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ID0104310900

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    Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950 1431 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1432B, 1470D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksache Nr. 522) . 1432C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Drucksache Nr. 525) . . 1432D, 1449A Ludwig (SPD), Antragsteller . . 1449A Sabel (CDU) 1450A Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1451A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . 1452B Agatz (KPD) 1452D Walter (DP) 1453A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 1453B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Drucksache Nr. 530) . . 1432D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1432D, 1447D Zinn (SPD) , 1440C Renner (KPD) . 1441B von Thadden (DRP) 1443A Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1443C Euler (FDP) 1444C Dr. von Merkatz (DP) 1445A Dr. Arndt (SPD) 1445C Dr. von Brentano (CDU) . . . 1446D Löbe (SPD) 1447C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbranken (Drucksache Nr. 545) 1454C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 495 und 184) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 476) 1454C Gengler (CDU), Berichterstatter . 1454D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 1455B Ritzel (SPD), Antragsteller 1455D, 1459A Dr. Seelos (BP) 1456D Dr. Schäfer (FDP) 1457A Dr. Horlacher (CSU) 1457C Dr. Reismann (Z) 1458A Euler (FDP) . . . . . . . . 1458C Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1458D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Änderung des § 104 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache Nr. 528) . 1459B Ritzel (SPD), Berichterstatter 1459C Dr. Miessner (DRP) 1460A Löbe (SPD) 1460B Dr. Oellers (FDP) 1460C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. von Brentano und Genossen betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksachen Nr. 529 und 104) . . . . 1460D Pohle (SPD), Berichterstatter . . . 1460D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmelde- wesen über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 509 und 205) . . . 1461B Lange (SPD), Berichterstatter . . 1461B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. landwirtschaftliches Pachtwesen (Drucksachen Nr. 535 und 230) 1462A Frey (CDU), Berichterstatter . . 1462A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Stromlieferung (Drucksachen Nr. 547 und 226) 1462C, 1468B Etzel (CDU), Berichterstatter 1468C Dr. Decker (BP) . . . . . . . 1469C Stücklen (CSU) 1469D Wönner (SPD) 1470B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) 1462C Renner (KPD), Antragsteller . . 1462D Dr. Ehlers (CDU) . 1464B, 1468B Ewers (DP) 1466A Mende (FDP) 1466B Pohle (SPD) . . . 1467C Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 548) 1470C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 615) . . . . . . . 1470D Nächste Sitzung 1470D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Am 24. Oktober 1949 hat die Fraktion der Bayernpartei einen Antrag betreffend Stromlieferung an den Bundestag gestellt. Der Antrag hat gelautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird beauftragt
    1. den Zentrallastverteiler anzuweisen, daß er das Energie-Notgesetz (Zentrallastverteilungsgesetz) in vollem Umfange durchführt und die einseitige Benachteiligung der Wirtschaft einzelner Länder, durch welche deren gleichmäßige und volle Entwicklung nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Eigenart gefährdet wird, unterläßt, vor allem auch die Bayern diskriminierende Kürzung der Zulieferung von 180 000 Kilowatt auf 130 000 Kilowatt sofort rückgängig macht,
    2. bei den Besatzungsmächten Schritte zu unternehmen, um zu erwirken, daß die Stromlieferung Bayerns an Länder außerhalb des Bundes in Zeiten knapper Wasserführung gekürzt oder erforderlichenfalls ganz eingestellt wird.
    Dieser Antrag ist seinerzeit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Prüfung überwiesen worden. Ihm lag folgender Sachverhalt zugrunde:
    Am 9. November des vergangenen Jahres mußten die Strombezüge der süddeutschen Länder Bayern, Baden-Württemberg, Württemberg-Hohenzollern, Südbaden, Rheinland-Pfalz und Südhessen

    (Abg. Hilbert: Südbaden gibt es nicht!)

