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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950 1387 41. und 42. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950. 41. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen . . . 1388B, 1424D Schriftlicher Bericht der Bundesregierung betreffend Notstandsgebiet WatenstedtSalzgitter (Drucksachen Nr. 362 und 612) 1388B Anfrage Nr. 42 der Fraktion der KPD betreffend Memorandum der Bundesregierung in der Presse (Drucksachen Nr. 456 und 606) 1388C Anfrage Nr. 46 der Abg. Strauß, Stücklen, Karpf und Genossen betreffend Anleihe bei den Inhabern von Telefonanschlüssen (Drucksachen Nr. 492 und 607) . . . . 1388C Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache Nr 567) 1388C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1388D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 1389B Klabunde (SPD) . . . . 1392A Dr. Brönner (CDU) . . . . 1393D Paul (KPD) 1395C Wirths (FDP) 1397A Bahlburg (DP) 1398D Dr. Glasmeyer (Z) 1399C Dr. Etzel (BP) 1400B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) . . . . . . . . 1400C Neuburger (CDU), Berichterstatter . . . . . . . 1400D, 1406C Freiherr von Aretin (BP), Antragsteller 1403C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . . . 1403D, 1407B Dr. Horlacher (C SU), Antragsteller 1404A Dr. Koch (SPD), Antragsteller . . . . . 1405C, 1406D Renner (KPD), Antragsteller 1405D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1406B, 1407A Seuffert (SPD) 1407D, 1408C Dr. von Brentano (CDU) 1408B Erste Unterbrechung der Sitzung 1408D Zweite Unterbrechung der Sitzung 1409A Seuffert (SPD) 1409B Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 1409C Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . 1410B Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1410C 42. Sitzung Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrag s der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) . . . . . 1410C Abstimmungen . . 1410D, 1412A, 1413D, 1414C, 1416C, 1417B, 1420B, 1423B Zur Abstimmung: Mellies (SPD) 1411A Arnholz (SPD) 1411D Mertins (SPD) 1414A Ritzel (SPD) 1423B 1388 Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950 U Zur Sache: Dr. Besold (BP) . . .. . . 1411C Dr. Miessner (DRP) 1411D Zur Geschäftsordnung: Dr. Reismann (Z) 1412B Neuburger (CDU) . . . . 1415A, 1422B Dr. Oellers (FDP) 1420A Dr. Bertram (Z) 1421A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 1412C, 1419A Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 1412D Dr. Bertram (Z) 1413B, 1414A, D, 1416D, 1418A, 1419D, 1421B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 1413C, 1419B Neuburger (CDU) 1414B, 1416B, 1422D Dr. Kather (CDU), Antragsteller . . 1415B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 1415C Farke (DP) 1416A Dr. Reismann (Z) . . . . . 1416A Frommhold (DRP) 1416B Dr. Wellhausen (FDP) 1422A Dr. Becker (FDP) 1422B Dr. von Brentano (CDU) . . . 1423C ,Ritzel (SPD) 1424A Nächste Sitzung 1424D 41. Sitzung Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Die Steuervergünstigungen, die der § 10 a gewährt, sind nicht für diejenigen Kreise zugänglich, die keine vollkaufmännischen Bücher führen. Schon der Steuerausschuß des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates hat sich mit dieser Frage eingehend beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß es notwendig sei, _ diese Steuervergünstigung auch den Handwerkern und kleinen Gewerbetreibenden zugute kommen zu lassen. Wir haben nun die Verordnung, die in unserem Antrag zitiert ist, über die Buchführung der Handwerker und Kleingewerbetreibenden vom 5. September 1949. Wenn wir diese Bestimmung mit einfügen, würden die Kleingewerbetreibenden ebenfalls die Möglichkeit der Steuervergünstigung haben. Man wende mir nicht ein, daß eine volle Buchführung erforderlich sei. Dar Herr Finanzminister hat heute erklärt, wir müßten doch endlich von dem System der Selbsteinschätzung zu dem System der richtigen Veranlagung zurückkommen. Darin liegt das Eingeständnis, daß zur Zeit die Steuer häufig nicht veranlagt wird, sondern daß die Erklärung der Steuerpflichtigen wegen der Überlastung der Finanzämter ohne weiteres dem Steuerbescheid zugrunde gelegt
    Deutscher Bundestag 41. und 42. Sitzung. Bonn. Freitag. den 24. Februar 1950 1417

