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ID0104100600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950 1387 41. und 42. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950. 41. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen . . . 1388B, 1424D Schriftlicher Bericht der Bundesregierung betreffend Notstandsgebiet WatenstedtSalzgitter (Drucksachen Nr. 362 und 612) 1388B Anfrage Nr. 42 der Fraktion der KPD betreffend Memorandum der Bundesregierung in der Presse (Drucksachen Nr. 456 und 606) 1388C Anfrage Nr. 46 der Abg. Strauß, Stücklen, Karpf und Genossen betreffend Anleihe bei den Inhabern von Telefonanschlüssen (Drucksachen Nr. 492 und 607) . . . . 1388C Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache Nr 567) 1388C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 1388D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 1389B Klabunde (SPD) . . . . 1392A Dr. Brönner (CDU) . . . . 1393D Paul (KPD) 1395C Wirths (FDP) 1397A Bahlburg (DP) 1398D Dr. Glasmeyer (Z) 1399C Dr. Etzel (BP) 1400B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) . . . . . . . . 1400C Neuburger (CDU), Berichterstatter . . . . . . . 1400D, 1406C Freiherr von Aretin (BP), Antragsteller 1403C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . . . 1403D, 1407B Dr. Horlacher (C SU), Antragsteller 1404A Dr. Koch (SPD), Antragsteller . . . . . 1405C, 1406D Renner (KPD), Antragsteller 1405D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1406B, 1407A Seuffert (SPD) 1407D, 1408C Dr. von Brentano (CDU) 1408B Erste Unterbrechung der Sitzung 1408D Zweite Unterbrechung der Sitzung 1409A Seuffert (SPD) 1409B Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 1409C Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . 1410B Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1410C 42. Sitzung Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 566 und 317) in Verbindung mit der Beratung des Antrag s der Abgeordneten Volkholz, von Aretin, Dr. Solleder, Kahn, Aumer und Genossen betreffend Säumniszuschlag auf Bundessteuern (Drucksache Nr. 539), mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betreffend Stundungsvorschriften für Steuern (Drucksache Nr. 540) und mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Nickl, Funk, Fuchs, Stücklen und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 544) . . . . . 1410C Abstimmungen . . 1410D, 1412A, 1413D, 1414C, 1416C, 1417B, 1420B, 1423B Zur Abstimmung: Mellies (SPD) 1411A Arnholz (SPD) 1411D Mertins (SPD) 1414A Ritzel (SPD) 1423B 1388 Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950 U Zur Sache: Dr. Besold (BP) . . .. . . 1411C Dr. Miessner (DRP) 1411D Zur Geschäftsordnung: Dr. Reismann (Z) 1412B Neuburger (CDU) . . . . 1415A, 1422B Dr. Oellers (FDP) 1420A Dr. Bertram (Z) 1421A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 1412C, 1419A Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 1412D Dr. Bertram (Z) 1413B, 1414A, D, 1416D, 1418A, 1419D, 1421B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 1413C, 1419B Neuburger (CDU) 1414B, 1416B, 1422D Dr. Kather (CDU), Antragsteller . . 1415B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 1415C Farke (DP) 1416A Dr. Reismann (Z) . . . . . 1416A Frommhold (DRP) 1416B Dr. Wellhausen (FDP) 1422A Dr. Becker (FDP) 1422B Dr. von Brentano (CDU) . . . 1423C ,Ritzel (SPD) 1424A Nächste Sitzung 1424D 41. Sitzung Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Eberhard Wildermuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ehe ich auf den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf eingehe, gestatten Sie mir, einige allgemeine Bemerkungen über die Aufgabe zu machen, die vor uns liegt. Die Aufgabe, zu deren Lösung dieses Gesetz beitragen soll, ist die gewaltigste Bauaufgabe, die jemals einer Nation gestellt worden ist. Wir mögen den Ausfall an Wohnungen im Kriege auf 2 1/2 Millionen berechnen, wir mögen den Bedarf durch die Vertriebenen in Anrechnung bringen, wir mögen alle möglichen anderen Gesichtspunkte berücksichtigen, wir stehen vor der Aufgabe, in längstens zwei Jahrzehnten 5 12 bis 6 Millionen Wohnungen zu bauen. Vergleichsweise betrug der Fehlbestand an Wohnungen nach dem ersten Weltkrieg 1 bis 1 1/2 Millionen Wohnungen. Man hat in den knappen zehn Jahren von 1919 bis 1933 — es waren im wesentlichen die Jahre 1923 bis 1933 — 3 1/2 Millionen Wohnungen mit einem Aufwand von etwas über 30 Milliarden Mark, darunter 91/2 Milliarden Mark aus öffentlichen Mitteln, erstellt.
