Nein, ich entziehe Ihnen das Wort!
Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist zu Ende.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung der zweiten Beratung. Sie ist technisch nicht ganz einfach. Ich bitte Sie, die in Frage kommenden Drucksachen in der Reihenfolge, wie ich sie nennen werde, vor sich auszubreiten. Zugrunde zu legen ist zunächst der Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 484.
Dann kommt mit Rücksicht auf § 2 die ursprüngliche Vorlage der Regierung, Drucksache Nr. 395. Bitte, legen Sie sich für den § 2 die zweite Seite zurecht. Dann kommt der Abänderungsantrag der SPD Drucksache Nr. 491. Dann kommt der Abänderungsantrag der KPD zu § 1, und schließlich ist mir eben noch vom Herrn Abgeordneten Dr. Leuchtgens folgender Antrag zugegangen:
Antrag auf Wiederherstellung des nachstehenden Standes oder Beschlusses nach der zweiten Beratung des Kriegsopferausschusses am 26. Januar 1950.
Meine Damen und Herren! Da der letzte Antrag immerhin nicht ganz formgerecht ist, aber meiner Ansicht nach auch der Sache nach der weitestgehende ist, weil er einen längst überholten Standpunkt der Beratungen des Kriegsopferausschusses kennzeichnet, so bezeichne ich ihn als weitestgehenden, über den ich zunächst in toto abstimmen lasse. Wer für den Antrag Dr. Leuchtgens ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Der
Antrag ist mit drei Stimmen gegen alle übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr unter Zugrundelegung der Drucksache Nr. 484 zunächst zu § 1. Zu § 1 liegen zwei Abänderungsanträge vor. Der eine nach der Drucksache Nr. 491, der andere nach dem mir schriftlich eingereichten Antrag der KPD: „Der vorgesehene Zuschlag von 20 % wird auf 60 % erhöht." Da ich diesen Antrag materiell im Vergleich zu dem Abänderungsantrag zu § 1 auf Drucksache Nr. 491 für den weitestgehenden halte, lasse ich zunächst über den Antrag der KPD abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit überwiegender Mehrheit bei gewisser Enthaltung abgelehnt.
- Ist das keine zutreffende Feststellung?
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung - meine Damen und Herren, ich bitte alle Sachverständigen, sich nach Möglichkeit vorn hinzusetzen und mit aufzupassen,
so haben wir es in anderen Parlamenten auch gemacht — über den Abänderungsantrag zu § 1 nach der Drucksache Nr. 491. Sind wir darüber einig?
Wer für den Abänderungsantrag zu § 1 nach Drucksache Nr. 491 ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Es muß ausgezählt werden. Darf ich die Herren Schriftführer bitten, auszuzählen, und Herrn Kollegen Matthes und Herrn Kollegen von Aretin, mitzuhelfen. — Ich bitte um die Gegenprobe. Ich bitte, noch einmal auszählen zu wollen. — Meine Damen und Herren, ich bitte doch grundsätzlich, die Zählung dadurch zu erleichtern, daß jeder an seinem Platz stehenbleibt und nicht daneben tritt.
- Ich meine, nicht neben seinen Platz.
- Diese Bemerkung muß ich mit aller Energie zurückweisen.
Meine Damen und Herren! Bei der Auszählung der Stimmen, die gegen den Abänderungsantrag waren, hat sich keine endgültige Übereinstimmung zwischen den auszählenden Schriftführern erzielen lassen.
infolgedessen erlaube ich mir den Vorschlag, daß wir doch einmal den Versuch mit dem Hammelsprung machen.
Ich glaube, dann gehen wir am sichersten. Meine Damen und Herren, darf ich das Einverständnis des Hauses feststellen, daß wir das Prinzip des Hammelsprungs jetzt einmal anwenden? Aller Voraussicht nach wird vielleicht schon die Anwendung des Hammelsprungs bei der Abstimmung über § 1 die Entscheidung im großen und ganzen erkennen lassen, so daß wir eventuell bei den späteren Abstimmungen zum alten System zurückkehren können. — Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit der Durchführung des Hammelsprungs fest.
Wir verfahren in folgender Weise. Diejenigen Damen und Herren, die für § 1 gemäß Abänderungsantrag Drucksache Nr. 491 sind, kommen durch die Tür links von mir herein, diejenigen Damen und Herren, die gegen diesen Abänderungsantrag zu § 1 sind, kommen durch die Mitteltür, und diejenigen Damen und Herren, die sich der Stimme enthalten, kommen durch die Tür rechts von mir. An jeder der Türen — bei der Tür für die Stimmenthaltungen wird ein Schriftführer genügen - werden sich zwei Schriftführer aufhalten, und ich appelliere an alle Damen und Herren, nicht zu schnell hereinzudrängen. Herr Kollege Löbe, so ist es doch gewesen? Langsam, damit sich die Schriftführer auch genaue Notizen machen können.
Nun, meine Damen und Herren, begeben Sie sich bitte hinaus, damit der Hammelsprung beginnen kann.
Darf ich zunächst feststellen: die Türen sind ordnungsgemäß besetzt. Ich bitte, die Türen zu öffnen.
— Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht genau, was der Gegenstand des Heiterkeitsausbruchs gewesen ist, über den man sich naturgemäß mehr freuen muß, als wenn es sich um den Ausbruch von Gegensätzen handelte. — Mir wird eben gesagt, es liege daran, daß der Herr Abgeordnete Loritz nachträglich hereingekommen sei.
