Rede von
Willy Max
Rademacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Darf ich zunächst zur allgemeinen Beruhigung der Gemüter dieses Hauses bekanntgeben,
daß die sogenannte Sternfahrt sich diszipliniert und genau in Übereinstimmung mit- den Anordnungen der Polizei abgewickelt hat. Bonn ist, wenn Sie so wollen — um mich eines Verkehrsausdrucks zu bedienen —, wieder „besenrein". Wenn man schon von einem Zwischenfall bei dieser Aktion sprechen will, dann ist es vielleicht der Versuch eines Abgeordneten dieses Hauses, auf dieser Kundgebung im Auftrage seiner Partei zu sprechen.
Das ist allerdings von der Leitung des Verkehrsgewerbes verhindert worden.
Meine Damen und Herren! Die Flut der schriftlichen und telegrafischen Proteste und die Aktionen in den einzelnen Ländern dürften zur Genüge bewiesen haben, welche Unruhe und Erregung die etwas willkürliche Preisanordnung der Regierung hervorgerufen hat.
ich muß zunächst einmal mit einem Irrtum aufraumen. Es ist nicht allein der gewerbliche Verkehr, der sich diesen Protestaktionen angeschlossen hat, sondern in den meisten Fällen ist eine gemeinsame Aktion gestartet worden einschließlich der Zubringergewerbe, des Kohlenhandels, ja zum Teil auch. der Automobilindustrie.
Man hat in Ausführungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die am 7. Februar vorgelegt worden sind, den Beweis anzutreten versucht, daß eine wesentliche Beeinflussung des Preisgefüges nicht stattfinden würde. Nun, meine Damen und Herren, nach Erfahrungserrechnungen soll sich die Erhöhung um. 320 Millionen D-Mark herum bewegen. Ich glaube, allein diese Summe sollte beweisen, daß diese Dinge nicht einfach ohne Änderungen des Preisgefüges getragen werden können.
Was den Güterverkehr anbelangt, so steht nach einwandfreien Unterlagen fest, daß bei den Vergaserwagen eine Erhöhung der Selbstkosten von 11 Prozent und bei den Dieselwagen eine Erhöhung von 6 Prozent eintritt. Der Selbstkostenindex des Gewerbes beträgt 167 Prozent, während der Tarifindex 132 ist. Die Schere, die bisher bei 35 Prozent lag, hat sich damit auf 46 bzw. 42 Prozent ausgedehnt.
Nun kann man argumentieren, daß der Fernverkehr in seinen Tarifen an die Tarife der Deutschen Bundesbahn gebunden ist. Das ist richtig. Aber die Frage ist: wie lange wird der gewerbliche Verkehr diese Zwangstarife, welche die Treibstoffpreiserhöhungen nicht berücksich
tigen, überhaupt halten können? Man kann natürlich der Auffassung sein, es sei eine Art Gesundungsprozeß zugunsten der Deutschen Bundesbahn, obgleich dieses Argument bis zum letzten Augenblick abgelehnt wurde und hinterher von einigen Mitgliedern des Kabinetts und der Ministerien nachträglich doch mit als Argument für die Treibstoffpreiserhöhung aufgeführt wurde.
Man muß sich also entscheiden, ob man eine allgemeine Gesundung des gesamten Verkehrs und eine gleichmaßige Behandlung aller Verkehrsträger herbeiführen will, oder ob es gewollt ist, auf Grund der einwandfrei vorliegenden Ziffern den Straßenverkehr einseitig zu belasten; denn außer dieser Treibstoffbelastung hat er mehrere Belastungen seit 1. Januar zu ertragen gehabt. Es sind drei Dinge, die auf ihn niedergeschlagen sind: zunächst die Abwertung der Klassen A—C durch die letzte Tarifreform, dann die bereits vorherige Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer von ungefähr 331/3 Prozent und schließlich als letzter I-Punkt auf diese schwere Belastung nun diese Erhöhung der Treibstoffpreise.