    Die Bundesregierung und das neu gaschaffene Ministerium für Wohnungsbau sahen sich einer sehr schwierigen Lage gegenüber, denn sie mußten ja gewissermaßen in statu nascendi, in der Organisation und dem Aufbau aus dem Nichts Maßnahmen yon großer Tragweite in Angriff nehmen und sich dabei in eine Entwicklung einschalten, die, wie der Herr Bundeskanzler vorhin bestätigt hat, ja schon im Gange und in einem lebendigen Leben war. Deswegen tragen die Maßnahmen der Bundesregierung einen gewissen Übergangscharakter, und die Bezeichnung des Gesetzes als erstes Wohnungsbauförderungsgesetz ist ganz überlegt gewählt worden. Trotz dieser schwierigen Umstände hat sich die Bundesregierung die Aufgabe gesetzt, die Wohnungsproduktion des letzten Jahres in diesem Jahr zu übertreffen und mindestens 250 000 Wohnungen zu bauen. Dabei war zu prüfen, ob ein solches Bauprogramm im Rahmen der Kapazität unseres Baugewerbes und unserer Bauindustrie liegt, denn wir haben in den besten Baujahren der Vorkriegszeit auf dem Gebiete der heutigen deutschen Bundesrepublik etwa 180 000 bis höchstens 200 000 Wohnungen erstellt. Aber die Zahl der Beschäftigten im Baugewerbe und in den Baunebengewerben betrug im September noch 1,1 Millionen, im Januar noch etwa 1 Million. Die Zahl der Bauarbeitslosen, Baufacharbeiter und Bauhilfsarbeiter - vor allem in den an sich schon schwer bedrückten Gebieten Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und Nordhessen — betrug Ende Januar 315 000.
    Die Baustoffproduktion hat im Jahre 1949 85 Prozent des Standes vom Jahre 1936, 75 Prozent des Standes vom Jahre 1938 erreicht. bie Dachziegelproduktion und die Zementindustrie haben ihre Kapazitäten zum Teil voll ausnutzen können. Bei Dachziegeln wird man an eine Erweiterung der Investitionen denken müssen. Aber jedenfalls kann man sagen: die Kapazität der Arbeitskräfte, die Kapazität von Baugewerbe und Bauindustrie, die Kapazität der Baustoffindustrie reichen aus, um ein Programm von mindestens 250 000 Wohnungen auszuführen.
    Es sind dreierlei Maßnahmen, die die Bundesregierung in Angriff nehmen mußte: Maßnahmen, die der Finanzierung dienten, Maßnahmen auf steuerlichem Gebiet und der vorliegende Gesetzentwurf.
    Die Finanzierung von 250 000 Wohnungen bedeutet eine Investierung von etwa 21/2 Milliarden Mark. Um sich diese Größenklasse klar zu machen, muß man sagen, daß das 3 Prozent des Brutto-Sozialprodukts sind, daß es aber von den voraussichtlichen Neuinvestierungen von 10 Milliarden ein ganzes Viertel ist.
    Woher kommen nun diese 2 1/2 Milliarden oder mehr? Sie kommen zum Teil vom privaten Geld, vom Kapitalmarkt her. Es haben Verhandlungen mit den Kapitalsammelstellen — Sparkassen, privaten und öffentlichen Hypothekenbanken, privaten und öffentlichen Lebensversicherungen —stattgefunden, nach denen diese Institute mit Sicherheit damit rechnen, 600 Millionen für die erste Hypothek bereitstellen zu können. Damit diese Hypotheken sofort zu Beginn dieses Jahres zugesagt werden konnten, sind unter Vermittlung des Wohnungsbauministers durch Verhandlung
    1390 Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950

    (Bundesminister Wildermuth)

    mit der Bank deutscher Länder diesen Instituten gewisse Kreditlinien eingeräumt worden, die ihnen das möglich machen. Die öffentlichen und privaten Bausparkassen werden bei einer besonders günstigen Entwicklung sicher 200 Millionen in der Hauptsache zur zweiten Stelle geben können, und für die sogenannte Restfinanzierung — das Eigenkapital, Baugenossenschaftsanteil, Mieterdarlehen, Arbeitgeberdarlehen, Selbsthilfe und derartige nicht statistisch erfaßbare Beträge — können wir mit Sicherheit mit 500 Millionen rechnen.
