Rede von
Karl
Gaul
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zum anderen wird gefordert. daß sogenannte Außenseiter nach Erfüllung bestimmter Bedingungen in den öffentlichen Dienst eingewiesen werden können.
Der Antrag der Zentrumsfraktion fordert noch ein Drittes: daß bei der Besetzung von leitenden Beamtenstellen — das ist für die gehobene Laufbahn vom Amtmann aufwärts, für die höhere vom Oberrat aufwärts — innerhalb vier Wochen vor der Besetzung die in Aussicht genommenen Bewerber diesem parlamentarischen Sonderausschuß mitgeteilt werden.
Der Ausschuß für Beamtenrecht hat sich mit dieser Vorlage in seiner Sitzung am 19. Januar beschäftigt. In der Aussprache wurde erklärt. daß dem Ziel dieses Antrags zugestimmt würde, weil eine bestimmte Kontrolle erwünscht sei; eine entsprechende Regelung solle aber nicht in das vorläufige Beamtengesetz, sondern erst in das endgültige eingebaut werden- dabei müsse beachtet werden, daß die Zuständigkeit von Gesetzgebung und Ausführung nicht verwischt werde.
Das Hauptanliegen in unserer Sitzung am 19. Januar war die Vorlage Nr. 175, das vorläufige Beamtengesetz. Dazu hatte die Fraktion der SPD eine große Zahl von Abänderungsanträgen gestellt. Ihr Sprecher beantragte, an diesem. Tage nicht über den Antrag der Zentrumsfraktion zu entscheiden, ihn vielmehr solange zurückzustellen, bis die Abänderungsanträge der SPD erledigt seien, weil einer von ihnen, nämlich der, der sich mit dem Personalamt befasse, ungefähr denselben Inhalt habe. Diesem Antrag wurde entsprochen und demnach die Entscheidung nicht getroffen.
Sie fiel am 20. Januar. Der Vorsitzende fragte den Vertreter des Zentrums, ob in Anbetracht der Tatsache, daß für die endgültige gesetzliche Regelung des Beamtenrechts eine Bestimmung, wie sie die Vorlage Nr. 231 fordere, in Aussicht genommen sei, dieser Antrag nicht zurückgestellt werden könne. Das wurde verneint. Eine Aussprache ergab sich nicht mehr, und bei der dann fälligen Entscheidung wurde darnach der Antrag der Fraktion des Zentrums mit 11 gegen 9 Stimmen bei einer Stimmenthaltung abgelehnt. Der gefaßte Beschluß hat folgenden Wortlaut:
Der Antrag der Fraktion des Zentrums — Nr.
231 der Drucksachen — betreffend Überwachungsausschuß zur Durchführung des § 2
des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der
Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes
stehenden Personen — Nr. 175 der Drucksachen — wird abgelehnt.
Ich habe den Auftrag, Sie zu bitten, dieser Entscheidung zuzustimmen.