— Herr Abgeordneter Loritz, darf ich Sie fragen: Sind Sie durch die „richtige" Tür gekommen?
Ich erkläre die Abstimmung für geschlossen. Jetzt stimmt das Büro ab.
Schriftführerin Frau Albertz: Ja! Schriftführer Gundelach: Ja! Präsident Dr. Köhler: Nein!
Meine Damen und Herren, ich kann nach Abstimmung mit den beteiligten Schriftführern folgendes Abstimmungsergebnis bekanntgeben. Für den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 491 Ziffer 1: 162 Stimmen, dagegen: 177 Stimmen, Enthaltung: 1 Stimme. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich darf wohl das Einverständnis des Hauses annehmen, daß es einer besonderen Abstimmung über den § 1 in der Fassung der Ausschußdrucksache Nr. 484 nicht bedarf, vielmehr § 1 als angenommen gilt.
Wir kommen dann weiter. Ich bitte, meine Damen und Herrren, die Drucksache Nr. 395 Seite 2 zu § 2 zur Hand zu nehmen. Abänderungsanträge liegen dazu nicht vor. Wer für § 2 in der Fassung der Drucksache Nr. 395 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit einwandfreier Mehrheit angenommen.
Nun kommen wir zu § 3. Zu der Fassung des Ausschusses liegt kein Abänderungsantrag vor,; darf ich das feststellen. Wer für § 3 gemäß
Drucksache Nr. 395 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit einwandfreier Mehrheit angenommen.
Nun kommen wir wieder zu Drucksache Nr. 491 Ziffer 2.
— Pardon, Sie haben recht. In der Fassung des Ausschusses, Drucksache Nr. 484, ist ein § 3 a neu eingefügt. Wer dafür ist — ein Abänderungsantrag liegt dazu nicht vor —, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit beschlossen.
Wer für § 3 b in der Fassung der Drucksache Nr. 484 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit beschlossen.
Nun kommen wir zu Drucksache Nr. 491 Ziffer 2: „Folgender § 3 c wird eingefügt". Meine Damen und Herren, darf ich fragen, ob wir nach dem Ergebnis der Abstimmung über Ziffer 1 der Drucksache Nr. 491 die Form der Abstimmung, wie eben geschehen, wiederholen sollen?
— Dann muß ich ordnungsgemäß durch Händeaufheben abstimmen lassen. Es wird nach menschlichem Ermessen wahrscheinlich das gleiche Ergebnis sein. Wer für den Antrag Drucksache Nr. 491 Ziffer 2 auf Einfügung des § 3 c ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Da müssen wir auszählen.
— Meine Damen und Herren, nach den Feststellungen der Schriftführer vorhin stelle ich fest, daß die Abstimmung jetzt strukturell die gleiche ist.
— Einen Moment! Ich bitte nunmehr um die Gegenprobe. —
Wieviel Stimmenthaltungen? — Eine! Dann ist es dasselbe Abstimmungsergebnis. Eine Stimmenthaltung wie bei Ziffer 1. Der Antrag ist demnach abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zu § 4 der Drucksache Nr. 395, also der ursprünglichen Fassung. Abänderungsanträge dazu liegen nicht vor. Wer für § 4 in der Fassung der Drucksache Nr. 395 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Fast einstimmig angenommen.
Es liegt nun auf Drucksache Nr. 491 unter Ziffer 3 ein Antrag vor, einen § 4 a neu einzufügen. Ich bitte die Damen und Herren, die für Ziffer 3 der Drucksache Nr. 491, Einfügung eines § 4 a , sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. -- Das Ergebnis, das wir von hier oben feststellen, ist wieder, daß dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt ist.
Wir kommen dann zu § 5 in der Regierungsfassung, Drucksache Nr. 395. Abänderungsanträge liegen nicht vor. Wer für § 5 gemäß Drucksache Nr. 395 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist zweifelsfrei so beschlosssen.
Es liegt jetzt wieder ein Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 491 unter Ziffer 4 vor, einen § 5 a einzufügen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. Das letztere war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Es , ist weiter auf Drucksache Nr. 491 unter Ziffer 5 beantragt, einen § 5 b einzufügen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. Der
Sitzungsvorstand ist sich darüber einig, daß der Antrag mit Mehrheit abgelehnt wurde.
Damit kommen wir zu § 6 in der Fassung der Regierungsdrucksache Nr. 395. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Fast einstimmig angenommen.
Wer nunmehr für die Einleitung und die Überschrift des Gesetzes ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— In der Fassung der Drucksache. Nr. 484! Sind wir uns darüber einig?
Das betrifft nur die Einleitung; die Überschrift ist so geblieben. Wer für Überschrift und Einleitung in der Fassung der Drucksache Nr. 484 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Fast einstimmig angenommen.
— Verzeihung, wird sind in der zweiten Lesung. Die Entschließung gehört meines Erachtens in die dritte Lesung. Es ist ja nur eine Entschließung, keine Gesetzesänderung, Das kommt in der dritten Beratung. Ich glaube, ich habe dazu die Zustimmung des Hauses. Entschließungen bedürfen nur einer einmaligen Abstimmung.
Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, daß damit die zweite Beratung beendet ist.
Ich eröffne nunmehr die Aussprache der
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Leddin.