    Aber wir bedürfen außer dem Kapitalmarkt und dem privaten Kapital einer sehr nachdrücklichen öffentlichen Hilfe, nicht nur weil die Ansammlung von Kapital noch nicht weit genug fortgeschritten ist, um in normalem Ablauf die Beträge für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, sondern auch weil die Notwendigkeit eines sozialen Wohnungsbaus die starke öffentliche Hilfe nötig macht. Ich darf daran erinnern, daß die Miete ein Produkt aus den Faktoren des Kapitalzinses der Baukosten und der Bewirtschaftungskosten ist und daß wir bei verhältnismäßig hohen Zinsen für die erste Hypothek öffentliche Gelder unverzinslich oder doch nur zu einem sehr niedrigen Zinssatz geben müssen, um zu tragbaren Mieten zu kommen. Das ist übrigens kein Problem für Deutschland allein, es tritt in sämtlichen Industriestaaten der Welt auf.
    Woher kommen nun diese öffentlichen Mittel? Die Länder und Gemeinden werden bei einer verschobenen Finanzverteilung die Leistungen des letzten Jahres nicht mehr erreichen. Doch ist nach den bei uns vorliegenden Berichten mit Sicherheit anzunehmen, daß hier 400 Millionen aufgebracht werden, allerdings in einer regional, ländermäßig verschiedenen Verteilung. Es gibt Länder, deren Leistungsfähigkeit noch recht groß ist, und es gibt Länder, deren Leistungsfähigkeit beinahe am Ende ist. Wir haben dann aus den Mitteln des Lastenausgleichs die Erträge der Umstellungsgrundschulden mit etwa 300 Millionen, und wir hoffen, daß wir weiter aus der Soforthilfe bis zu 100 Millionen bekommen können. Das sind Mittel, deren Ertrag für die Lastenausgleichsberechtigten, also vor allem für die Vertriebenen, zweckgebunden ist.
    Es hat sich aber als nötig erwiesen, daß auch der Bund von sich aus, aus eigenen Mitteln etwas tut. Sie haben schon aus der Presse und anderen Veröffentlichungen erfahren, daß der Münzgewinn, der in diesem Jahre anfällt, dem Wohnungsbau zugeführt werden soll. Es wird notwendig sein, wenn man eine Summe bis zu 400 Millionen erreichen will, auch den in diesem oder im nächsten Jahr entstehenden Münzgewinn vorzufinanzieren. Und nun eröffnet sich die Aussicht, als Ausgleichsgewicht etwa 250 Millionen aus Gegenwertmitteln zu bekommen. Ich habe diese Beträge zum Teil schon verplant und zweckgebunden vorgefunden. Ich darf sagen, daß auch hier die Vorfinanzierung, da sie rechtzeitig, das heißt in nächster Zeit, zur Verfügung gestellt werden können, gesichert erscheint. Es besteht die Absicht, den Einsatz der Bundesmittel über die Länder, die ja die Bundesgesetze durchzuführen haben, so zu gestalten, daß sie insbesondere den Flüchtlingen und den notleidenden Gebieten zugutekommen. Es sollen damit insbesondere die Umsiedler bei der schon lange geplanten Umsiedlung von 300 000 Flüchtlingen nach den westlichen Bundesländern wesentlich unterstützt werden.
    Meine Damen und Herren! Die Kapitalinvestierung für den Wohnungsbau des Jahres 1950 dient ja nun nicht nur einer vordringlichen volkswirtschaftlichen Bedarfsdeckung, sondern sie ist ein mächtiger Promotor, um der Wirtschaft im allgemeinen einen Impuls nach oben zu geben, und wir erwarten davon starke Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, eine Entlastung der Arbeitslosigkeit. Man übertreibt den Optimismus nicht, wenn man davon ausgeht, daß der Bau von 250 000 Wohnungen die saisonmäßig bedingte Arbeitslosigkeit des Baugewerbes aufsaugt und außerdem noch etwa 100 000 Menschen über die im letzten Jahr im Baugewerbe beschäftigte Zahl hinaus in Arbeit bringt. Die weiteren Ausstrahlungswirkungen des Baugewerbes, die Ihnen allen bekannt sind, sind dabei noch gar nicht in Rechnung gezogen.
    Der Erleichterung des Wohnungsbaues dienen auch gewisse steuerliche Maßnahmen, die in der Novelle zum Einkommensteuergesetz, welche nachher dem Hohen Hause in zweiter und dritter Lesung zur Beschlußfassung vorliegt, ihren Niederschlag gefunden haben. Es handelt sich insbesondere um eine Erweiterung der §§ 7 b und 7 c. Es scheint außerdem so zu sein, daß eine weitere Vergünstigung für den Wohnungsbau in besonderen Verhandlungen für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt werden kann. Es haben erst heute früh Verhandlungen darüber stattgefunden.