Ich muß bei den Ziffern, die der Abgeordnete Loritz angeführt hat, Gerechtigkeit walten lassen. Die Ziffern sind richtig gewesen und ließen sich durch eine ganze Reihe weiterer Ziffern erhärten, daß seit dem 1. Januar empfindliche Entlassungen von Arbeitnehmern und Stillegungen von Kraftwagen stattgefunden haben. Ich will die Ziffern im einzelnen nicht vertiefen, aber ich muß darauf hinweisen.
Wenn ich nun zum Personenverkehr übergehe, so glaube ich ein weitaus besseres Argument gefunden zu haben, um Ihnen zu beweisen, daß das Preisgefüge trotz der Denkschrift des Bundeswirtschaftsministeriums ganz erheblich beeinflußt wird; denn bei Dieselfahrzeugen beträgt im Personenverkehr die Erhöhung 6 bis 8 Prozent und bei Benzinfahrzeugen 16 bis 18 Prozent. Wenn Sie die soziale Auswirkung dieser Erhöhung betrachten, dann müssen Sie berücksichtigen, daß der preisbegünstigte Berufsverkehr rund 50 Prozent ausmacht. Und ich muß allerdings einige Fragen an das Kabinett und an mehrere seiner Mitglieder stellen. Als seinerzeit dieser Beschluß im Bundeskabinett gefaßt wurde, habe ich nicht verstanden, .wie beispielsweise der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen dieser Erhöhung zustimmen konnte, da doch ein großer Teil des Post-Personenverkehrs von dieser Erhöhung und von den Folgen, die ich soeben ausgeführt habe, betroffen wird. Ähnlich verhält es sich bei dem Herrn Bundesminister für Verkehr, wo allerdings nicht nur der Personenverkehr, der von der Deutschen Bundesbahn zum Teil auch auf der Straße betrieben wird, sondern gleichzeitig auch der Güterverkehr des Deutschen Bundesbahnlastwagens erfaßt wird.
Ganz unverständlich ist mir der Mehrheitsbeschluß des Deutschen Bundesrats. Denn hier sind es ja die Ländervertretungen gewesen, die in starkem Maße die Kommunalbetriebe, die den Personenverkehr betreiben, zu schützen, zu stützen und dafür zu sorgen hatten, daß hier keine sozial untragbaren Erhöhungen eintreten.
Meine Damen und Herren! Es ist schon so, daß man nicht damit argumentieren kann, daß der § 1 des Preisgesetzes durch diese Anordnung in keiner Weise berührt wird. Im Gegenteil, die Rückwirkungen auf die Gesamtwirtschaft und selbstverständlich auch auf die Automobilindustrie werden
ganz außerordentlich sein. Wir haben hier gestern eine große Debatte über die Erwerbslosenfrage in der Bundesrepublik gehabt. Es nützt aber nichts, wenn mit der einen Hand gegeben und mit der anderen Hand genommen wird; wenn, wie es hier der Fall ist, bereits im voraus mit der anderen Hand genommen wird, bevor etwas Neues gegeben werden kann.
Wir haben auch Bedenken, daß die Rechtsfrage bisher immer noch nicht einwandfrei geklärt ist, Das heißt, es erscheint immer noch zweifelhaft, ob nicht der Artikel 105 des Grundgesetzes durch diese Anordnung umgangen worden ist. Der Artikel 105 besagt, daß Zölle, Steuern, Verbrauchsàbgaben und ähnliche Dinge, wenn diese in einer Preisanordnung enthalten sind, unter allen Umständen vom Deutschen Bundestag beschlossen werden müssen. Wir haben nun in der Selbstkostenkalkulation, die den Ausschüssen vorgelegen hat, festgestellt, daß der Selbstkostenpreis für Benzin bei 53 Pfennig und für Dieselkraftstoff bei 38 Pfennig liegt. Insoweit muß man der Anordnung der Regierung folgen, weil diese Dinge zunächst einmal — vorbehaltlich weiterer Untersuchungen — als Selbstkostengrundlage nachgewiesen werden können. Bezüglich der darüber hinausgehenden Ziffer handelt es sich allerdings um eine Frage, die nach meiner Anseht hier vor das Forum des Deutschen Bundestags gehört hätte. Daher — und diese Notiz steht hier schon auf meinem Zettel, bevor der Antrag der SPD eingegangen ist — sind wir durchaus der Meinung, daß gleichzeitig einmal eine genaue Untersuchung über die Kalkulation des ZB, also über die in der Selbstkostenberechnung enthaltenen 11 Pfennig angestellt werden muß.
