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ID0104214700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950 1387 41. und 42. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950. 41. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen . . . 1388B, 1424D Schriftlicher Bericht der Bundesregierung betreffend Notstandsgebiet WatenstedtSalzgitter (Drucksachen Nr. 362 und 612) 1388B Anfrage Nr. 42 der Fraktion der KPD betreffend Memorandum der Bundesregierung in der Presse (Drucksachen Nr. 456 und 606) 1388C Anfrage Nr. 46 der Abg. Strauß, Stücklen, Karpf und Genossen betreffend Anleihe bei den Inhabern von Telefonanschlüssen (Drucksachen Nr. 492 und 607) . . . . 1388C Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache Nr. 567) 1388C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1388D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 1389B Klabunde (SPD) 1392A Dr. Brönner (CDU) 1393D Paul (KPD) 1395C Wirths (FDP) 1397A Bahlburg (DP) 1398D Dr. Glasmeyer (Z) 1399C Dr. Etzel (BP) 1400B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) 1400C Neuburger (CDU), Berichterstatter 1400D, 1406C Freiherr von Aretin (BP), Antragsteller 1403C Dr. Bertram (Z), Antragsteller 1403D, 1407B Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 1404A Dr. Koch (SPD), Antragsteller 1405C, 1406D Renner (KPD), Antragsteller 1405D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1406B, 1407A Seuffert (SPD) 1407D, 1408C Dr. von Brentano (CDU) . . . . 1408B Erste Unterbrechung der Sitzung 1408D Zweite Unterbrechung der Sitzung 1409A Seuffert (SPD) 1409B Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 1409C Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . . 1410B Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1410C 42. Sitzung Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrag s der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) 1410C Abstimmungen . . 1410D, 1412A, 1413D, 1414C, 1416C, 1417B, 1420B, 1423B Zur Abstimmung: Mellies (SPD) 1411A Arnholz (SPD) . . . . . . . 1411D Mertins (SPD) 1414A Ritzel (SPD) 1423B Zur Sache: Dr. Besold (BP) . . .. . . . 1411C Dr. Miessner (DRP) 1411D Zur Geschäftsordnung: Dr. Reismann (Z) 1412B Neuburger (CDU) . . . . 1415A, 1422B Dr. Oellers (FDP) 1420A Dr. Bertram (Z) 1421A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 1412C, 1419A Dr. Koch (SPD) 1412D Dr. Bertram (Z) 1413B, 1414A, D, 1416D, 1418A, 1419D, 1421B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 1413C, 1419B Neuburger (CDU) 141413, 1416B, 1422D Dr. Kather (CDU), Antragsteller . . 1415B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 1415C Farke (DP) 1416A Dr. Reismann (Z) . . . . . 1416A Frommhold (DRP) 1416B Dr. Wellhausen (FDP) 1422A Dr. Becker (FDP) 1422B Dr. von Brentano (CDU) . . . . 1423C Ritzel (SPD) 1424A Nächste Sitzung 1424D 41. Sitzung Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Die Ziffer 5 der Drucksache Nr. 608 bezieht sich auf die Anlage gemäß Ziffer 25 der Drucksache. Ich bitte deshalb, diesen Punkt jetzt aufzurufen und zur Abstimmung zu stellen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das ist Ihr gemeinsamer Antrag?

(Abg. Dr. Bertram: Nein!)

— 608 sagten Sie?

(Abg. Dr. Wuermeling: Das ist eine Änderung der Tabelle!)

Es liegt hier oben kein Abänderungsantrag Drucksache Nr. 608 vor.

(Zurufe in der Mitte: Doch!)

— Drucksache Nr. 608? — Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Drucksache Nr. 608 zur Hand zu nehmen. Da handelt es sich um Artikel I Ziffer 5, da sind wir doch längst drüber weg.

(Widerspruch.)

Es ist die Ziffer 5 der Drucksache Nr. 608, die Anlage zu § 32 und § 39 der Einkommensteuertabelle. Da sind wir ja noch gar nicht, Herr Abgeordneter Dr. Bertram!

(Abg. Dr. Wuermeling: Das gehört zu Ziffer 25!)

— Jawohl, es steht da, es gehört zu Ziffer 25. Der Herr Antragsteller hat recht. Es heißt nämlich in Ziffer 25: „Die zu veranlagende Einkommensteuer (§ 32 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes)." Bitte, dann gebe ich Ihnen zur Begründung das Wort. Ich verweise nochmals die Mitglieder des Hauses auf Drucksache Nr. 608 Ziffer 5. Dazu spricht der Herr Antragsteller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Wir sind mit der heutigen Debatte wahrscheinlich an einem entscheidenden Kernpunkt des ganzen Gesetzes angelangt. Es handelt sich darum, ob es richtig ist, daß die Freibeträge, die bisher 750 D-Mark betrugen, in dieser Höhe bestehenbleiben sollen oder ob es richtig ist, daß diese Freibeträge erhöht werden müssen. Unser Antrag sieht zunächst vor, daß der Freibetrag von 750 D-Mark auf 1000 D-Mark erhöht wird. Der Freibetrag von 750 Mark stammt aus einer Zeit, als das gesamte Preisniveau und die gesamten Lebenshaltungskosten wesentlich niedriger waren als heute.

    (Abg. Kaiser: Es hat sich auch sonst einiges geändert!)