    Die dritte große Maßnahme der Bundesregierung ist nun der vorliegende Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, man hat sich in Deutschland seit sehr langer Zeit mit dem Problem eines Wohnungsgesetzes oder Wohnbauförderungsgesetzes abgegeben. Ich glaube, die ersten Überlegungen liegen 40 Jahre zurück. Sie sind zweifellos noch in der Zeit des alten Kaiserreiches angestellt worden. Aber die Verzahntheit der Wohnungswirtschaft mit allen wirtschaftlichen Problemen, die es überhaupt gibt, und der fortschreitende Fluß der Entwicklung haben dazu geführt, daß es im alten Reich niemals dazu kam, diese gesetzgeberischen Pläne auszuführen. In den letzten Jahren haben nun einige Länder in diese Problematik hineingegriffen und in Aufbaugesetzen die gesamten Probleme oder eigen Teil der Probleme in Angriff genommen. Der Entwurf, der Ihnen vorliegt, hat sich jedenfalls vieles aus diesen Gesetzen zu eigen gemacht. Ich darf mich bei den Einzelheiten auf die Grundlinien des Gesetzes beschränken, von dem ich annehme, daß es im Ausschuß zu einer sehr gründlichen Beratung darüber kommen wird.
    Das Gesetz sieht in einem allgemeinen Teil Vorschriften vor, die sich auf jede Art von Wohnungsbau beziehen. Es stellt den Wohnungsbau unter besonderer Berücksichtigung des sozialen Wohnungsbaues als vordringliche Aufgabe von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden fest, und zwar unter Berücksichtigung namentlich der Wohnraumbeschaffung für die Vertriebenen und die Ausgebombten. Es bezeichnet die Mittel, die zur Wohnbauförderung eingesetzt werden: den Einsatz öffentlicher Mittel, die Übernahme von Bürgschaften, Steuervergünstigungen, Bereitstellung von Bauland und Auflockerung der Wohnungszwangswirtschaft, und es
    Deutscher Bundestag -- 41. und 42. Sitzung. Bann, Freitag, den 24. Februar 1950 1391

    (Bundesminister Wildermuth)

    bestimmt weiter, daß öffentliche Mittel nur für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden können.
    Sehr wichtig scheint mir, daß Bestimmungen vorgesehen werden, die der Senkung der Bau-. kosten durch die Bauforschung, durch den Fortschritt der Rationalisierung und durch alle diese Dinge, die Ihnen ja auch bekannt sind, dienen.
    Eine entscheidende Bestimmung ist die, daß alle Neubauten, und zwar sozialer Wohnungsbau wie frei finanzierter Wohnungsbau, soweit er sich gewissen Bedingungen unterwirft, für die nächsten 10 Jahre von der Grundsteuer frei sein sollen. Das hat große Bedenken bei den Gemeinden ausgelöst, die damit vielleicht auf Einnahmen verzichten müssen. Aber wenn wir uns vorstellen, daß in der Miete 12 bis 20 Prozent Grundsteuer stecken, so müssen wir uns sagen, daß wir zu erträglichen Mieten nicht kommen, wenn wir diesen Schritt nicht tun, den man ja im übrigen zweimal, in den dreißiger und in den zwanziger Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen getan hat. Der Bundesrat glaubte, eine Grundsteuerbefreiung für nicht länger als 10 Jahre in Aussieht nehmen zu sollen.
    Teil II des Gesetzes beschäftigt sich nun mit dem sozialen Wohnungsbau und bringt da eigentlich zum erstenmal eine für das ganze deutsche Bundesgebiet geltende Begriffsbestimmung. Er bringt Bestimmungen über die Art der Vergebung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau und der Mittel, die aus dem Soforthilfefonds bereitgestellt werden. Er spricht den Grundsatz aus, daß auch für den sozialen Wohnungsbau gleicher Start für alle gelten soll. Es können und es sollen alle Bauherren bei der Vergebung öffentlicher Mittel berücksichtigt werden, die sich den Bedingungen des sozialen Wohnungsbaues unterwerfen, und auch beim sozialen Wohnungsbau soll der Bauherr gegenüber den Wohnungsbehörden dadurch eine etwas freiere Stellung bekommen; denn es ist selbstverständlich, daß die öffentliche Hand über den mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Wohnraum verfügt und daß der Bauherr dementsprechend ein Auswahlrecht gegenüber dem Wohnungsamt bekommt und nicht einfach jeden nehmen muß, den man ihm zuweist.
