Rede von
Dr.
Wilhelm
Nowack
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich glaube doch, Herr Präsident! Vielleicht darf ich erst etwas weiterreden.
— Ich glaube, wenn wir nun schon über den Punkt der Gleichberechtigung reden, daß man dann gerade auch den Männern Gerechtigkeit widerfahren läßt, weil uns sonst Unrecht geschieht!
Auch wir haben schließlich unsere Verdienste.
Ich komme nun zu unserm Antrag zu § 28 Absatz 2 Ziffer 1, wonach gleiches Lebensalter für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen werden soll, und bitte da um Ihre Zustimmung.
Außerdem schlagen wir Ihnen noch eine Abänderung des § 63 vor. Ich verweise dazu auf Punkt 3 Ziffer 6 der Drucksache Nr. 497. Über diesen Punkt, nämlich das Ausscheiden eines weiblichen Beamten, wie es in der Formulierung so schön heißt ich weiß nicht, warum man nicht einfach sagt: einer Beamtin —, haben wir im Ausschuß lange gesprochen. Namens meiner Fraktion habe ich dazu folgenden Abänderungsantrag einzubringen:
Ein weiblicher Beamter kann, wenn er sich verehelicht, entlassen werden. Er ist zu entlassen, wenn er es beantragt.
Er darf ohne Antrag nur entlassen werden, wenn seine wirtschaftliche Versorgung nach der Höhe des Familieneinkommens dauernd gesichert erscheint. Die wirtschaftliche Versorgung gilt als dauernd gesichert, wenn der Ehemann in einem Beamtenverhältnis steht, mit dem ein Anspruch auf Ruhegehalt verbunden ist.
— Das steht im Augenblick nicht zur Diskussion.
Meine Damen und Herren! Die Frage ist von sehr weittragender Bedeutung. Wir haben in Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes Bestimmungen, die von der Gleichberechtigung der Frau sprechen. Aber ich glaube, wir können nicht für Gleichberechtigung auch Gleichsetzung sagen, denn wir müssen ja wohl berücksichtigen, daß zwischen Mann und Frau seit einigen Tausend Jahren gewisse Unterschiede bestehen,
und die können wir auch durch ein Grundgesetz nicht beseitigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, man sollte hier vorsichtig vorgehen. Auch von Ihrer Seite aus, Herr Kollege Arnholz oder Herr Kollege Böhm, wird für eine sofortige radikale Gleichstellung plädiert. Ich glaube, Sie sollten doch auch einmal Gelegenheit nehmen, sich bei den Beamtenvertretungen zu erkundigen, wie diese über die Frage denken. Sie sollten sich, glaube ich, auch einmal bei denjenigen vertriebenen Beamten erkundigen, die heute vor der Tür der Behörden stehen,
wie die darüber denken, daß man den Frauen, die ohnehin eine Versorgung haben, nun auch noch eine Beamtenstelle läßt. Sie sollten bedenken, wievielen Beamten es heute elend und schlecht geht, Beamten, die nicht mehr auf ihrem Platze sind, für die Arbeitsplätze wieder gesucht und gefunden werden müssen.
— Herr Kollege Arnholz, wir brauchen da nicht bis 1953 zu warten, aber wir wollen diese Sache, wie wir es ja auch als Koalitionsparteien im Ausschuß schon zum Ausdruck gebracht haben, nicht überstürzen.
Ich will Ihnen auch gleich an einem Beispiel, an Ihrem Antrag, den § 10 Absatz 4 des Beamtengesetzes zu streichen, zeigen, wie unmöglich es ist, diese Frage so zwischen Tür und Angel lösen zu wollen. Das ist nicht möglich. Sie haben beantragt, die Bestimmung des § 10 Absatz 4 aufzuheben. Diese Bestimmung besagt, daß ein Beamter eine Genehmigung bei seiner vorgesetzten Dienstbehörde einholen muß, wenn seine Frau ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ausüben will. Meine Damen und Herren, das ist keine Bestimmung, die aus Abneigung oder Intrigenlust gegen die Frauen getroffen worden ist,
sondern es ist eine Bestimmung, die auf sachlicher Überlegung und auf Erfahrung beruht, eine Bestimmung zum Schutze des Beamten gegen Korruption,
die verhindern soll, daß ein Beamter in wirtschaftliche Auseinandersetzungen hineingezogen wird, die zum Beispiel über das Geschäft seiner Frau möglich wären. Nehmen Sie doch einmal einen Zollbeamten, dessen Frau ein Zigarrengeschäft oder eine Wäscherei oder sonst etwas hat!