    — Natürlich hat sich auch sonst einiges geändert. Ich komme aber darauf, warum wir trotzdem, trotz der allgemeinen Not, uns in dieser Weise eine Abänderung abringen müssen, trotz der allgemein bekannten Sorgen des Herrn Finanzministers. Es handelt sich darum, daß das Existenzminimum gedeckt werden muß und daß der Staat meines Erachtens nicht das Recht hat, da das Naturrecht es ihm verbietet, in das Existenzminimum des einzelnen Staatsbürgers einzugreifen.
    Es ist nicht richtig, daß man sagt, jeder muß direkte Steuern bezahlen. Die breite Masse der Bevölkerung trägt schon durch indirekte Steuern in erheblichem Maße zu den Staatslasten bei. Nach dem bekannten OEEC-Memorandum der Regierung wird erwartet, daß das Aufkommen an indirekten Steuern in dem nächsten Jahr um rund 2,5 Milliarden D-Mark steigen wird. Allein durch den erhöhten Zolltarif, durch die erhöhten Umsätze usw. wird in dieser Höhe eine Steigerung der indirekten Steuern erwartet. Das steht wörtlich in diesem zitierten Bericht als eine Vorschätzung der Regierung. Wenn wir also die breite Masse durch die indirekten Steuern in dieser Härte belasten und belasten müssen, weil wir den Krieg verloren haben, dann müssen wir aber auch gerecht sein und auf der anderen Seite die gestiegenen Lebenshaltungskosten insoweit berücksichtigen, daß wir nicht den Ärmsten der Armen noch Steuerpfennige abknöpfen. Sie glauben gar nicht, wie schlimm es wirkt, wenn von den Lohntüten bei allerkleinsten Einkommen noch direkte Steuerbeträge abgeführt werden. Wir sollten auch einmal einen gewissen Akt der Großmut gerade diesen Kreisen gegenüber begehen und damit die Staatsverdrossenheit, die sich doch in bedrohlicher Weise ausbreitet, bekämpfen. Wenn der Staat noch direkte Steuern. zu den außerordentlich hohen indirekten Steuern von den kleinsten Einkommen erhebt, so ist das einfach unrecht.
    Meine Damen und Herren, bei einem Freibetrag von 750 D-Mark und bei einem Werbungskostenpauschsatz von 780 D-Mark ist es für den Ledigen gar nicht möglich, überhaupt die nackte Existenz zu fristen, wenn der Staat ihm von den letzten Groschen, die er für seine Existenz nötig hat, noch etwas abknöpft. Gegen diesen meiner Ansicht nach absolut gegen das Naturrecht verstoßenden Eingriff in das Existenzminimum wehre ich mich. Sie werden mir doch wohl zugeben, daß in früheren Zeiten auf die Steuerpflichtigen wenig Rücksicht genommen worden ist. Wenn man damals 750 D-Mark festsetzte und heute die Preise auf 153 Prozent gestiegen sind, würde die Aufbesserung auf 1 000 D-Mark nichts ,anderes bedeuten als die Anpassung der Steuertarife in den unteren Stufen an das gestiegene Preisniveau. Allen anderen gestehen Sie das zu: die Bahn erhöht die Tarife, die Post erhöht die Tarife — überall wird es zugestanden, daß das Preisniveau ausgeglichen werden muß. Lediglich die Steuer nimmt für sich das Recht in Anspruch, mit einem Satz unten anzufangen, der bei dem heute herrschenden Preisniveau überhaupt ungerechtfertigt ist. Dasselbe gilt für die Werbungskosten und für die Sonderausgaben. Wenn die Finanzverwaltung 1938 und 1939 Werbungskosten von monatlich 26 Mark festgesetzt hat, dann entsprach das dem damaligen Preisstandard, und man kann nicht sagen, es hatten darin große Reserven gesteckt; denn die Finanzverwaltung wird 1938/39 für WerbungskostenPausch quantum und Sonderausgaben-Pauschquantum keine höheren Beträge zugelassen haben, als im Durchschnitt wirklich verbraucht worden sind. Wenn wir nun aber sehen, daß das Arbeitszeug teuerer geworden ist, daß alles, was der Arbeiter benötigt, teurer geworden ist — —

    (Zuruf rechts: Was soll denn das? — Unruhe in der Mitte und rechts.)

    — Was soll denn das!? Das ist eine lebenswichtige Frage für die breiten Massen unseres Volkes. Wenn Sie rufen: „Was soll denn das?" — wenn jemand nicht in der Lage ist, seine nackten Lebensbedürfnisse zu befriedigen und Sie sagen: „Was soll denn das?" —, meine Damen und Herren, das ist eine Frage, die hier im Rahmen des


    (Dr. Bertram)

    Einkommensteuergesetzes von entscheidender Bedeutung ist.
    Deshalb haben wir weiter den Antrag gestellt, daß das Pauschquantum nicht nur für die Werbungskosten erhöht wird — der Ausschuß hat ja nach langen Kämpfen diese Erhöhung zugestanden —, sondern daß auch das SonderausgabenPauschquantum auf 39 Mark monatlich erhöht wird. Damit tun wir nichts anderes, als lediglich diese Beträge, die 1938 nach eingehender Prülung der Verhältnisse als angemessen festgesetzt worden sind, dem gestiegenen Preisniveau anzupassen, und die elementarste Gerechtigkeit gebietet, daß wir das tun.

    (Beifall beim Zentrum.)