Rede:
ID0104411600

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
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    8. Reismann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem verehrten Herrn Kollegen Dr. Laforet sind meine Freunde und ich vollkommen darüber einig, daß das Parlament der Verwaltung gegenüber kein Weisungs recht hat. Weisungsrechte können ausschließlich in der Form eines Gesetzes ausgeübt werden und nicht anders. Darum hat es sich aber auch gar nicht gehandelt, Herr Kollege Dr. Laforet. Es ist unsererseits bei der ersten Begründung des Antrages, im Ausschuß und auch jetzt wieder klargestellt worden, daß es sich nicht um Weisungen, sondern um Überwachung handelt. Da aber verstehe ich nicht, wie Sie dem Parlament das Überwachungsrecht absprechen können. Herr Kollege Kiesinger, ich glaube, doch mit Ihnen darin einig zu sein, daß das Parlament das Überwachungsrecht oder — sprechen wir lateinisch — das Kontrollrecht hat. Darüber sind auch sämtliche Autoren des Staatsrechts einig. Aus der Bestimmung, ,daß der Bundestag befugt ist, die Anwesenheit der Regierungsmitglieder zu beschließen, ist stets hergeleitet worden, daß er ein Kontrollrecht oder auf deutsch ein Überwachungsrecht hat.
    Die einzige Streitfrage, die zwischen uns besteht, ist die, ob dieses Kontrollrecht allein durch das Plenum selbst ausgeübt werden kann oder auch mit Hilfe und durch Vorbereitung eines Ausschusses. Das klingt sehr theoretisch; in Wirklichkeit ist es sehr praktisch. Sie sind sich ja doch alle darüber klar, daß dieses Haus als Vollversammlung mit 402 Abgeordneten gar nicht in der Lage ist, sein Kontrollrecht auszuüben, daß es dazu eben der Arbeitsmethode der Ausschußeinsetzung bedarf.
    Aus diesem Grunde sind die Auffassungen, wie sie hier von dem Herrn Kollegen Laforet und von dem Herrn Kollegen Kiesinger für den Ausschuß vorgetragen worden sind, rechtlich einfach nicht haltbar, sondern laufen darauf hinaus, daß das Haus sich eines seiner wesentlichsten Rechte, nämlich des Kontrollrechts begibt.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich vermag nicht einzusehen, warum ein solcher Ausschuß nicht zulässig sein soll. Über den Umfang des parlamentarischen Kontrollrechts kann man sich schlechterdings insoweit nicht streiten, als es dem Parlament zusteht, alles, was geschehen ist, zu überwachen und nachzuprüfen. Warum dürfen wir nicht schon jetzt einen Ausschuß beschließen, der das, was geschieht, an dem Tage, da es geschehen ist, nachprüft? Der Ausschuß ist ja nicht notwendigerweise erst dann zu bestellen, wenn der zu überprüfende Sachverhalt fertig vorliegt, sondern die Prüfung darf schon dann beginnen, wenn der Sachverhalt gesetzt worden ist. Das ist also sozusagen ein Untersuchungsausschuß, der vorbeugenden Charakter hat und der in demselben Augenblick, nachdem das Faktum gesetzt worden ist, seine Tätigkeit entfalten kann. Da er auf Dauer bestimmt ist, hat er einen sehr guten Grund. Wenn man sich dem entziehen will, dann kann der Grund dafür eigentlich nur außerhalb der Gedankengänge ,des Verfassungsrechts liegen. Er muß also auf dem
    Gebiete des rein politischen Nichtwollens liegen, aber nicht auf dem der Rechtmäßigkeit und der Erlaubtheit. Hinsichtlich der Gründe, die es zweckmäßig erscheinen lassen, einen solchen Ausschuß jetzt schon ins Leben zu rufen, brauche ich keine weiteren Ausführungen zu machen. Ich will aber darauf verweisen, daß die Existenz eines solchen Ausschusses allein schon zur Vorsicht mahnt.

    (Beifall beim Zentrum.)