    (Dr. Bertram)

    wird. Wenn es tatsächlich so ist, dann ist die Frage der Buchführung für das Steueraufkommen auch von untergeordneter Bedeutung. Es liegt aber auch eine große Ungerechtigkeit darin, daß lediglich wegen dieser technischen Vorschrift, ob ein Betrieb eine volle Buchführung hat oder nur eine vereinfachte Buchführung, die außerordentlich wichtige Steuervergünstigung des § 10 a gewährt wird oder nicht. Die wirtschaftliche Gerechtigkeit verlangt, daß die Betriebe ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Größe die Vergünstigung erhalten und nicht, daß die Buchführungspflichtigen diese Vergünstigung allein in Anspruch nehmen können.
    Man wende mir auch nicht ein, daß diese kleineren Betriebe ja selber eine Buchführung einrichten können. Die Buchführung kostet jeden Monat 15, 20 oder 25 D-Mark, je nachdem, was der Steuerberater dafür nimmt, und wenn auch ein Stundenbuchhalter genommen wird, es kostet auf alle Fälle etwas, und die Steuerersparnis wird sich gerade bei diesen kleineren Betrieben im Jahr vielleicht nicht über 200, 300 oder 400 D-Mark erheben, so daß praktisch die Steuerersparnis durch die Mehrkosten für die Buchführung aufgezehrt werden könnte. Wir wollen doch nicht, lediglich um hier eine formelle Richtigkeit herbeizuführen, eine materielle Ungerechtigkeit in Kauf nehmen. Ich bitte deshalb, im Interesse auch dieser Gewerbetreibenden die Erleichterung, die wir dem Paragraphen eingefügt haben, anzunehmen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort gewünscht? Ich stelle fest: das ist nicht der Fall.
Wird das Wort zu dem Abänderungsantrag Drucksache Nr. 602 Ziffer 2 gewünscht? — Auch das ist nicht der Fall.
Wer für den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 602 Ziffer 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Wer dagegen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer für den Abänderungsantrag des Zentrums, Drucksache Nr. 608 Ziffer 4 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke, und bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist zweifellos die Mehrheit. Infolgedessen ist der Antrag abgelehnt.
Dann darf ich feststellen, daß Ziffer 11 in der Ausschußfassung angenommen ist. Dasselbe darf ich für die Ziffern 12, 13 und 14 feststellen.
Zu Ziffer 15 liegt folgendes vor: Abänderungsantrag der SPD, Drucksache Nr. 602 Ziffer 3. Von den Antragstellern wird das Wort nicht gewünscht. Wird sonst aus dem Hause das Wort zu diesem Abänderungsantrag gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Wer für den Abänderungsantrag der SPD, Drucksache 602 Ziffer 3 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Es erhebt sich keine Hand. Wer dagegen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Der Antrag ist abgelehnt. Ich darf annehmen, daß nunmehr Ziffer 15 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen ist.
Zu Ziffer 16 liegt ein Abänderungsantrag der SPD, Drucksache Nr. 602 Ziffer 4 vor. Von den Antragstellern wird das Wort nicht gewünscht. Wird sonst noch aus dem Hause das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wer für den Antrag der SPD, Drucksache Nr. 602 Ziffer 4 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Es erhebt sich keine Hand. Wer dagegen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann darf ich das Einverständnis des Hauses damit feststellen, daß Ziffer 16 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse angenommen ist.
Dasselbe darf ich für Ziffer 17 feststellen. — Es erfolgt kein Widerspruch.
Wir kommen nunmehr zu Ziffer 18 und haben im Hinblick auf die bereits vorhin gehabte Aussprache zunächst über den Antrag auf Drucksache Nr. 613 abzustimmen, der Ihnen vorliegt. Wer für den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 613 ist, den Herr Abgeordneter Kather vorhin vorgetragen hat, den bitte ich, die Hand zu erheben.
Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Weiter liegt ein Abänderungsantrag der SPD, Drucksache Nr. 602 Ziffer 5 vor. Wird das Wort dazu gewünscht? -- Das ist nicht der Fall. Liegen sonstige Wortmeldungen vor? —, Auch das ist nicht der Fall. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich stelle fest, daß sich keine Hand erhebt. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Der Antrag ist abgelehnt.
Es liegt ein weiterer Abänderungsantrag der KPD, Drucksache Nr. 616 Ziffer 4, vor. Von den Antragstellern wird das Wort nicht gewünscht. Wird sonst das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich sehe keine Hand. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Ich danke. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung im ganzen über Ziffer 18, unter Berücksichtigung der nach der Drucksache Nr. 613 beschlossenen Änderung. — Ich darf das Einverständnis des Hauses feststellen, daß Ziffer 18 mit der An de-rung aus Drucksache Nr. 613 in der Fassung des Ausschusses angenommen ist.
Zu Ziffer 19 liegt ein Abänderungsantrag der SPD, Drucksache Nr. 602 Ziffer 6, vor. Von den Herren Antragstellern wird das Wort nicht gewünscht. Es wird wohl auch sonst nicht gewünscht. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Dafür erhebt sich keine Hand. — Danke. Der Antrag ist abgelehnt. Dann darf ich das Einverständnis des Hauses mit der Fassung der Ziffer 19 gemäß Ausschußbeschluß feststellen.
Zu Ziffer 20 liegt ein Abänderungsantrag des Zentrums und der SPD, Drucksache Nr. 614 Ziffer 1, vor. Das Wort wird von den Antragstellern nicht gewünscht. Ich stelle das ausdrücklich fest. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Ich danke und bitte um die Gegenprobe. Der Antrag ist abgelehnt.

