Rede von
Dr.
Josef Ferdinand
Kleindinst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Frauen
und Herren! Sie dürfen versichert sein, daß wir die Frage der Gleichberechtigung der Frauen im Zusammenhang mit dem Beamtenrecht eingehend gewürdigt haben. Wir bekennen uns absolut zu der Bestimmung des Grundgesetzes, die wir — es sind eine Reihe von Mitgliedern dieses Hauses dabeigewesen — mitgebildet und mitbeschlossen haben. Ich mache aber darauf aufmerksam: wir waren uns im Parlamentarischen Rat durchaus klar, daß es einer Übergangszeit bedarf, in der das gesamte Recht, das Privatrecht und das öffentliche Recht
an diesen Grundsatz angepaßt werden muß. Deshalb haben wir den Artikel 117 in das Grundgesetz eingefügt. Wir machen nur von dieser Ermächtigung Gebrauch, wenn wir für die nächsten schweren Jahre die Bestimmung in abgeschwächter Form noch beibehalten, daß die Frau, die im Beamtenverhältnis steht, ausscheiden kann — nicht ausscheiden muß —, wenn das notwendig ist. Wir haben uns wirklich vor die Gewissensfrage gestellt, ob es in diesen nächsten schweren Jahren 1950, 1951, 1952 wichtiger ist, den Grundsatz der Gleichberechtigung ohne Rücksicht auf die sozialen Verhältnisse durchzuführen und sofort durchzuführen, oder ob es im Hinblick auf die große Zahl von Bewerberinnen aus den Kreisen der jungen Kriegerwitwen und der Töchter notwendig ist, diesem sozialen Bedürfnis sofort Rechnung zu tragen. Wenn Sie würdigen, daß allein in der Verwaltung für Post- und Fernmeldewesen 70 000 Frauen beschäftigt sind, von welchen 13 000 verheiratet sind, so werden Sie die Schwierigkeiten der arbeitsmarktpolitischen Lage und der Aufgaben, die hier vor uns liegen, nicht in Abrede stellen können.
Ich mache weiter darauf aufmerksam, daß seit dem ersten Weltkrieg, in dem die Frauen zum ersten Mal in großer Zahl in die Verwaltung eingetreten sind, die Frage des Doppelverdienens in der Öffentlichkeit von den Gewerkschaften und Betriebsvertretungen immer wieder stark betont worden ist. Wir würden für die nächsten Jahre dieses Doppelverdienen legalisieren, wenn wir die Gleichberechtigung jetzt sofort verwirklichen würden.
Ich weise darauf hin, daß man angesichts der sozialen Verhältnisse, wie sie sich jetzt gestaltet haben, diesem Gesichtspunkt absolut Rechnung tragen muß.
Im übrigen kann ich Sie versichern: wir werden bei der Schaffung des endgültigen Beamtengesetzes diese Frage der Gleichberechtigung unbedingt berücksichtigen. Wir bekennen uns grundsätzlich zur Gleichberechtigung der Frau, und wir werden dann — —