Rede von
Dr.
Kurt Georg
Kiesinger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Wir hatten schon Gelegenheit, uns mit der Materie, die hier vorliegt, zu befasset. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD schließt sich an den früheren Antrag zum selben Gegenstand an, nur daß er in dem vorliegenden Falle stärker konkretisiert worden ist. Wenn zunächst der Anschein erweckt werden konnte, als ob durch den neuerlichen Antrag, den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, die Bedenken, die im Rechtsausschuß gegen den ursprünglichen Antrag von einer Mehrheit geltend gemacht wurden, behoben sein könnten, so hat die neuere Beratung im Rechtsausschuß ergeben, daß in der Tat kein essentieller Unterschied zwischen diesem Änderungsantrag und dem vorangehenden Antrag besteht. Es haben auch die Vertreter der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei ausdrücklich erklärt. daß insofern eine inhaltliche Änderung nicht gemeint gewesen sei.
Infolgedessen mußte der Rechtsausschuß in seinem Gutachten zum selben Ergebnis kommen wie bei dem ursprünglichen Antrag auf Drucksache Nr. 199: das heißt. er mußte dem Hohen Hause vorschlagen zu beschließen:
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache Nr. 433 wird als mit dem Grundgesetz unvereinbar abgelehnt.
Fs sind dieselben Grundgedanken, um die es sich früher handelte, die Frage: kann der Bundestag einen Ausschuß einsetzen, der die Maßnahmen der Exekutive nicht nur überprüft, sofern sie abgeschlossen vorliegen. sondern der die Exekutive in ihrer Tätigkeit begleitend überwacht? Zu dieser Streitfrage hatte sich letztes Mal das Hohe Haus im Sinne des Vorschlags des Verfassungsausschusses dahin entschlossen, derartige die Exekutive begleitende überwachende Ausschüsse als mit dem Grundgesetz unvereinbar abzulehnen. Dasselbe Votum wird vom Verfassungsausschuß auch heute wieder dem Hause empfohlen.