Irgend jemand will etwas von diesem Zollbeamten. Aber gegen den Beamten selbst, der seine Pflicht tut, kommt er nicht an. Dann macht er eben einmal den Versuch über das Geschäft der Frau, versucht über die Frau Einfluß zu gewinnen. Die Frau redet dann vielleicht ihrem Mann zu, der Mann wird weich, vergeht sich, und sein ganzes Leben ist vernichtet.
Das ist der Sinn dieser Bestimmung. Es ist eine Bestimmung, die nicht gegen die Frau gerichtet ist, sondern eine Bestimmung, die durchaus sachlich zu begründen und sehr gut überlegt ist.
Und nun, meine Damen und Herren, tun wir so, als ob wir diese ganze Frage hier heute überhaupt zum ersten Male behandelten. Das ist gar nicht der Fall. Sie wissen doch, daß
in der Weimarer Zeit die Frage der Gleichberechtigung der Frau, ihrer Beamtentätigkeit, immer wieder auf der Tagesordnung gestanden hat.
Sie wissen hoffentlich auch, welche Entwicklung diese Frage in der Weimarer Zeit genommen hat. Anfangs ging man sehr weit, da hob man alle einschränkenden Bestimmungen auf, und nach ein, zwei Jahren stellten die Verwaltungen fest, daß das Beschlossene einfach undurchführbar war. Wir haben eine Gesetzgebung darüber von 1919, von 1922, von 1923, und zwar März und Oktober, von 1929, von 1931 und von 1932, also fast alle zwei Jahre eine Änderung dieser Bestimmungen, bis dann im Jahre 1932 ein endgültiges Gesetz darüber erschien. Dieses Gesetz enthielt eine Kann-Vorschrift, und diese Kann-Vorschrift nehmen wir in unserem Antrag, den ich vorhin verlesen habe, wieder auf.
— Ich glaube, wenn einer hier Staub aufwirbelt, dann geschieht es bei Ihnen da drüben!
Meine Damen und Herren, wir bitten Sie also, unserem Antrag zu dieser Frage zuzustimmen. Wir sind überzeugt, daß wir auf der Grundlage des von einer Reihe von Kollegen vorgelegten Urantrages in Kürze in der Lage sein werden, in die nun nachgerade reif gewordene Besprechung und Behandlung des endgültigen Beamtengesetzes einzutreten. Dann werden wir auch diese Frage mit aller Gründlichkeit regeln können.
Ich habe dann noch einen Antrag einzubringen, der folgenden Wortlaut hat:
§ 68 des Deutschen Beamtengesetzes wird wie folgt geändert:
Die Vorschriften des § 68 des Deutschen Beamtengesetzes gelten bis zum 31. Dezember 1952 nicht für Bundesrichter. Die danach über das 65. Lebensjahr hinaus im Dienst verbliebenen oder nach Vollendung des . 65. Lebensjahres wieder eingestellten Bundesrichter treten mit Ablauf des 31. Dezember 1952 in den Ruhestand.
Diesem Antrag liegt ein Wunsch des Justizministers zugrunde, der erklärt, daß er auf die Erfahrung jetzt altgewordener Richter des Reichsgerichts nicht verzichten kann, wenn er die zentralen Bundesgerichte wieder aufbauen soll. In dieser Begründung steckt sehr viel Wahres. Wir empfehlen daher, diesem Antrag zuzustimmen. — Ich darf die beiden Anträge dem Herrn Präsidenten überreichen.
Meine Damen und Herren! Ich habe bisher im wesentlichen von unseren Anträgen gesprochen. Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Anträgen der SPD sagen. Die Anträge der SPD sind offenbar der Ausfluß einer geschickt inszenierten Vorbereitung.
Ich habe vor einiger Zeit im „Telegraf" gelesen: „Gewerkschaftsoffensive gegen Beamtengesetz". In der Begründung kommen dann wieder die üblichen Formulierungen vor über die „privilegier-
ten Beamten", über den „Kastengeist der Beamten" und ähnliches. Wenn ich mir die Anträge der SPD durchsehe, so kann ich generell einmal feststellen, daß in ihnen allen, sagen wir, ein Drall zum Gesetz Nr. 15 steckt. Das ist wohl die Tendenz dieser Anträge überhaupt. Als Beweis dafür möchte ich gleich den letzten Antrag der SPD anführen, Ziffer 16 der Drucksache Nr. 526. Hier wird mit sehr wenigen Worten eine sehr gewichtige Forderung erhoben. Da heißt es einfach: „§ 148 wird aufgehoben". Ja, meine Damen und Herren, wenn wir diesen § 148 aufheben, dann könnten wir beinahe auch die voranstehenden 147 anderen Paragraphen aufheben, denn dann brauchten wir kein Beamtengesetz mehr. Was hier erstrebt wird, ist mehr eine Art sozialer Versorgung für alle, die bei öffentlichen Stellen Dienst tun, eine restlose Sicherung bis ans Lebensende.