    Einen wichtigen Schritt tut das Gesetz in seinem Teil III -- der Herr Bundeskanzler hat vorhin schon darauf hingewiesen —, der dem frei finanzierten Wohnungsbau einen breiten Start gibt. Als frei finanzierter Wohnungsbau ist derjenige anzusehen, der ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel durchgeführt wird. Hier ist von entscheidender Wichtigkeit, daß die so erstellten Wohnungen von der Erfassung und Zuteilung durch die Wohnungsbehörden freigestellt und auch die Mieterschutzbestimmungen weitgehend aufgelockert werden. Dieser Wohnraum ist auch nicht an die soziale Miete gebunden, die für den sozialen Wohnungsbau gilt; es darf vielmehr eine Kostenmiete berechnet werden, deren Grundsätze gleichzeitig mit diesem Gesetz verkündet werden.
    Der Entwurf ist mit all den Gremien und Kreisen -- und es sind sehr zahlreiche --i, die sich mit dem Wohnungsbau beschäftigen, aufs gründlichste durchgesprochen. Insbesondere haben sich die Länder und der Bundesrat mit diesem Gesetzentwurf eingehend befaßt. Ich darf mit Genugtuung feststellen, daß die Länder dem Gesetz als solchem und- seinen Grundgedanken unter Zurückstellung erheblicher Bedenken, auch verfassungsrechtlicher Art, zugestimmt haben.
    Die Bundesregierung stimmt einer Anzahl der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zu. Gegen andere Änderungen bestehen jedoch bei der Bundesregierung Bedenken aus Gründen des Rechts oder der Zweckmäßigkeit. Ich darf mir versagen, auf diese zum Teil technischen Fragen hier im einzelnen einzugehen.
    Ich habe im Eingang meiner Ausführungen darauf hingewiesen, daß dieses Gesetz notwendigerweise einen Übergangscharakter trägt. Einen Punkt hat der Herr Bundeskanzler schon berührt; deswegen brauche ich ihn nicht noch einmal auszuführen: das Gesetz verzichtet auf die Aufstellung eines mehrjährigen Bauprogramms, obwohl sowohl die Bundesregierung als auch insbesondere der Bundeswohnungsminister ein mehrjähriges Bauprogramm grundsätzlich für wünschenswert halten.
    Es gibt auch wohl manche anderen Wünsche, die in der breiten Öffentlichkeit geäußert und diskutiert worden sind, die in diesem Gesetzentwurf nicht erfüllt werden. Ich darf ein Beispiel herausgreifen. Das Gesetz enthält keine Bestimmungen über Landumlegung, Zusammenlegung, Enteignung von Bauland, Bestimmungen, um die wir weder für den Neubau auf neuerschlossenem Gelände noch für den Wiederaufbau der alten Städte kommen werden. Es hat sich aber gezeigt, daß sich bei der ungeheuren Schwierigkeit dieser gesetzlichen Materie in einer ganz kurzen Zeit solche gesetzlichen Bestimmungen nicht fertigmachen lassen. Auch dieser Punkt mußte daher einer späteren Regelung vorbehalten bleiben.
    Der Gesetzentwurf wird Gegenstand sehr eingehender Besprechungen im Wohnungsausschuß des Bundestags sein. Durch Besprechungen, die dort in den letzten Monaten laufend stattgefunden haben, ist für diese Beratungen weitgehend vorgearbeitet worden. Ich darf mit Dank anerkennen, daß diese Arbeiten von sachlicher Kenntnis und von dem Gedanken gemeinsamer Verantwortung getragen worden sind.
    Meine Damen und Herren!' Die vor uns stehende Aufgabe ist eine unerhört und im tiefsten verantwortliche. Ich habe von trockenen Paragraphen und nüchternen volkswirtschaftlichen Zahlen gesprochen. Aber wir dürfen, wenn wir uns mit kalter Überlegung und tiefem Verantwortungsgefühl mit diesen Problemen abgeben, nicht den Blick dafür vergessen, was hinter dem Wohnungselend steht, das wir täglich vor uns sehen. Millionen leben in überfüllten Wohnungen, Hunderttausende leben noch menschenunwürdig in Bunkern und Baracken. Was bedeutet das? Das bedeutet verhärmte Hausfrauen. die die Last ihrer Aufgabe gegenüber der Familie nicht mehr mit sich schleppen können, das bedeutet vergrämte Männer, die nach hartem Arbeitstag keine Ruhe und Rast in einem behaglichen Heim finden, und das bedeutet freudlose Kinder. Es ist unsere Aufgabe, unsere gemeinsame Aufgabe, diese Umstände zu ändern, vor allem für die heranwachsende Generation das Milieu zu ändern, in dem diese aufwächst, und für die Familie den Rahmen in einer bescheidenen aber anständigen Wohnung
    1392 Deutscher Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950

    (Bundesminister Wildermuth)

    zu schaffen, damit die Generation gesund heranwächst, die uns einmal ablösen und es einmal besser haben soll, als sie es unter den heutigen Zuständen hat.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Ausprache der ersten Beratung. Ich erlaube mir dabei, auf § 37 der Geschäftsordnung aufmerksam zu machen, demzufolge in der ersten Beratung nur die Grundsätze einer Vorlage zu besprechen sind.
Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Klabunde. Die Redezeit beträgt 18 Minuten.

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    Rede von Erich Klabunde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat seine Ausführungen mit dem Appell an alle Parteien geschlossen, an diesem Werk mitzuarbeiten. Aus den Schlußworten des Herrn Bundeswohnungsbauministers haben Sie bereits vernehmen können, daß dieser Wunsch nicht nur für die Zukunft gilt, sondern sich erfreulicherweise in gewissem Umfang, sogar in erheblichem Umfang bereits verwirklicht hat; denn in dem Wohnungsausschuß dieses Hohen Hauses ist für die Gestaltung der künftigen Wohnungspolitik tatsächlich eine Reihe von wichtigen Übereinstimmungen erzielt worden. Unsere Hoffnung ist es, daß diese Übereinstimmung nicht nur eine solche des Ausschusses bleibt, sondern auch zu einer Übereinstimmung des gesamten Hauses wird.
    Wir haben im Wohnungsausschuß in Fragen Übereinstimmungen erzielen können, die ganz entscheidende Abweichungen von dem Regierungsentwurf bedeuten. Wenn ich auch für meine Partei und nach meiner eigenen persönlichen Überzeugung nicht in der Lage bin, alle Ansätze des Regierungsentwurfs zu akzeptieren, so muß ich doch sagen: es besteht eine gute Möglichkeit, zu einem besseren Gesetz zu gelangen, wie es ja an sich überhaupt die Aufgabe jedes Gesetzentwurfes ist, zu einem besseren Gesetz zu werden.
    Das gilt beispielsweise auch für die Frage der Mehrjährigkeit des Bauprogramms, für die die Lösung in dem Entwurf noch verneint wurde. Sie alle, soweit Sie direkt oder indirekt mit diesem Gebiet befaßt sind,' wissen, daß wir in jedem Winter die große Krise des Wohnungsbaus haben. Wenn wir an die Lösung des Problems ernsthaft gehen wollen, ist es notwendig und unvermeidlich, dafür zu sorgen,. daß es diese saisonalen Schwankungen nicht gibt, daß sie vielmehr durch eine rechtzeitige Planung — Planung in dem Sinne verstanden, wie sie für ein solches Gesetz allein verstanden werden kann —, durch eine rechtzeitige Ordnung der Dispositionen des nächsten Jahres beseitigt werden können und das Problem so in positivem Sinne gelöst wird. Die Lösung brauchen wir zu Beginn des Winters, und es darf nicht etwa so sein, wie es leider geworden ist, daß erst mit dem Auslauf des Winters die Beratungen des Gesetzes stattfinden müssen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    So erfreulich es auch ist, daß die Bundesregierung den Gedanken eines Wohnungsbaugesetzes aufgenommen hat — Sie erinnern sich ja, daß uns von einer Organisation in den ersten Tagen des September, als dieser Bundestag zum ersten
    Mal zusammentrat, bereits ein Entwurf vorgelegt wurde; man findet sogar zwischen dem Regierungsentwurf und jenem zitierten Entwurf eine gewisse Verwandtschaft —, so bedauerlich ist es doch, daß soviel Zeit vergehen mußte, und zwar nicht etwa für die positive Gestaltung, sondern sogar mit der Wirkung, dem ursprünglichen Entwurf, der in den Ministerien entstanden war, manche moderne Lösung und manche grundsätzliche Lösung zu nehmen und an deren Stelle die Vertröstung auf die Zukunft zu bringen.
    Meine Damen und Herren, das gilt insbesondere auch für die Frage der Enteignung des erforderlichen Baulandes. Hier ist aber im Ausschuß ebenfalls eine wichtige Übereinstimmung erzielt worden, nämlich dahin, daß die Bundesregierung bei den Beratungen über das Wohnungsbaugesetz ersucht werden soll, spätestens bis zum Hochsommer dieses Jahres ein Enteignungsgesetz über Bauland vorzulegen, das notfalls sogar über die Schranken des Grundgesetzes hinausgeht, weil diese Schranken des Grundgesetzes den Bedürfnissen für die Versorgung des Flüchtlingswohnungsbaus und des sozialen Wohnungsbaus mit Bauland nicht gerecht werden. Sie sehen also, daß die sachlich unabhängig von der politischen Einstellung anerkannten Notwendigkeiten bereits eine Fülle von Übereinstimmungen ergeben haben, die es nach meiner und unserer Auffassung nicht nur zu erhalten, sondern so zu erweitern gilt, daß eine grundlegende Lösung für den Wohnungsbau zustande kommen kann.