Man hat die verschiedensten Gründe angeführt, um diese Erhöhung zu rechtfertigen. Im Kabinett soll angeblich davon gesprochen worden sein, man brauche einen Teil für die. Berlin-Hilfe. Es ist hier schon zum Ausdruck gebracht worden, daß gleichzeitig eine Alimentation für die notleidende Deutsche Bundesbahn erfolgen soll. Ich bin der Meinung, die Frage der Deutschen Bundesbahn ist eine Angelegenheit, die auf eine andere Weise und nicht zu Lasten eines einzigen Verkehrsträgers gelöst werden muß. Wir werden in aller Kürze Gelegenheit haben, uns im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan über die wirkliche Situation und über Besserungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundesbahn zu unterhalten. Aber maßgebend ist ja die Preisanordnung 90/49, in deren Begründung es — Sie gestatten, Herr Präsident, daß ich verlese — wörtlich heißt: „wobei allerdings dass derzeitige außerordentliche Bedürfnis des Bundes auf Stärkung der ihm zufließenden Mittel eine vorherrschende Rolle spielte." Das ist also die Entscheidung gewesen.
Der Herr Abgeordnete Loritz zeigt mir freundlicherweise seine Uhr. Er hat manchesmal seine Zeit wesentlich überschritten. Ich will seiner freundlichen Aufforderung entsprechend nach Möglichkeit in kürzester Zeit zum Schluß kommen. Ich möchte zu den einzelnen Anträgen Stellung nehmen. Man ist in den Ausschüssen auf die Drucksache Nr 146 zurückgefallen. Diese Drucksache, die von Dr. Solleder und Freunden eingebracht ist, geht dahin, die Regierung zu beauftragen, die Treibstoff- und Preisbewirtschaftung zu beseitigen. Diesen Antrag unterstützt die FDP in jeder Weise.
Der WAV-Antrag ist aus vielerlei Gründen in dieser Form nicht zu gebrauchen. Einmal muß man der Regierung das Recht zugestehen, vorbehaltlich der noch folgenden Untersuchungen bis zum Selbstkostenpreis zu gehen. Außerdem spricht der WAV-Antrag ausschließlich von Benzin, während die Materie eine doppelte ist, nämlich Benzin und Diesel-Kraftstoff betrifft.
Daß wir den KPD-Antrag ablehnen, ist eine Selbstverständlichkeit. Denn uns scheint es, daß dieser Antrag nicht aus sachlichen Gründen gestellt ist, um dem Gewerbe zu helfen, sondern lediglich, um der Regierung eine Niederlage zu bereiten.
Wir bleiben daher von , der FDP zunächst einmal bei dem etwas geänderten Ausschuß-Antrag von 53 Pfennig und 35 Pfennig. Aber ich möchte hiermit ausdrücklich erklären, wenn nicht in allerkürzester Frist eine neue Verordnung auf der Grundlage von 53 bzw. 35 Pfennig herauskommt, muß sich die FDP vorbehalten, ihren ursprünglichen Antrag, der eine klare Formulierung darstellt, in kürzester Frist wieder einzubringen. Denn dem Straßenverkehrsgewerbe muß unter allen Umständen geholfen werden, wenn es seine Funktion in der deutschen Verkehrswirtschaft gleichberechtigt erfüllen soll.