einzelnen Ländern eingespielt hat. Für die Besatzungkosten im Raum Bonn wird daher nach wie vor zunächst das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig sein mit der eben von mir erwähnten Maßgabe, daß die Verausgabung dem Weisungsrecht und der Kontrolle des Bundesministers der Finanzen und selbstverständlich des Bundesrechnungshofes unterliegen wird.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Nach § 56 der Geschäftsordnung hat sich an die Beantwortung die Besprechung anzuschließen, wenn 50 anwesende Mitglieder des Hauses dies verlangen. Besteht dieses Verlangen, und wird es von 50 Mitgliedern getragen? — Offenbar nicht. Dann ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe den letzten Punkt der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523).
    Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Erler.