    Gerade weil uns sehr an der grundlegenden positiven Lösung liegt, gestatten Sie mir, eine Reihe von Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Wohnungsbauministers zu machen, um zu zeigen, wo noch offene Punkte der Lösung bedürfen. Ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen, daß die Länder in ihrer Tätigkeit für die Zukunft hier etwas zu gering eingestuft worden sind. Das sage ich nicht aus Föderalismus, sondern ich sage das deswegen, weil die Länder in der Vergangenheit die einzigen Träger des Wohnungsbaus waren und neben ihnen der Bund sich seine Position erst erobern muß, die er nach dem Grundgesetz nur neben ihnen, aber nicht an ihrer Stelle haben kann. Wir müssen die volle Leistungsfähigkeit der Länder erhalten und die Leistung des Bundes dazubringen. Denn nur aus der Addition beider Kräfte können wir zu einem Mehr an Leistung gegenüber dem Vorjahr gelangen. Nur so wird es möglich sein, die wahrscheinliche Zahl von 1949, die nach den Schätzungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers bei 170 000, nach anderen Schätzungen bei 200 000 liegt, wirksam zu überschreiten. Und auf diese wirksame Überschreitung kommt es an.
    Erfreulicherweise hat der Herr Wohnungsbauminister in seiner Übersicht über die Finanzierung nicht nur das Aufkommen von 2,5 Milliarden zahlenmäßig skizziert, sondern er ist, wenn ich richtig addiert habe, bereits auf 2,75 Milliarden gekommen. Das heißt, er wäre nach seiner Aufstellung in der Lage, 270- bis 280 000 Wohnungen zu finanzieren. Wir hoffen sehr, daß die Zahlen, die er ausgesprochen hat, durch die Realität, durch die reale Entwicklung des Jahres 1950 bestätigt werden. Meine Damen und Herren! Das ist aber noch nicht sicher, sondern in dieser Rechnung sind so viele Unbekannte, daß wir bis jetzt nur etwa 70 Prozent der Summe als sicher ansehen können.
    Deutscher .Bundestag — 41. und 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1950 193

    (Klabunde)

    Es wird sehr viel Verhandlungskunst und sehr viel Bemühungen kosten, die Lücke im übrigen zu schließen. Jedenfalls ist die Situation heute so, daß nicht etwa die Zusagen von hoher öffentlicher Stelle, die Herren Wiederaufbauminister mögen doch zu ihren Hypothekenbanken gehen und die Darlehen abheben, schon Geltung besitzen; vielmehr sind bei den Hypothekenbanken die Mittel für die ersten Hypotheken weitgehend bzw. vollständig gesperrt. Wir befinden uns in der grotesken Lage, daß durch Vorgriffe auf das Etatjahr 1950/51 in einer Reihe von Ländern mehrere Dutzend Millionen an Wohnungsbaumitteln zur Verfügung stehen, die nicht effektiv werden können, weil die Mittel für die ersten Hypotheken fehlen. Ich weiß, daß die Bundesregierung sich bemüht hat, hier auf dem Weg der Vorfinanzierung eine Überbrückung zu finden. Es wäre wünschenswert, wenn uns ganz konkrete Angaben über das Schließen dieser Lücke gemacht werden könnten. Denn es wäre beklagenswert, wenn zu Beginn des Baujahres oder noch vor seinem Beginn diese Unsicherheit sich schon als dauernd erweisen müßte.
    Nach den Überlegungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers sind von den 2,75 Milliarden insgesamt 0,65 Milliarden echte Kreditschöpfungsbeträge aus den Münzgewinnen und aus den ERP- Beträgen. Beide Mittel sind aber noch nicht gesetzlich gesichert. Über die Münzgewinne brauchen wir ein Gesetz, von dem wir bisher noch nicht einmal den Entwurf kennen. Was die ERP- Mittel angeht, so ist ja ein Teil Bestandteil der Mittel des nächsten Marshallplanjahres, ohne daß bis jetzt schon bindende Zusagen vorliegen. Sie ersehen also daraus, wie wenig feste Fundamente dieses Gebäude des Wohnungsbaus des Jahres 1950 hat, so sehr wir alle ihm diese Fundamente wünschen. Sie mögen daraus ersehen, wie notwendig es ist, das mehrjährige Gesetz zu schaffen, damit wir uns nicht etwa in 11 bis 12 Monaten an dieser Stelle über das gleiche Thema mit der gleichen oder einer noch gesteigerten Unsicherheit unterhalten. müssen.