Meine Damen und Herren, eine Verbeamtung im weitesten Ausmaß müssen wir ablehnen. Wir müssen wieder dahin kommen, daß eine Bestallung als Beamter des öffentlichen Dienstes nur derjenige erhält, der obrigkeitliche Funktionen auszuüben hat, und zwar nur dann, wenn er diese Funktionen dauernd und nicht nur vorübergehend ausübt. Diesem Grundsatz widerspricht das Wollen der Sozialdemokratie vollkommen. Was sie wollen, ist eine Verbeamtung aller bei der öffentlichen Hand Beschäftigten. Das soll sich so im Laufe von zehn Jahren vollziehen; bis dahin würden dann alle heute bei den Verwaltungen Angestellten allmählich Beamte geworden sein müssen. Vom Vertreter der KPD ist dieser Gedankengang schärfer ausgesprochen worden als von den Sprechern der SPD. Er hat klar zum Ausdruck gebracht, daß es sich im Grunde genommen um eine Aufsaugung des besonderen Beamtenrechts durch das allgemeine Arbeitsrecht handelt. In der Ostzone hat man ja auch bereits die entsprechenden Maßnahmen getroffen.
— Ja, er wird Ihnen einmal schwer in die Kehle kommen.
Meine Damen und Herren! Wir wollen am Berufsbeamtentum festhalten. Wenn wir das wollen, dann müssen wir seinen Kreis begrenzen, wie ich das vorhin geschildert habe. Wir sind auch nicht der Ansicht, daß es sehr glücklich gewesen ist, in der kaiserlichen Zeit die abgegangenen Soldaten als Beamte einzusetzen und damit den Beamtenapparat weit über das notwendige Maß aufzublähen. Wenn wir das nicht für glücklich gehalten haben, dann halten wir es aber für noch weniger glücklich, wenn man sich heute mit einem stillen Vorbehalt für die Versorgungsanwärter der Parteien und der Gewerkschaften einsetzen möchte. Das lehnen wir noch eindeutiger ab.
In die Linie der Beamtenpolitik der SPD paßt der Antrag mit dem Personalamt. Es betrifft den Punkt 8 der SPD-Anträge. Das Personalamt ist durch ein amerikanisches Gesetz geschaffen worden. Zu dem Personalamt, das von Anfang an sehr umstritten gewesen ist und in den Kreisen der Beamtenschaft Ablehnung fand, hat der Organisationsausschuß der Ministerpräsidenten Stellung genommen. Dieser Ausschuß, der bestimmt nicht einseitig parteipolitisch zusammengesetzt war, hat einstimmig - ich wiederhole: einstimmig — die Errichtung eines Personalamtes abgelehnt. Die guten Gründe für diesen Beschluß bitte ich in der entsprechenden Entschließung des Organisationsausschusses der Ministerpräsidenten nachzulesen. Mir ist daher unklar, warum man immer wieder auf eine Einrichtung hinsteuert, die tatsächlich von allen verantwortungsbewußten Verwaltungskräften abgelehnt wird.
Vielleicht kann man — und das wäre sogar gesund —, eine zentrale Stelle einrichten, die, sagen wir einmal, all die Außenseiterbewerbungen zentral überprüft und ihr objektives Gutachten abgibt. Das wäre unter Umständen sehr vorteilhaft.
Eine solche Stelle könnte auch beim Ausbildungs- und Prüfungswesen mitwirken, sie könnte die Aufsicht über Beamtenschulen führen sowie die Führung von Listen der Wartestandsbeamten übernehmen. Das letztere wäre eine Aufgabe, die gerade in bezug auf die vielen verdrängten Beamten von großer Bedeutung wäre.
Wenn aber dieses Personalamt die Beamten auch noch Testuntersuchungen unterwerfen soll, wie dies vor einigen Monaten bei der Verwaltung für Wirtschaft geschehen ist, so muß ich hierzu grundsätzlich sagen: wir möchten, daß der Beamte als Mensch und nicht als Roboter behandelt wird. Als solcher wird er nach meiner Ansicht behandelt, wenn man ihm einen Fragebogen vorlegte, in dem die Frage 4 hieß, was man mit einem unvermuteten Lotteriegewinn anfangen würde,
oder wenn er nach Frage 5 seine Lieblingsfarbe angeben soll, „wenn mehrere, in der Reihenfolge ihrer Beliebtheit".