    zur Schonung der Wasservorräte in Vorarlberg und im Schwarzwald zurückgesetzt werden. Die zur Aufrechterhaltung des Verbundbetriebes unentbehrlichen großen Speicher waren im damaligen Zeitpunkt so weit entleert, und zwar bis auf 15 Prozent ihres Inhalts, daß in Kürze mit ihrem völligen Ausfall gerechnet werden mußte.
    Die Situation ist in solchen Fällen folgende: Die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums bei eintretenden Schwierigkeiten ist das Energie -Notgesetz vom 10. Juni 1949. Die betrieblichen Aufgaben der Stromversorgung und auch des Stromaustausches zwischen den Energiebezirken und den Ländern wickeln sich normalerweise auf privatwirtschaftlicher Grundlinie ab. Wenn Versorgungsschwierigkeiten eintreten, die als Kriegsfolgen heute immer noch bestehen und immer wieder eintreten können, dann ist hier mit Hilfe des Energie -Notgesetzes eine Möglichkeit zum Eingreifen gegeben; es sind dann entsprechende Maßnahmen nötig. Hierbei sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen die Länder eine möglichst gleichmäßige Behandlung erfahren, das heißt, soweit das nach den technischen Anlagen und den physikalischen Voraussetzungen möglich ist. Die Erzeugungsmöglichkeiten für elektrische Energie sind nun einmal nach oben begrenzt durch die jeweilige Kraftwerkskapazität, die wiederum Schwankungen infolge von Störungen, Maschinenausfällen, wechselnder Wasserdarbietung usw. unterliegt.


    (Etzel)

