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ID0104404100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Helene Wessel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Dann möchte ich zur Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau in § 3 des Beamtengesetzes sprechen und gerade aus den Erfahrungen, die wir bei der zweiten Lesung dieses Paragraphen gemacht haben, feststellen, daß wir uns der Tatsache durchaus bewußt sind, daß sicherlich für beide Geschlechter bei dem Beamtenverhältnis Spannungen bestehen können und auch die Fragen, die hier angeschnitten worden sind, die Not der Arbeitslosen, der Spätheimkehrer, der Ostvertriebenen, so ausgewertet werden, als wenn dieses Problem dadurch gelöst werden könnte, daß ein Teil von verheirateten Beamtinnen ausscheidet. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß diese Frage mit der grundsätzlichen Gleichberechtigung der Frau im Grundgesetz vereinbart werden muß. Ich halte es auch nicht für richtig, wenn man die Dinge so darstellt, wie es hier auch heute wieder geschehen ist, als wenn wirklich nur aus ethischen oder metaphysischen Gründen eine übermäßig große Sorge dafür maßgebend wäre, wie man die Frauenfrage sieht.
    Meine Herren und Damen, ich glaube, wir müssen davon ausgehen, daß es unser gemeinsames Anliegen sein müßte, die Stellung der Frau im Beamtengesetz — auch wenn es sich um eine vorläufige Regelung handelt — doch ganz klar und eindeutig herauszustellen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Trotz dieser grundsätzlichen Haltung sehe ich aber auch die Schwierigkeiten und glaube, daß eine ähnliche Abstimmung zu ungunsten der verheirateten Beamtin erfolgen wird, wie sie bei der zweiten Lesung geschehen ist. Darum möchte ich im Interesse der verheirateten Beamtin folgenden Abänderungsantrag der Zentrumspartei bekanntgeben:
    Ein weiblicher Beamter ist im Falle seiner Verehelichung zu entlassen, wenn er es verlangt. Im übrigen kann bei Verehelichung einer Beamtin das Ruhen ihrer Beamtenrechte für die Dauer ihrer wirtschaftlichen Versorgung angeordnet werden, wenn der Ehemann in einem Beamtenverhältnis steht, mit dem ein Anspruch auf Ruhegehalt verbunden ist.
    Die Zentrumspartei glaubt, mit diesem Änderungsantrag zu erreichen, daß die Rechte der verheirateten Beamtin auf jeden Fall gewahrt bleiben. Wir haben heute genug Erfahrungen gemacht, daß manche verheiratete Beamtin zum Träger der Familie geworden ist. Wir möchten aus diesen Gründen, weil uns die Familie ein wirklich hohes Anliegen ist, unter allen Umständen erreichen, wenn die sozialdemokratische Forderung nicht die Mehrheit dieses Hauses findet, daß zum mindesten dieser Abänderungsantrag angenommen wird, damit es der verheirateten Beamtin ermöglicht wird, wenn ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sich ändern sollten, wieder in ihren Beruf zurückzukehren. Ich glaube, das ist ein Anspruch, der durchaus vom rechtlichen Standpunkt aus begründet ist und der auch von den sonstigen Anhängern einer nicht schematischen Gleichberechtigung, wie sie hier dargestellt worden ist, erhoben werden kann.

    (Beifall beim Zentrum..)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Darf ich ausdrücklich fragen: wird das Wort


(Präsident Dr. Köhler)

weiter zum Abänderungsantrag Nr. 594 Ziffer 1 gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Miessner!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Die Deutsche Reichspartei kann sich in diesem Falle, obwohl sie grundsächlich die Beamtenrechte in der Form, wie sie von den Regierungsparteien vertreten werden, hochhält, der Fassung der Regierungsparteien nicht anschließen. Meines Erachtens würde es tatsächlich einen Schritt ins finstere Mittelalter bedeuten,

    (Rufe: Uhu! und Lachen bei den Regierungsparteien)

    wenn man hier letzten Endes die Frau praktisch doch wieder gegenüber dem Mann diskriminiert. Wir haben einen eigenen Antrag nicht gestellt, möchten aber erklären, daß wir uns vollinhaltlich dem Antrag der Zentrumsfraktion anschließen. Ich glaube, das ist der geeignete Weg, der in diesem Falle der Interessenlage Rechnung trägt. Die Frau scheidet aus dem Platz, den sie einnimmt, aus. Sie macht, was in gewissen Not- und Krisenzeiten immerhin von Wert sein kann, den Arbeitsplatz an sich frei, behält aber grundsätzlich ihre Beamtenrechte. Sie würde dann etwa so stehen wie die Beamten, die zur Zeit im Bundestag sind, die im Augenblick ihren Platz nicht ausfüllen, die aber nach der Legislaturperiode wieder in ihre alten Beamtenrechte zurückfinden können.

    (Zuruf rechts: Sollen!)

    Ich glaube, daß dies tatsächlich der richtige Weg ist, eine Mittellösung zu finden, ohne die Frau einerseits zu diskriminieren, andererseits aber den Lebensverhältnissen Rechnung zu tragen.

    (Beifall bei der DRP.)