(Abg. Dr. Bertram: Zu Drucksache Nr. 614 Ziffer 1 habe ich mich gemeldet! — Widerspruch.)

Das ist der gemeinsame Antrag des Zentrums und der SPD. Verzeihung, das habe ich ja aufgerufen.
1418 Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950

(Präsident Dr. Köhler)


(Abg. Dr. Bertram: Ich habe mich deutlich gemeldet, aber der Herr Präsident hat mich übersehen!)

-- Herr Abgeordneter, dann haben, Sie selbstverständlich das Wort, aber ich mache Sie darauf aufmerksam, daß darüber abgestimmt ist. Ihre Wortmeldung habe ich . nicht erkannt. Ich bedaure das.

(Zuruf rechts: Er konnte sich ja schriftlich melden! — Abg. Dr. Bertram: Bei dieser Geschwindigkeit?! — Heiterkeit.)

Also es ist abgestimmt. Meine Damen und Herren! Es kommt schon einmal vor, daß eine Wortmeldung übersehen wird.

(Zuruf: Lassen Sie ihn doch reden!)

Ich stelle noch einmal ausdrücklich fest: der gesamte Vorstand hat die Wortmeldung nicht gesehen, und die Abstimmung ist inzwischen erfolgt. Ziffer 20 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Wir kommen jetzt zu dem Abänderungsantrag des Zentrums und der SPD, hinter Ziffer 20 eine Ziffer 20 a einzufügen. Wünschen die Herren Antragsteller, sich dazu zu äußern? — Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Die Ablehnung unseres Antrags zu Artikel I Ziffer 20 ist natürlich im Zusammenhang zu sehen mit den weiteren Ziffern 2 und 3. Heute morgen haben eingehende Besprechungen zwischen dem Wohnungsbauausschuß und dem Finanzausschuß stattgefunden. In diesen Ausschußberatungen ist man sich darüber klar geworden, daß eine gewisse Begünstigung in dem Sinne, wie wir es in diesem Antrag niedergelegt haben, nötig sei. Ich bin der Ansicht, daß die Mehrheit des Hauses dem Grundgedanken dieses Antrages durchaus nahesteht.
    Der Grundgedanke ist ungefähr folgender. Eine Begünstigung beim Bausparen wirkt sich bei den Einkommenstufen, in denen niedrige Steuersätze gezahlt werden, nur gering aus, wenn diese begünstigten Beträge vom Einkommen abgezogen werden. Diese Begünstigungen wirken sich dagegen besser aus, wenn die begünstigten Beträge nicht vom Einkommen, sondern vom Steuerbetrag abgezogen werden. Diese Abzüge vom Steuerbetrag sind insbesondere für die kleineren Einkommen unbedingt notwendig. Man denke an das Beispiel, daß jemand einen Kapitalansammlungsvertrag über 600 D-Mark im Jahre abschließt. Weil er nur 3 oder 4 Prozent Steuern zu zahlen hat, eben weil er ein so geringes Einkommen hat, kann er tatsächlich nur eine steuerliche Vergünstigung von, sagen wir, 24 D-Mark erhalten. Bei einer steuerlichen Vergünstigung von 24 D-Mark wird aber niemand einen Kapitalansammlungsvertrag über 600 D-Mark abschließen. Der Anreiz muß eben auch gerade in dieser Steuergruppe wesentlich höher sein.
    Würden wir dagegen dem Grundgedanken unseres Antrages folgen und 25 Prozent des Kapitalbetrags auf die Steuer anrechnen, so würde sich diese Vergünstigung wesentlich erhöhen, und es würde tatsächlich auch ein wirksamer Anreiz zum Kapitalsammeln entstehen. Einen solchen Anreiz gerade in den mittleren und unteren Einkommenstufen zu schaffen, muß unser oberstes Ziel sein. Sie alle wissen doch, daß der Konsumverzicht, wenn ihn heute schon jemand auf sich nehmen soll, gerade von den unteren Einkommenstufen außerordentliche Opfer verlangt. Wer heute 2- oder 3 000 D-Mark verdient und noch 600 D-Mark im Jahre sparen soll, der muß seinen und den Verbrauch seiner Familie schon sehr erheblich einschränken. Wenn wir eine solche Einschränkung haben wollen — und wir müssen sie haben wollen, um tatsächlich durch den Konsumverzicht die nötigen Investitionskapitalien zu erhalten —, dann müssen wir den Verzichtenden auch entsprechend begünstigen. Das ist der Sinn unseres Antrages, und deshalb haben wir ihn gestellt.