    Ich möchte, was die Förderung des Wohnungsbaus durch Steuermittel angeht, auf einen Umstand aufmerksam machen, der sich vielleicht bei der Beratung des Einkommensteuergesetzes oder einer Novelle dazu, die in Kürze möglich wäre, beheben läßt. Die Spartätigkeit des kleinen Mannes, der nicht mit sehr hohen Prozentsätzen bei der Lohn- und Einkommensteuer belastet ist, ist geradezu benachteiligt gegenüber der Spartätigkeit hoher Einkommenbezieher, die im extremsten Fall bis zu 95 Prozent des Baubetrags aus öffentlichen Mitteln erhalten, während der Durchschnitt etwa bei 50 bis 60 Prozent liegt und der kleine Mann mit sehr viel geringeren Vergünstigungen zu rechnen hat.
    Ein gemeinsamer Antrag des Zentrums und der SPD versucht diese Lücke zu schließen. Das hat eine überragende Bedeutung, wenn Sie den kleinen Lohn- und Einkommenempfänger bewegen wollen, in stärkerem Maße Mittel in dem Wohnungsbau zu investieren. Gerade aus diesem Grunde möchte ich auch beklagen, daß der private Wohnungsbau hier in einer Weise betont wird, als wenn echte private Leistungen vorliegen, während es sich tatsächlich nur um einen Wohnungsbau handelt, den man als sogenannten privaten bezeichnen muß, weil nämlich die dabei zur Verbauung gelangenden Mittel nicht nur teilweise, sondern sogar überwiegend Steuerermäßigungen, also öffentliche Mittel darstellen. Das widerspricht insofern dem Grundsatz des Wohnungsbaugesetzes, als öffentliche Mittel nur für den sozialen Wohnungsbau verwandt werden sollen. Ich hoffe, daß auch diese mißliche Lösung in eine bessere Lösung umgewandelt werden kann.
    Wenn Sie sich die Fragen, die bei der Erörterung des Wohnungsbaues entstehen müssen, vergegenwärtigen, so gehört dazu die unbedingte Bereitschaft des Hauses, sehr viel an dem Regierungsentwurf zu ändern. Es gehört aber dazu auch die Bereitschaft der Bundesregierung, nicht die einzelnen Thesen ihres Entwurfs unbedingt hochzuhalten, sondern bereit zu sein, der Initiative, für die sich eine Mehrheit des Parlaments zu finden scheint, nachzugeben, und zwar nicht faute de mieux nachzugeben, sondern in der Erkenntnis, daß es sich hier wirklich um die bessere Lösung handelt. Wenn wir darüber einig sind, wenn wir insbesondere auch zu klaren Fixierungen in bezug auf die künftige Miethöhe kommen, die der Regierungsentwurf ebenfalls vermissen läßt, so läßt sich, glaube ich, der Appell des Herrn Bundeskanzlers erfüllen. Aber die Erfüllung dieses Appells bedeutet nicht die unveränderte Annahme des Regierungsentwurfs, sondern sie bedeutet seine völlige Umgestaltung.
    Seien wir uns auch über die arbeitsmarktpolitischen Wirkungen klar. Diese sind zwar in der öffentlichen Debatte und zum Teil in Erklärungen aus hohem Munde überschätzt worden. Denn es handelt sich nicht darum, daß 2,5 oder gar 2,7 Milliarden Mittel für die Arbeitsbeschaffung zur Verfügung stehen. Wenn im vorigen Jahre bereits 2 Milliarden aus öffentlichen und privaten Beträgen in den Wohnungsbau geflossen sind, fließt nur die Spitze von 500 bis 700 Millionen, falls sie zur Verfügung steht, dem Wohnungsbau zusätzlich zu und erfüllt nur insofern die Merkmale eines Arbeitsbeschaffungsprogramms. Denn bei der Arbeitsbeschaffung handelt es sich nicht um die Finanzierung üblicher Arbeiten, sondern um die Finanzierung zusätzlicher Arbeiten. Gerade um an den Wohnungsbau nicht die Hoffnung der Wunderwirkung zu knüpfen, wäre ich sehr dankbar, wenn alle Teile des Hauses und die Regierung diesen Unterschied bedenken und klar herausstellen würden.
    Ich betone nochmals: Wir können zu einer einheitlichen Lösung kommen. Aber die einheitliche Lösung erfordert ein wohnungspolitisches Neudenken, für das sich erfreulicherweise sehr verheißungsvolle Ansätze zeigen.

    (Beifall bei der SPD.)