Rede:
ID0104411200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 1044

  • date_rangeDatum: 2. März 1950

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bemerkungen des Herrn Kollegen Ehlers sind mir recht unverständlich; denn es hat sich ja nicht nur darum gehandelt, daß der Haushaltsausschuß gleichzeitig eine Sitzung abhielt. Der Haushaltsausschuß besteht nämlich, wenn ich recht unterrichtet bin, aus 27 Mitgliedern. Es haben hier aber mindestens 150 bis 200 Abgeordnete gefehlt.

    (Abg. Hilbert: Dann wären wir doch beschlußfähig gewesen!)

    - Das Haus war nicht beschlußfähig!

    (Abg. Hilbert: Wenn Sie sagen: Es haben 150 bis 200 gefehlt!)

    — Über 200 haben gefehlt! Ich kann nicht rechnen; Sie haben vollkommen recht, Herr Kollege Hilbert: über 200 haben gefehlt. Ich glaube, daß es das Ansehen dieses Hauses sehr erheblich gefährden würde, wenn es über eine verfassungsrechtliche Grundfrage berät und entscheidet, ohne daß es in angemessener Weise besetzt ist. Denn sehen Sie, meine Damen und Herren, daß wir uns so häufig über Fragen der Geschäftsordnung und darüber hinaus über die verfassungsmäßige Art unseres eigenen Verfahrens unterhalten müssen, zeigt doch, daß wir noch gar nicht recht in Verfassung sind und wir hier überhaupt erst für die Zukunft die Grundlagen einer parlamentarischen Arbeit und Zusammenarbeit zu erarbeiten haben.
    Was meine Freunde und ich gegenüber der Stellungnahme des Rechtsausschusses, wie der Herr Kollege Kiesinger sie vorgetragen hat, einzuwenden haben, ist zunächst einmal, daß in diesem Hause stets zweierlei Recht angewandt wird — auch in dieser Frage. Denn wir haben eine Reihe von Ausschüssen - ich nenne insbesondere den Außenhandelsausschuß und den Ausschuß für Ernährung, Landwirischaft und Forsten —, die das Recht der laufenden Überwachung der Regierungs- und Verwaltungsgeschäfte durchaus für sich in Anspruch nehmen,

    (Zuruf rechts: Das stimmt nicht!)

    und zwar gerade unter Führung der Regierungsparteien. Aber es geht eben nicht an, daß die Regierungsparteien für die Ausschüsse, an denen sie interessiert sind, ein anderes Recht in Anspruch nehmen, als es bei denen angewandt werden soll, die von der Opposition gefordert werden.
    Im Rechtsausschuß war unstreitig, daß Auskunftsanspruch und Überwachungsanspruch zum Kronrecht, möchte ich einmal sagen, des Parlaments gehören, wenn es ein echtes Parlament sein will. Lediglich die Methode wurde seitens der Mehrheit in ihrer Zulässigkeit bestritten, die Methode nämlich, daß dieses Auskunfts- und Überwachungsrecht nicht durch das Hilfsmittel der Ausschüsse ausgeübt werden dürfe, sondern Sie, meine Damen und Herren, waren, soweit Sie der Mehrheit angehören, im Ausschuß der Meinung, daß lediglich das Plenum diese Rechte handhaben könne. Eine solche Unterscheidung geht nicht an; denn was das Plenum kann, das kann es insoweit auch zur Vorbereitung und zur Abwicklung der laufenden Geschäfte an seine Ausschüsse delegieren. Das Haus ist ja überhaupt ohne die Arbeitsmethode der Ausschüsse gar nicht arbeitsfähig. Dem Hause das Recht abzusprechen, sich laufend mit Hilfe eines zuständigen Ausschusses zu informieren, der das Überwachungsrecht für das Plenum ausübt, würde eben praktisch bedeuten, dein Bundestag die Möglichkeiten ganz abzuschneiden. Wir sehen uns aber fortgesetzt diesem Bestreben gegenüber.
    Wir erleben ja immer wieder, daß hier bei unseren Verhandlungen die Regierungsbank leer bleibt. Wir haben nur selten einmal das Vergnügen, wenn das Haus schon versammelt ist und still dasitzt, daß bei der Bekanntgabe der ersten amtlichen Mitteilungen durch den Herrn Präsidenten die Gestalt des Herrn Bundeskanzlers mit akzentuierter Geste der Einsamkeit dann hier durch den Gang kommt, um als Letzter — —

    (Abg. Schröter: Was ist denn das? Das ist doch lächerlich!)

