Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Antrag des Ausschusses Drucksache Nr. 578 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, daß wir vor dem Punkt 7 der gedruckten Tagesordnung die
Interpellation der SPD betreffend Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn
beraten. Ich glaube, es ist besser, sie an dieser Stelle zu beraten als nach der Ziffer 7 der gedruckten Tagesordnung. Ich rufe also auf Drucksache Nr. 524 — —
— Diese Drucksache soll nachher kommen.
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Erler.
Eder , Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen. Der Herr Abgeordnete Dr. Laforet hat ganz recht, wenn er meint, daß sowohl diese Interpellation als auch der Antrag Drucksache Nr.
über den wir nachher noch kurz sprechen werden, die logische Folge Ihres eben gefaßten Beschlusses sind. Nachdem Sie gewissermaßen sich zu einer Art konstitutioneller Wahimonarchie bekannt haben,
ist es nun notwendig, daß wir versuchen, von den parlamentarischen Kontrollrechten zu retten, was zu retten ist. Der erste Weg, um den es sich hier handelt — den zweiten will ich jetzt nicht besprechen —, ist der, daß wir die Regierung mit dieser Interpellation bitten, dem Hause auf konkrete Fragen sehr konkrete Antworten zu geben; und zwar handelt es sich für uns bei dieser Interpellation jetzt nicht um die Aufklärung vergangener Tatbestände — das wird Sache des einzusetzenden Untersuchungsausschusses sein —, sondern es handelt sich jetzt ganz nüchtern darum, daß uns allen einschließlich der Herren und Damen der Regierungskoalition doch in sehr vielen Fällen ein Mißbehagen beschlichen hat, wenn wir erfahren haben, nach welchen Grundsätzen oder auch nicht vorhandenen Grundsätzen die gesamte Auftragsvergebung im Raume Bonn bisher gesteuert wurde. Wir halten es daher far notwendig, daß die Regierung nun ihrerseits, nachdem wir dabei nach Ihrem eigenen Entschluß nicht mehr mitwirken dürfen, sich den Kopf darüber zerbricht, wie man dieses Auftragsvergebungsverfahren wieder auf anständige und sonde Grundlagen bringt.
Daher fragen wir die Bundesregierung, ob sie bereit ist, kunftig Aufträge des Bundes für die Gebäude und Einrichtungen einschließlich der Ausstattungs- und Kunstgegenstände im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn erst nach öffentlicher Ausschreibung zu vergeben. Die Frage ist deshalb besonders klar, weil wir neulich erst in einigen Ausschüssen des Bundestags erfahren mußten, daß im wesentlichen bisher nicht öffentlich ausgeschrieben wurde; und nicht nur im wesentlichen, sondern überhaupt nicht.
Die zweite Frage, die an die Regierung zu stellen ist, ist die, welche Grundsätze sie für die Vergebung dieser Aufträge aufstellen will; und die dritte Frage, welche Vorkehrungen die Bundesregierung treffen will, um eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der Aufträge auf alle für die Lieferung und Leistung geeigneten Unternehmer des ganzen Währungsgebietes zu gewährleisten. Es wird notwendig sein, daß wir hier nicht nur die allgemeine Auskunft bekommen, daß die Regierung. sich bemüht, für eine möglichst gerechte Streuung der Aufträge zu sorgen, sondern wir möchten uns wirklich dafür interessieren, welche ganz bestimmten Verwaltungsanweisungen in concreto ergangen sind, um dieses Prinzip in der Durchführung zu sichern. Das ist das eine.
Außerdem möchte ich in diesem Zusammenhang darauf Wert legen, die Regierung darauf hinzuweisen, daß bei der Vergebung dieser Aufträge auch das Verfahren für die Besatzungsbauten im Raume Bonn mit geregelt werden muß. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als ob man zu einem großen Teil der Meinung sei, daß diese Aufgaben — da es sich ja um Besatzungskosten handele, die zunächst das Land Nordrhein-Westfalen vorstrecke — den Bund nichts angingen. Uns trifft nicht nur die politische Verantwortung für diese Ausgaben, sondern uns trifft praktisch auch später die finanzielle Last. Bei der Auseinandersetzung des Bundes in den Fragen des Finanzausgleichs wird sich herausstellen, daß uns die in den einzelnen Ländern verausgabten Besatzungskosten von den Ländern auch für die Zeit bis zum 31. März dieses Jahres mittelbar präsentiert werden. Praktisch bedeutet also jede Ausgabe für Besatzungskosten auch eine Ausgabe des Bundes. Es wird also notwendig sein, diesen viel mehr als alle anderen Ausgaben, die in Bonn geleistet worden sind, zu Buch schlagenden Betrag in das gleiche Verfahren einzubeziehen, das die Bundesregierung für die Ausgaben für die deutschen Steilen und Behörden nun anwenden will. Wir sind begierig, zu erfahren, was die Regierung auf unsere Fragen zu antworten hat.