    Nun liegt eine formelle Schwierigkeit vielleicht darin — Herr Dr. Höpker-Aschoff machte schon darauf aufmerksam —, daß im gegenwärtigen Augenblick die Ablehnung dieses Antrags, nicht dagegen die Verweisung an einen Ausschuß möglich sei. So sehr wir uns bei der Formulierung dieses Antrages Mühe gegeben haben, ich bin doch der Ansicht, daß er in einzelnen Teilen überarbeitet und überprüft werden muß. Wir hatten insbesondere keinerlei Unterlagen für den letzten Absatz unseres Antrages, der vorsieht, daß eine entsprechende Vergünstigung beim Bau von Kleinsiedlungshäusern und bei Eigenwohnhäusern mit einem Einheitswert bis zu 16 000 D-Mark geschaffen werden soll. Denken Sie gerade an die Arbeitersiedler, die durch ihre eigene Leistung vielleicht 3- oder 4000 D-Mark bei der Erbauung eines kleinen Eigenheims beitragen. Gerade diesen Menschen wollten wir mit diesem Antrag helfen.
    Ob aber die einschränkenden Voraussetzungen, die wir hier gemacht haben, eng genug sind, oder aber ob sie anders gefaßt werden müssen, könnte sich endgültig erst bei den Ausschußberatungen ergeben. Natürlich ist es erforderlich, daß das Finanzministerium entsprechende Unterlagen herbeischafft, denn darüber sind wir uns alle klar: dieser Weg der Steuerbegünstigung ist für unser deutsches Steuersystem völlig neuartig. Er wird auch technisch nicht sehr einfach sein, obwohl man sich denken könnte, daß beispielsweise die Herausgabe von Steuerbegünstigungsmarken an die Kapitalsammler, daß heißt an die Wohnungsbaugenossenschaften, und die Weiterleitung dieser Steuerbegünstigungsmarken an die Lohnsteuerpflichtigen und von dort an das Lohnsteuerbüro die technischen Schwierigkeiten ohne weiteres lösen könnte.
    Aber all diese Dinge, die wir wohl bedacht haben, müssen in einer Einzelbesprechung im Ausschuß durchberaten werden. Auch in dem bekannten Gutachten von Herrn Professor Jecht ist der Gedanke der Aufbauförderung auf diesem Wege enthalten. Ich wäre persönlich durchaus damit einverstanden, wenn dieser Antrag hier heute nicht zur Abstimmung käme, sondern in den Ausschuß verwiesen würde. Ich sehe insofern auch keine geschäftsordnungsmäßigen Schwierigkeiten; denn der Abschluß der zweiten Lesung nach Durchberatung aller Paragraphen würde meiner Ansicht nach sowieso zweckmäßiger mit dem Beginn der dritten Lesung in der kommenden Woche zusammenfallen.

    (Zuruf: Nochmal verschieben?!)

    — Das ist keine Verschiebung; die dritte Lesung ist sowieso für die kommende Woche vorgesehen. Es würde also keinerlei Verschiebung sein, und wir würden auf diese Art und Weise auch erreichen — wenigstens möchte ich noch einmal
    Deutscher Bundestag — 41. und 42: Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950 1419

    (Dr. Bertram)

    darauf hinweisen —, daß der Abschluß der zweiten Lesung vor vollbesetztem Hause erfolgen könnte. Ich glaube, daß so den Interessen aller Beteiligten Rechnung getragen würde und insbesondere auch in formeller Hinsicht keine Schwierigkeiten zu bestehen brauchten.