    — Das ist gar nicht lächerlich!

    (Unruhe und Widerspruch bei den Regierungsparteien. — Abg. Schröter: Das ist doch lächerlich!)

    - Das ist gar nicht lächerlich, meine Herren! Ich
    werde das Ende Ihres Lärms ruhig abwarten. (Unruhe und Zurufe bei ,den Regierungsparteien. - Glocke des Präsidenten. — Abg. Schröter: Schöner Demokrat, der den Leuten vorschreiben will, wann sie kommen sollen! - Abg. Dr. Wuermeling: Man muß nicht von sich auf andere schließen!)

    — Herr Kollege Wuermeling, ich bin der Meinung, daß in einem Parlament zuerst die Regierung anwesend zu sein hat und nicht zuerst die Parlamentarier.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Denn die Regierung ist es, die dem Parlament Rede und Antwort zu stehen hat.

    ( Zurufe bei den Regierungsparteien: Die hat zu arbeiten! — Glocke des Präsidenten!)


    (Beifall bei der SPD)

    wobei die Dehler-Reden schon zu einem Begriff geworden sind.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das ist Volksverbundenheit!)



    (Dr. Arndt)

    - Das ist Volksverbundenheit, die Volksverbundenheit, Herr Kollege Wuermeling, die sich darin zeigt, daß Minister und Kanzler in Reden und Interviews eine außerordentliche Kritik an diesem Parlament geübt haben.

    (Zurufe bei der CDU: Zur Sache!)

    Zur Sache komme ich deshalb, weil es sich hier darum handelt, ob ein Überwachungsausschuß einzusetzen ist, ein Ausschuß, der nach dem Grundgesetz zulässig und nach der gegebenen Lage geboten ist. Und darum rede ich zur Sache, wenn ich mich mit den Ausführungen auseinandersetze, die seitens des Herrn Bundeskanzlers darüber gemacht worden sind, daß dieses Haus schon zu viel Ausschüsse habe. Denn das ist ja die Frage, um die es sich hier auch mit handelt. Der Bundeskanzler hat soeben erst dem „Rheinischen Merkur" ein Interview gewährt. Dazu ist die Zeit vorhanden gewesen. Er hat darin gesagt, daß dieses Haus nicht nur zu viel Ausschüsse habe,

    (Zurufe bei den Regierungsparteien) sondern daß es bereits verbürokratisiert und überorganisiert sei und dadurch zwangsläufig ein Opfer jener leerlaufenden Geschäftigkeit, die die menschliche Substanz aushöhlt.


    (Hört! Hört! bei der SPD. — Sehr nichtig! bei den Regierungsparteien.)

    Der Herr Bundeskanzler hat der Presse und damit der Bevölkerung gegenüber diesem Hause eine nervöse Betriebsamkeit vorgeworfen. Er hat gesagt, daß das politische Leben - in erster Linie der Bundestag, von dem die Rede war — bereits pathologische Züge aufweise

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und daß hier alles zerredende Unrast der Politiker am Werke sei.

    (Große Unruhe bei den Regierungsparteien. — Hört! Hört! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat neulich eine außerordentliche Empfindsamkeit für die Autorität der Bundesregierung an den Tag gelegt. Ich wünschte, daß der Herr Abgeordnete Adenauer eine ähnliche Empfindlichkeit an den Tag legte für die Autorität des Parlaments!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Auf diese Weise, durch solche Interviews und durch solche Reden, wird dann im Volk

    (Rufe bei der CDU: Zur Sache!)

