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ID0104410300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eduard Wahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Die Vorlage in Drucksache Nr. 445, über deren Behandlung im Rechtsausschuß ich die Ehre habe, Ihnen kurz zu berichten, hat mehr praktische und technische als grundsätzliche Bedeutung. Es handelt sich darum, daß mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Not, aber auch mit Rücksicht auf die ungeklärte Rechtslage der Hypotheken an Trümmergrundstücken seit dem Zusammenbruch sehr viele Grundstückseigentümer keine Hypothekenzinsen mehr gezahlt haben. Die Gläubiger - besonders die Kreditinstitute — haben sich damit zufrieden gegeben, weil auf Grund des Zwangsversteigerungsgesetzes und der dazu ergangenen Novellen in den meisten deutschen Ländern die Zinsrückstände seit Kriegserde noch volle dingliche Sicherung genießen. An sich kann nach dem Zwangsversteigerungsgesetz - § 10, Ziffer 4 — nur für die Rückstände aus den zwei letzten Jahren vor der Beschlagnahme das dingliche Hypothekenrecht bei der Zwangsversteigerung in Anspruch genommen werden. Aber es waren in den meisten deutschen Ländern Gesetze ergangen, die bestimmten, daß bei der Berechnung der zwei Jahre. für die die Rückstände dinglichen Schutz genießen, die Zeit vom 1. Januar 1945 bis zum 31. Dezember 1947 außer Betracht zu bleiben habe, das heißt, die Zinsrückstände können für drei weitere Jahre bei der Zwangsversteigerung zum Zuge kommen. Dadurch ist eine Flut von Zwangsversteigerungsanträgen verhindert worden.
    Da am Ende des Jahres 1949 wiederum ein Rangverlust drohte, bzw. ohne eine rückwirkende gesetzgeberische Maßnahme schon eingetreten sein würde, soll durch die Gesetzesvorlage der bisherige Zwischenzustand, daß die Gläubiger bis zur endgültigen Regelung der Trümmerhypotheken nicht zwecks Erhaltung ihres Rangs zur Zwangsversteigerung schreiten müssen, um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das Mittel dazu ist die Verlängerung der bei der Berechnung außer Betracht bleibenden Frist vom 1. Januar 1945 bis zum 31. Dezember 1947 um weitere 12 Monate, nämlich bis zum 31. Dezember 1948. Der Rechtsausschuß hat einstimmig dieser Vorlage zugestimmt, da die Bundesregierung die baldige Fertigstellung des Gesetzes über die Trümmerhypotheken in Aussicht gestellt hat.
    Mit Rücksicht darauf, daß in den Ländern Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern sowie für den Kreis Lindau bisher entsprechende Gesetze wie in den übrigen Ländern nicht ergangen waren, glaubte der Bundesrat, in die Regierungsvorlage einige Sondersätze für diese Länder der französischen Zone aufnehmen zu müssen, vor allem zur Aufrechterhaltung des erworbenen Ranges für die inzwischen eingetragenen Grundstücksbelastungen sowie zur Regelung bestimmter Konflikte des sogenannten intertemporalen Rechts. Der Ausschuß glaubte aber, entsprechend der Stellungnahme der Bundesregierung, auf diese Sonderbestimmungen verzichten zu können, zumal infolge der Währungsumstellung die für die französische Zone neuartige Durchbrechung der Rangfolge des Zwangsversteigerungsgesetzes die dingliche Haftung des Grundstückes für den normalen Privatgläubiger kaum über 2 Prozent des ursprünglichen Hypothekennennbetrages hinaus erstreckt. Der Ausschuß hat deshalb beschlossen, dem Plenum den Antrag nach Drucksache Nr. 580 vorzulegen:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert nach der Vorlage zu genehmigen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wir treten in die Einzelberatung ein. Wortmeldungen? — Wer für § 1 und § 2 in der Fassung der Drucksache Nr. 445 und wer für die Einleitung und Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. - Damit ist die zweite Beratung geschlossen.
Ich rufe in der
dritten Beratung
auf: § 1, § 2 sowie Einleitung und Überschrift.
Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe. — Angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für das Gesetz als Ganzes in der beschlossenen Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -
Gegenprobe. — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Punkt G der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfas-


(Vizepräsident Dr. Schmid)

sungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt — Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert) —.
Nach den Vereinbarungen im Ältestenrat soll hier gleichzeitig aufgerufen werden:
Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524).
Ich schlage vor, daß zunächst der Bericht des Ausschusses zum Vortrag kommt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Kiesinger. Ich erteile ihm_ das Wort zur Berichterstattung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Georg Kiesinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Wir hatten schon Gelegenheit, uns mit der Materie, die hier vorliegt, zu befasset. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD schließt sich an den früheren Antrag zum selben Gegenstand an, nur daß er in dem vorliegenden Falle stärker konkretisiert worden ist. Wenn zunächst der Anschein erweckt werden konnte, als ob durch den neuerlichen Antrag, den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, die Bedenken, die im Rechtsausschuß gegen den ursprünglichen Antrag von einer Mehrheit geltend gemacht wurden, behoben sein könnten, so hat die neuere Beratung im Rechtsausschuß ergeben, daß in der Tat kein essentieller Unterschied zwischen diesem Änderungsantrag und dem vorangehenden Antrag besteht. Es haben auch die Vertreter der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei ausdrücklich erklärt. daß insofern eine inhaltliche Änderung nicht gemeint gewesen sei.
    Infolgedessen mußte der Rechtsausschuß in seinem Gutachten zum selben Ergebnis kommen wie bei dem ursprünglichen Antrag auf Drucksache Nr. 199: das heißt. er mußte dem Hohen Hause vorschlagen zu beschließen:
    Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache Nr. 433 wird als mit dem Grundgesetz unvereinbar abgelehnt.
    Fs sind dieselben Grundgedanken, um die es sich früher handelte, die Frage: kann der Bundestag einen Ausschuß einsetzen, der die Maßnahmen der Exekutive nicht nur überprüft, sofern sie abgeschlossen vorliegen. sondern der die Exekutive in ihrer Tätigkeit begleitend überwacht? Zu dieser Streitfrage hatte sich letztes Mal das Hohe Haus im Sinne des Vorschlags des Verfassungsausschusses dahin entschlossen, derartige die Exekutive begleitende überwachende Ausschüsse als mit dem Grundgesetz unvereinbar abzulehnen. Dasselbe Votum wird vom Verfassungsausschuß auch heute wieder dem Hause empfohlen.