Rede von
Helene
Wessel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Herren und Damen! Ich möchte nach der Stellungnahme der SPD zu unserem Antrag, Drucksache Nr. 596, noch einmal folgendes feststellen. Es scheint mir notwendig zu sein, doch einmal darauf hinzuweisen, daß die jetzige Fassung im Beamtengesetz mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes sicherlich nicht übereinstimmt. Aber wir müssen dabei doch berücksichtigen — ich glaube, das muß auch ausgesprochen werden —, daß es sich hier um die verheiratete Beamtin handelt und daß bei der verheirateten Beamtin doch noch ein Unterschied gegenüber der unverheirateten Beamtin zu ziehen ist.
Ich würde den Standpunkt, der von meiner Vorrednerin vertreten worden ist, hundertprozentig unterstreichen, wenn es sich darum handelte — wie es zunächst auch vorgesehen war -, die unverheiratete Beamtin erst mit 35 Jahren, statt wie den Beamten mit 27 Jahren, in das Beamtenverhältnis zu überführen.
Das wäre eine Selbstverständlichkeit. — Aber, Herr Kollege Schmid, sicherlich macht das Grundgesetz keinen Unterschied, doch schließlich muß man berücksichtigen, daß es zwischen einem verheirateten Beamten und einer verheirateten Beamtin einen Unterschied gibt. Denn der verheiratete Beamte übt in seinem Amt seinen Lebensberuf aus, aber die verheiratete Beamtin hat einen zweiten Beruf als Mutter und als Ehefrau zu erfüllen.
Aus diesem Grunde müssen wir doch in etwa diese Unterschiede auch einmal sehen dürfen. Wenn wir den Antrag Nr. 596 von der Zentrumsfraktion in diesem Sinne gestellt haben, so ging es uns darum, für eine verheiratete Beamtin, wenn ihr nicht mehr die Möglichkeit der Sicherheit in der Ehe gegeben ist, unter allen Umständen zu erreichen, daß sie an ihren früheren Arbeitsplatz, in ihr altes Beamtenverhältnis zurückkehren kann. Das, glaube ich, ist sinnvoll im Interesse der verheirateten Beamtin. Wenn ich in diesem Hohen Hause sehe, daß Politik die Kunst des Möglichen ist, dann muß ich doch versuchen, im Sinne der verheirateten Beamtin zu erreichen, was möglich ist. Deshalb bedaure ich, daß die SPD nicht glaubt, dem Zentrumsantrag, der aus diesen Gründen gestellt worden ist, zustimmen zu können.