Welcher Zusammenhang zwischen diesen Fragen und der Planstelle besteht, um die sich der Beamte bewirbt, ist mir unerklärlich.
— Das ist eine Testprüfung, die bei Beamten der Verwaltung für Wirtschaft gemacht worden ist. Die Frage 6 lautete: „Haben Sie ein Lieblingstier?"
Die Frage 12 lautete — und diese Frage hat berechtigte Empörung ausgelöst —: „Träumen Sie, und zwar: jede Nacht? Häufig? Oft? Manchmal? Selten? Oder nie?
Oft denselben Traum oder immer verschieden?
Die Frage 14 — das ist aber nicht die letzte in dem Fragebogen, ich glaube, es sind 30 Fragen oder so etwas, aber ich will Sie nicht weiter langweilen — lautete: „Was ärgert Sie im Leben am meisten?"
Ich hätte darauf geantwortet: solche Schnüffeleien!
— Das nennt man nicht „idiotisch", das ist eine „psychologische Prüfung!"
Solche Testversuche sind für die Wissenschaft sehr schön und interessant, aber man kann von ihrem Ausfall nicht die Existenz eines Menschen abhängig machen, der bei Beantwortung der Fragen weiß, daß von der mehr oder weniger geschickten Beantwortung sein eigenes Schicksal abhängt. Wir wollen mit der neuen Zeit gehen, aber wir wollen doch den Menschen als Menschen behandeln und nicht als Versuchsobjekt für etwas zu moderne Methoden, die in ein Laboratorium und nicht in eine Verwaltung gehören.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu Punkt 13 des sozialdemokratischen Antrages sagen. Im Ausschuß waren wir uns alle darüber klar, daß man diese Frage nicht im Übergangsgesetz behandeln sollte, ebenso nicht in dem endgültigen Beamtengesetz, sondern hierfür sollte noch ein Sondergesetz geschaffen werden. Es handelt sich um die Sicherung der beamtenmäßigen Rechte derjenigen Beamten, die als Abgeordnete in den Bundestag eingezogen sind. Das Wort „Bundestag" ist zwar in diesem Entwurf vermieden, aber es kann sich wohl bloß um den Bundestag handeln. Niemand wird daran denken, einen Beam- ten, der in einen Landtag eingezogen ist, aus seiner Dienststellung entlassen zu wollen.
Hierzu muß ich folgendes sagen. Es ist durchaus berechtigt, daß wir uns mit dieser Frage befassen, denn diese Beamten sind mit der Wahl aus ihrem Dienstverhältnis ausgeschieden. Sie haben sämtliche Rechtsansprüche, wie den der Pension, der Versorgung ihrer Hinterbliebenen oder den auf eine mögliche Wiedereinstellung aufgeben müssen, und zwar auf Grund einer interalliierten Anordnung. Das entspricht nicht unserem Rechtsempfinden, und ich glaube, wir sind uns darüber einig, daß wir diesen Beamten zumindest Anspruch auf Wiedereinstellung und Versorgung ihrer Hinterbliebenen sowie auf eine Pension für den Fall zusprechen müssen, daß die entsprechenden Ereignisse eintreten. Wir müssen diese Dinge aber in einer bestimmten Reihenfolge erledigen und sehen. Ich persönlich muß es ablehnen, mich mit dieser Frage, die immerhin die Interessen von Kollegen dieses Hauses betrifft, zu befassen, solange wir noch nicht die Gesetzgebung zu Artikel 131 des Grundgesetzes erledigt haben Bei der Regelung der Verhältnisse für die Beamten. die in den Bundestag eingezogen sind, handelt es sich um eine Regelung für zwei bis drei Dutzend Kollegen.
Bei der Regelung der Verhältnisse, die unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallen, handelt es sich um Tausende und aber Tausende von Menschen, von denen die meisten in einer unendlichen Not leben. Kein Mensch draußen im Lande würde es verstehen, wenn wir zuerst unsere eigenen Angelegenheiten regeln und die der anderen zurückstellen wollten. Ich bitte also, diese Frage so lange zurückzustellen, bis wir die Gesetzgebung zu Artikel 131 des Grundgesetzes vor uns liegen haben. Ich darf aber in diesem Augenblick an den Herrn Innenminister appellieren, uns doch endlich die für die Beratung erforderlichen Vorlagen zukommen zu lassen.
