Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Ich bin gezwungen, zu dem Antrag Drucksache Nr. 501 Ziffer 5 Stellung zu nehmen. Dieser Antrag des Ausschusses geht von der Voraussetzung aus, daß die Aufhebung der Bewirtschaftung nicht möglich ist und infolgedessen eine Preisregelung bleibt. Der Antrag sieht vor, daß der Preis für Vergaserkraftstoff unter keinen Umständen 53 Pfennig, für Dieselkraftstoff 38 Pfennig nicht übersteigen dürfe, daß aber die Verbilligungen, die bisher für gewisse Verbrauchergruppen gegeben sind, beibehalten werden müssen. Ich möchte dem Hohen Hause, unter der Voraussetzung, daß dieser Antrag auch praktisch wirksam wird, weil die Voraussetzungen, unter denen er gestellt ist, eintreten würden, folgendes erklären.
Die Preise von 53 bzw. 38 Pfennig stellen das dar, was man geschäftlich „Selbstkosten" nennt. Wenn unter diesen Selbstkosten Zölle sind, die sich natürlich nur auf den vom Ausland eingeführten Treibstoff erstrecken können, so fallen diese Zölle bekanntlich in die allgemeinen Haushaltsmittel. Die Verbilligung, die hier gewünscht ist und deren Beibehaltung gefordert wird, erfordern jährlich einen Aufwand von rund 100 Millionen D-Mark.
Meine Damen und Herren! Ich muß Ihnen erklären: Bei der jetzigen Finanzlage und bei den Ansprüchen, die auf Grund der allgemeinen Not an den Haushalt des Bundes gerichtet werden, ist es unmöglich, 100 Millionen D-Mark aus allgemeinen Haushaltsmitteln für die wirtschaftlichen Bedürfnisse und Interessen einer besonderen Wirtschaftsgruppe abzuzweigen. Sie müssen sich über folgendes klar sein. Wenn die Verbilligung beibehalten werden soll, wenn trotzdem die Preise den von Ihnen genannten Höchststand nicht übersteigen dürfen und der Bund infolgedessen aus dem Treibstoff keinerlei außerhaushaltsplanmäßige Einnahmen mehr hat, dann bliebe nur der Weg einer Sondersteuer übrig, um die Verbilligung durchzuführen.