Meine Damen und Herren! Ich muß jetzt feststellen — da muß ich dem Herrn Kollegen Euler recht geben —: die namentliche Abstimmung kann ,,bis zur Eröffnung der Abstimmung" beschlossen werden. Sie werden nicht bestreiten wollen, daß wir bereits eine Abstimmung vorgenommen hatten, deren Ergebnis von mir selbst und dem. gesamten Vorstand als zweifelhaft bezeichnet worden war. Infolgedessen habe ich das Verfahren des Hammelsprungs vorgeschlagen. Dann gibt es keine Änderung mehr.
Ich wiederhole: Wer gegen den vorhin von mir verlesenen Antrag der FDP ist, kommt zur linken Tür herein, wer dafür ist, in der Mitte, und wer sich der Stimme enthält, kommt rechts herein. Ich bitte die Schriftführer, auf ihre Plätze an den Türen zu gehen.
Die Abgeordneten verlassen den Saal.)
Die Abstimmung kann beginnen.
Haben alle Damen und Herren abgestimmt? — Dann erkläre ich die Abstimmung für geschlossen. Ich bitte, Platz zu nehmen.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir, das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben: für den Antrag 192, dagegen 131, Enthaltungen 9. Der handschriftliche Antrag Dr. Schäfer und
Fraktion ist angenommen, und damit ist die Ziffer 9 in der Fassung der Drucksache Nr. 497 erledigt.
Zwischen den Ziffern 9 und 10 kommt aber dann noch ein weiterer Abänderungsantrag zu § 68, der „Dr. Schäfer und Fraktion" gezeichnet ist, den wir vor der Ziffer 10 noch erledigen müssen. Dieser Antrag lautet wie folgt:
Die Vorschriften des § 68 des Deutschen Beamtengesetzes gelten bis zum 31. Dezember 1952 nicht für Bundesrichter. Die danach über das 65. Lebensjahr hinaus im Dienst verbliebenen oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres wieder angestellten Bundesrichter treten mit Ablauf des 31. Dezember 1952 in den Ruhestand.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu dem Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 526 Ziffer 13: „in § 3 ist hinter Ziffer 9 die Ziffer 9a neu einzufügen." Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu Ziffer 10 des § 3 des Ausschußantrags Drucksache Nr. 497. Wer für Ziffer 10 in der Fassung der Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der Ausschußantrag ist angenommen.
Nunmehr kommen wir zu dem Abänderungsantrag der SPD Drucksache Nr. 526 Ziffer 14, wonach nach § 3 Ziffer 10 eine Ziffer 10a einzufügen ist. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um, die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Jetzt kommt noch der Antrag Drucksache Nr. 526 Ziffer 15, wonach hinter Ziffer 10a eine Ziffer 10b eingeschaltet wird. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zu Ziffer 11 des § 3 in der Fassung des Ausschußantrags Drucksache Nr. 497. Dazu liegen keine Abänderungsanträge vor. Wer also für Ziffer 11 in der Fassung der Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Zweifellos mit Mehrheit beschlossen.
Zu Ziffer 12 liegt der Antrag Drucksache Nr. 557 Ziffer 3 vor. Wer für Ziffer 3 der Drucksache Nr. 557 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir zur Ziffer 12. Wer für Ziffer 12 des § 3 in der Fassung der Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das war eindeutig die Mehrheit.
Wir kommen nunmehr zu Ziffer 13. Dazu liegt kein Abänderungsantrag vor. Wer für Ziffer 13 des § 3 in der Fassung der Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
Wir kommen zu Ziffer 14. Hierzu liegt auf Drucksache Nr. 526 ein Abänderungsantrag vor. Nach Ziffer 16 dieses Antrags Drucksache Nr. 526 soll § 3 Ziffer 14 die dort angegebene Fassung erhalten. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Dies ist die Mehr heit; der Antrag ist abgelehnt. Wer nunmehr für Ziffer 14 des § 3 in der Fassung der Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Angenommen.
Damit ist § 3 endgültig erledigt.
Zu den folgenden Paragraphen 4 bis 7 liegen keine Abänderungsanträge vor. Ich darf also aufrufen: Wer für § 4, § 5, § 6 und § 7 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit.
Zu § 8 liegt der Abänderungsantrag der SPD auf Drucksache Nr. 550 vor. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt. Wer nunmehr für § 8 in der Fassung der Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.— Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. Mit Mehrheit beschlossen.
Wer für die Einleitung und die Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit beschlossen!
Meine Damen und Herren, damit ist die zweite Beratung des Gesetzentwurfs beendet und der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung verabschiedet.
Ich eröffne nunmehr die Aussprache in der
dritten Beratung.
Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Menzel.