Tag für Tag bekommen wir — jeder von uns im Hause — von Dutzenden von Menschen Briefe, die einem das Herz erschüttern. Wir müssen in dieser Frage jetzt an die Arbeit gehen und die Erwartungen und Hoffnungen, die auf den Bun-
destag, die Bundestagparteien und -fraktionen gesetzt werden, erfüllen, wenn wir nicht die tiefste Enttäuschung und Niedergeschlagenheit über die Arbeitsfähigkeit des Bundestags in diesen Kreisen hervorrufen wollen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Hinweis auf eine Art Legendenbildung schließen. Wir haben eine amerikanische Zeitung in Deutschland. Die Zeitung ist nicht schlecht; sie ist sogar interessant. Diese Zeitung hat sich vor einigen Tagen darüber den Kopf zerbrochen, ob denn eine Regierung, die nur über eine knappe Mehrheit verfüge, ein so wichtiges Gesetz verabschieden könne, ohne auf die Wünsche der Opposition einzugehen. Da dieser Gedanke auch die Ausführungen der Opposition heute ja sehr stark durchzogen hat, so möchte ich folgendes dazu sagen: Sehen Sie sich einmal die Anlage Nr. 2 der Drucksache Nr. 497 durch. Ich will nur auf ein paar Punkte hinweisen. In Gemeinschaft und in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Opposition ist die Eidesformel abgeändert worden. Wir haben auch die Möglichkeit, den nichtreligiösen Eid abzulegen, eingeführt. Wir haben dann die Frage der Verantwortung des Beamten gegenüber Befehlen seiner vorgesetzten Stellen sehr eingehend besprochen und gegenüber der Regierungsvorlage sehr weitgehend ausgebaut. Wir haben das volle Recht auf Einsicht in die Personalakten in dieses Überleitungsgesetz eingebaut.
— Ja, Herr Kollege Arnholz, es stand aber doch nicht drin! Wir haben es doch hineingearbeitet. Das ist doch das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit; das können Sie doch nicht bestreiten!
Wir haben weiterhin als völlig neuen Punkt die volle Vereinigungsfreiheit einschließlich der Berechtigung der Beamten, ihre Interessen durch die Gewerkschaften wahrnehmen zu lassen, hineingenommen. Das sind nur ein paar Punkte, aber sehr wichtige Punkte. Ich bedaure auch, Herr Kollege Arnholz, daß wir nicht in mehr Punkten Übereinstimmung herbeigeführt haben. Aber ich muß sagen, das lag dann an mangelnder Bereitschaft der Opposition, sich auf sachlich gut begründete Vorschläge einzulassen. Herr Kollege Menzel hat hier selbst erklärt, daß der Ausschuß in 18 Fällen redaktionelle Änderungen mit den Stimmen der Regierungsparteien gemacht hat. Also so schlecht, wie Sie sich bemühen uns hinzustellen, sind wir gar nicht.
Meine Damen und Herren, die amerikanische Zeitung hat dann noch behauptet, wir würden dieses Gesetz mit einer sonst nicht zu beobachtenden Beschleunigung hier durchbringen. Nun, die Regierungsvorlage stammt von Anfang November. Der Beamtenrechtsausschuß hat sich bisher ausschließlich mit diesem Gesetz in neun Sitzungen befaßt. Drei Monate sind bisher verstrichen. Wenn das eine amerikanische Zeitung als übertriebene Eile bezeichnet, dann sollte sie eigentlich das Wort ,.amerikanisch" aus ihrem Titel streichen und sich „Eile-mit-Weile-Zeitung in Deutschland" nennen.
Wenn wir die Opposition hier sprechen hören, dann müßten wir eigentlich, wenn wir allen Wünschen nachkommen wollten, im Besitz jenes
Zauberstabes von Hans im Glück sein. Wir können nicht ailes auf einmal machen; wir können nur schrittweise vorgehen, und wenn Sie unseren Anregungen gefolgt wären und die Behandlung dieses nur für eine Übergangszeit vorgesehenen vorläufigen Gesetzes mit der Kürze und Schnelligkeit erledigt hätten, die wir vorgeschlagen haben, dann hätten wir inzwischen eine Reihe von anderen Gesetzesmaßnahmen durchsprechen und vielleicht fertigstellen können, die nunmehr liegengeblieben sind, weil wir uns in Auseinandersetzungen begeben haben, für die die Zeit noch nicht reif war und für die die sachlichen Unterlagen noch nicht vorhanden waren.
Wir bitten das Haus, den Anträgen der FDP zuzustimmen. Wir selbst stimmen dem Gesetz zu.