    Es ist gelungen, im vergangenen Jahr 1949 die Leistungsfähigkeit um 20 Prozent, das heißt um 1 Million Kilowatt zu erhöhen, und auf Grund dieser Erhöhung sind die Verbrauchsrichtwerte entsprechend verbessert worden. Dabei hat das Land Bayern einen Anteil bekommen, der bei einer wöchentlichen Kapazität von 530 Millionen Kilowatt für Bayern 93 Millionen Kilowatt betrug. Diese Stromaufteilung ist für den Fall auftretender Versorgungsschwierigkeiten festgesetzt worden, und zwar im Rahmen des Energie -Notgesetzes durch den Länderausschuß, einen Ausschuß, der vor der damaligen Schwierigkeit zum letzten Mal am 11. Oktober 1949 getagt hatte. Wir haben bei der Untersuchung im Ausschuß für Wirtschaftspolitik festgestellt, daß eine Benachteiligung des Landes Bayern im Zuge der damals notwendigen Restriktionen nicht eingetreten ist. Es ist aus Zufuhrgebieten, insbesondere aus den norddeutschen Gebieten, dauernd die Strommenge geliefert worden, die nach der vorhandenen Leitungskapazität geliefert werden konnte, und zwar sind die Leitungen monatelang Tag und Nacht in einem betrieblich kaum zu vertretenden Ausmaß überlastet worden,.
    Kurz nach der Stellung dieses Antrages ist dann zusätzlich eine Leitung zwischen Frankfurt und Nürnberg in Betrieb genommen worden in einer Stärke und Leistung von 220 000 Volt. Die Zurücksetzung der bayerischen Wirtschaft von 180- auf 150 000 Kilowatt ist praktisch kaum in Erscheinung getreten, weil es damals durch besondere Verhandlungen gelungen ist, das Hamburger Elektrizitätswerk über die Ostzone einzuschalten und so die bayerische Wirtschaft in einem Maße zu versorgen, daß dieser Rückführungsbeschluß praktisch nicht durchgeführt zu werden brauchte.
    Trotz dieser geschilderten Lage ist aber auch insgesamt Bayern nicht benachteiligt worden. Bayern hat in den ersten 11 Monaten des vergangenen Jahres 1949 einen Verbrauch von 4 138 Millionen Kilowattstunden gehabt gegenüber 3 449 Millionen Kilowattstunden im gleichen Zeitabschnitt des Jahres 1948. Es hat damit die Steigerung erfahren, die der mittleren Steigerung im Bundesgebiet entspricht. Diese Steigerung ist zugunsten von Bayern durchgeführt worden, obwohl Bayerns eigene Wasserstromerzeugung in der gleichen Zeit um 400 Millionen Kilowattstunden niedriger gewesen ist als im Jahr zuvor. Das Mittel liegt etwa bei 20. Schleswig -Holstein hat damals von der Steigerung zusätzlich bekommen 6,9 Prozent, Hamburg 9, Niedersachsen 10,9, Nordrhein-Westfalen 27,7, Bremen 19,1, Hessen 22,7, Württemberg-Baden 19, Bayern 20 und die Länder der französischen Zone 20,5 Prozent. Es ist ,also festzustellen, daß weder tatsächlich noch anordnungsmäßig irgendwelche diskriminierenden Maßnahmen gegenüber Bayern durchgeführt worden sind.
    Was den zweiten Teil des Antrages der Bayernpartei anlangt, so sind schon seit längerer Zeit Verhandlungen über eine Zurücksetzung des Exports der Bundesrepublik geführt worden, die auch bereits zu günstigen Ergebnissen geführt haben. Ich will es mir angesichts der Tatsache, daß die praktischen Dinge sehr weit zurückliegen, ersparen, die Einzelheiten dem Hohen Hause vorzutragen und damit seine Zeit aufzuhalten. Ich darf nur darauf hinweisen, daß die so geschilderten Verhältnisse das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft schon am 5. Dezember 1949 veranlaßt haben, an die Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt am Main-Höchst folgendes Schreiben zu schicken:
    :Stromversorgungslage in Bayern. Das Ministerium dankt für die ausführliche Darlegung der Stromversorgungslage und die Bereitschaft der VfW, alle technischen Möglichkeiten für eine verstärkte Aushilfe für Bayern wahrzunehmen. Es hofft, daß die Inbetriebnahme der 200-Kilowatt-Leitung die Möglichkeit zu einer weiteren Verbesserung der Verhältnisse bieten wird.
    Angesichts dieser Sachlage hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik beschlossen, Ihnen vorzuschlagen:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    den Antrag der Fraktion der Bayernpartei Nr. 226 der Drucksachen für erledigt zu erklären.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir kommen zur Aussprache. Der Ältestenrat hat hierfür eine Gesamtzeit von 25 Minuten vorgesehen. Ich bitte, sich danach einzuteilen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Decker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Decker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Darstellung ist nur kurz folgendes zu sagen. Bayern ist ganz bestimmt als einziges Land im Dezember vorigen Jahres in der „glücklichen" Lage gewesen, abschalten zu müssen, während sämtliche anderen Länder das nicht gebraucht haben. So müßte man eigentlich nach der vorhergehenden Darstellung sagen; denn nach dieser ist doch Bayern überhaupt nicht benachteiligt worden. Tatsache ist aber, daß im Dezember in Bayern die Stromversorgungslage wieder die gleiche Entwicklung zu zeigen anfing wie im Jahre vorher und im vorvergangenen Jahr.
    Eine zweite Darstellung dürfte auch nicht ganz richtig gewesen sein, nämlich die, daß die Leitungen voll ausgenützt Strom nach Bayern gebracht haben. Richtig, sie waren voll ausgenützt, sie wurden aber, bevor die volle Energie des Stromes nach Bayern kam, schon in Württemberg angezapft.
    Das waren zwei der Gründe, warum wir im ersten Abschnitt unseres Antrags eine Aufhebung der einseitigen Strombenachteiligung in Bayern gefordert haben. Sie ist ja nun behoben, und damit ist der erste Punkt hinfällig geworden. Zum zweiten Punkt ist zu sagen, daß durch die Kürzung, die Bayern gerade infolge der Lieferungen nach Österreich erfahren hat — es mußten 30 000 Kilowatt laufend geliefert werden —, jedes Mal, wenn durch mangelnde Wasserführung Stromknappheit war, eine besondere Benachteiligung entstanden ist und infolgedessen die bayerische Stromversorgung am Zusammenbruch war. Nun ist aber auch dieses aufgehoben worden. Statt der 30 000 Kilowatt nach Österreich wird Kohle geliefert. Damit hat der Antrag seinen Zweck erreicht, und die Bayernpartei schließt sich dem Vorschlag des Ausschusses an.