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ID0104410100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Entsprechend dem Vorschlag des Bundesrats ist aus § 1 Absatz 2 und 3 ein neuer § 1 a gebildet worden. Das Wort „gleichzeitig" in Absatz 1 des neuen § 1 a könnte jetzt mißverstanden werden. Es wird deshalb entsprechend einer Anregung des Bundesjustizministeriums beantragt, dieses Wort „gleichzeitig" zu streichen.



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine Wortmeldungen. Ich stelle zunächst den Abänderungsantrag, der eben gestellt wurde, zur Abstimmung. Wer für die Streichung des Wortes „gleichzeitig" ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Die Streichung ist beschlossen.
Wer für § 1 a in der abgeänderten Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. - § 1 a ist angenommen.
Ich bitte Sie, mich zu ermächtigen, über die übrigen Paragraphen und Artikel in derselben Weise abstimmen zu lassen wie bei dem vorigen Punkte der Tagesordnung. — Kein Widerspruch.
Artikel II § 2,— § 3,- § 4,— § 5,— § 6; -Artikel III § 7. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe. — Einstimmig angenommen. Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. - Einstimmig angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung ab und eröffne die
dritte Beratung.
Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich lasse abstimmen über Artikel I, Artikel II. Artikel III sowie über Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung über das ganze Gesetz. Wer für das Gesetz im ganzen in der nunmehr beschlossenen Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 580 und 445).
Berichterstatter des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht ist der Herr Abgeordnete Dr. Wahl. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eduard Wahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Die Vorlage in Drucksache Nr. 445, über deren Behandlung im Rechtsausschuß ich die Ehre habe, Ihnen kurz zu berichten, hat mehr praktische und technische als grundsätzliche Bedeutung. Es handelt sich darum, daß mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Not, aber auch mit Rücksicht auf die ungeklärte Rechtslage der Hypotheken an Trümmergrundstücken seit dem Zusammenbruch sehr viele Grundstückseigentümer keine Hypothekenzinsen mehr gezahlt haben. Die Gläubiger - besonders die Kreditinstitute — haben sich damit zufrieden gegeben, weil auf Grund des Zwangsversteigerungsgesetzes und der dazu ergangenen Novellen in den meisten deutschen Ländern die Zinsrückstände seit Kriegserde noch volle dingliche Sicherung genießen. An sich kann nach dem Zwangsversteigerungsgesetz - § 10, Ziffer 4 — nur für die Rückstände aus den zwei letzten Jahren vor der Beschlagnahme das dingliche Hypothekenrecht bei der Zwangsversteigerung in Anspruch genommen werden. Aber es waren in den meisten deutschen Ländern Gesetze ergangen, die bestimmten, daß bei der Berechnung der zwei Jahre. für die die Rückstände dinglichen Schutz genießen, die Zeit vom 1. Januar 1945 bis zum 31. Dezember 1947 außer Betracht zu bleiben habe, das heißt, die Zinsrückstände können für drei weitere Jahre bei der Zwangsversteigerung zum Zuge kommen. Dadurch ist eine Flut von Zwangsversteigerungsanträgen verhindert worden.
    Da am Ende des Jahres 1949 wiederum ein Rangverlust drohte, bzw. ohne eine rückwirkende gesetzgeberische Maßnahme schon eingetreten sein würde, soll durch die Gesetzesvorlage der bisherige Zwischenzustand, daß die Gläubiger bis zur endgültigen Regelung der Trümmerhypotheken nicht zwecks Erhaltung ihres Rangs zur Zwangsversteigerung schreiten müssen, um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das Mittel dazu ist die Verlängerung der bei der Berechnung außer Betracht bleibenden Frist vom 1. Januar 1945 bis zum 31. Dezember 1947 um weitere 12 Monate, nämlich bis zum 31. Dezember 1948. Der Rechtsausschuß hat einstimmig dieser Vorlage zugestimmt, da die Bundesregierung die baldige Fertigstellung des Gesetzes über die Trümmerhypotheken in Aussicht gestellt hat.
    Mit Rücksicht darauf, daß in den Ländern Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern sowie für den Kreis Lindau bisher entsprechende Gesetze wie in den übrigen Ländern nicht ergangen waren, glaubte der Bundesrat, in die Regierungsvorlage einige Sondersätze für diese Länder der französischen Zone aufnehmen zu müssen, vor allem zur Aufrechterhaltung des erworbenen Ranges für die inzwischen eingetragenen Grundstücksbelastungen sowie zur Regelung bestimmter Konflikte des sogenannten intertemporalen Rechts. Der Ausschuß glaubte aber, entsprechend der Stellungnahme der Bundesregierung, auf diese Sonderbestimmungen verzichten zu können, zumal infolge der Währungsumstellung die für die französische Zone neuartige Durchbrechung der Rangfolge des Zwangsversteigerungsgesetzes die dingliche Haftung des Grundstückes für den normalen Privatgläubiger kaum über 2 Prozent des ursprünglichen Hypothekennennbetrages hinaus erstreckt. Der Ausschuß hat deshalb beschlossen, dem Plenum den Antrag nach Drucksache Nr. 580 vorzulegen:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert nach der Vorlage zu genehmigen.