    die Stimmung gefördert, daß mit dem Begriff „Bonn" eben das verbunden wird: alles zerredende Unrast der Politiker!
    Dieser Ausschuß ist erforderlich, wie wir aus der Begründung meines Kollegen Erler schon die letzten Male gehört haben, die ich nicht zu wiederholen beabsichtige. Die juristische These, die der Herr Kollege Kiesinger für den Rechtsausschuß vorgetragen hat, ist unhaltbar. Wenn sich das Parlament auf den Standpunkt stellen will, es könne sich bei der Ausübung seiner Rechte nicht eines Ausschusses bedienen, so begibt sich das Parlament seiner Rechte. Allerdings habe ich es auf Ihrer Seite, meine Damen und Herren von der Mehrheit, bis jetzt noch niemals gesehen, daß Sie sich auf die Rechte des Parlaments besonnen hätten.

    (Sehr gut! und Sehr richtig! bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
mid: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Laforet.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir eine Bemerkung, ehe Sie das Wort ergreifen. Der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Angelegenheiten hat mir soeben mitgeteilt, daß der Herr Bundeskanzler und fünf Bundesminister sich zu Verhandlungen auf den Petersberg begeben haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Arndt hat mit Recht darauf hingewiesen, daß Ihnen eine grundsätzliche Frage zur Entscheidung vorliegt, und wir haben allen Anlaß gehabt, diese Frage im Rechtsausschuß eingehend zu prüfen. Es dreht sich nicht um eine haushaltsrechtliche Frage. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß im Rahmen des Haushaltsrechts eine volle Überwachungstätigkeit des Parlaments gegenüber der Exekutive besteht. Es dreht sich meiner Auffassung nach auch nicht darum, ob das Parlament durch einen Ausschuß eine Überwachung besonderer Art ausüben kann, sondern es geht darum, ob überhaupt dem Parlament abgesehen von dem Haushaltsrecht diese Überwachungsbefugnis im einzelnen zusteht. Dies ist der Kern der Frage, und die Frage muß losgelöst werden von jedem Anlaß, der dazu geführt hat; denn das politische Bild kann morgen ein ganz anderes sein. Das jetzt entstehende Verfassungsgewohnheitsrecht muß ohne Rücksicht auf die Frage gestaltet werden, aus der sich die Rechtsfrage entwickelt hat.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Der Herr Kollege Kiesinger hat als Meinung der weit überwiegenden Mehrheit des Rechtsausschusses den Standpunkt dargelegt, daß eine Überwachung ,dieser Art durch das Parlament nicht möglich ist. Dem Parlament steht jederzeit die Kritik am Kanzler zu, und zwar mit allen Folgerungen. Dem Parlament steht jederzeit das volle Prüfungsrecht zu. Wir waren uns über die Betonung dieses Prüfungsrechts und dieser Prüfungspflicht auch im Ausschuß völlig einig. Es dreht sich nur darum, ob Einzelmaßnahmen für die Zukunft getroffen, ob, wenn auch nur mittelbar, Weisungen erteilt werden können. Daß abgeschlossene Tatbestände untersucht werden können, unterliegt gar keinem Zweifel. Ich glaube, auch die antragstellende Fraktion hat die Folgerung daraus gezogen, daß, wenn man den ersten Standpunkt der Unzulässigkeit eines solchen Überwachungsausschusses aus dem Grundsatz der Scheidung der Gewalten ablehnen muß, die zweite Folgerung daraus zu ziehen ist, den Weg zu gehen, der jetzt eingeschlagen worden ist, nämlich einen Untersuchungsausschuß zu bilden. Dazu haben Sie die Befugnis, und wir haben die Pflicht, Ihrem Antrage auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach den Vorschriften des Grundgesetzes zu entsprechen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich halte es in Übereinstimmung mit dem Herrn Kollegen Dr. Arndt für zweckmäßig, daß wir zuerst die Rechtsfrage erledigen, nämlich daß der erst eingeschlagene Weg, auch wenn er von anderen Ausschüssen in der Praxis vorübergehend eingeschlagen worden ist, in dem Augenblick, in dem die Sache sich zur Rechtsaustragung zuspitzt, nicht weiter beschritten werden darf, losgelöst von diesem Fall und losgelöst von aller Politik aus Rechtsgründen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)