Rede von
Paul
Krause
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DZP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DZP)
Meine Damen und Herren! In der Annahme, daß das, was ich jetzt zu sagen habe, von hoher und höchster Stelle nicht nachher als demagogisch bezeichnet wird, erlaube ich mir, kurz den Standpunkt der Zentrumsfraktion zu
3) dem vorliegenden Abänderungsantrag Drucksache Nr. 491 darzulegen.
Ich hatte ursprünglich vor, in der zweiten und dritten Beratung des Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer den Standpunkt meiner politischen Freunde näher zu begründen, bin aber der Meinung, daß die Diskussion bisher alle Fragen soweit behandelt hat, daß wir darauf nicht mehr näher einzugehen brauchen. Es ist tatsächlich so, daß die Kriegsopfer draußen nicht auf lange Reden, sondern auf Taten warten. Wir sind der Ansicht, daß das Ziel dieses Gesetzes grundsätzlich das sein müßte, dem bewährten Vorbild des ehemaligen Reichsversorgungsgesetzes zu folgen: Rentenleistung nach versorgungsgesetzlichen Grundsätzen, also weder Entschädigung noch Fürsorge, sondern Sicherung des Existenzminimums. Vor allen Dingen glauben wir, daß man bei den Durchführungsbestimmungen, die zu diesem Gesetz noch erlassen werden müssen, sich in verstärktem Maße der Kriegsblinden, Hirnverletzten, Ohnhänder und mehrfach Amputierten annehmen müßte.
Wir begrüßen es, daß in dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD die Frage der Elternrente gebührend berücksichtigt wurde, vor allen Dingen in Absatz 2 des § 3 c in der neuen Fassung. In demselben Sinne liegt wohl auch das Bestreben, die Angehörigen von noch immer kriegsgefangenen und vermißten Kameraden in dem Gesetz mit zu berücksichtigen. Wir wünschen ferner, daß man auch den jugendlichen Beschädigten Renten in entsprechender Höhe zubilligt. Vor allen Dingen aber muß nach unserer Auffassung in dem kommenden Bundesversorgungsgesetz der Kreis der Versorgungsberechtigten endlich einmal ganz klar umschrieben werden.
Die Anrechnung der Übergangshilfe auf die Fürsorgeleistung und Soforthilfe halten wir vom sozialen Standpunkt aus nicht für tragbar. Unserer Meinung nach ist es notwendig, in dieser Beziehung eine einheitliche Regelung zu treffen, die eine Anrechnung der Sozialrente auf die Versorgungsgebührnisse ausschließt oder mindestens zum Teil ausschließt, zumal der Versorgungsberechtigte sich ja den Anspruch auf Sozialrente durch eigenes Geld mit eigener Beitragsleistung erworben hat.
Meine Damen und Herren! Zum Schluß gestatten Sie mir noch den Hinweis darauf, daß wir es für notwendig halten, im kommenden Bundesversorgungsgesetz vor allem auch einmal die Frage der Schwer- und SchwerstbeschädigtenBetriebe aufzurollen. Wir erlauben uns, von dieser Stelle aus dem Bundesarbeitsministerium den Entwurf des Rechtsanwalts Dr. Imroll aus Düsseldorf, der Aufsichtsratsmitglied des Versehrtenwerks von Nordrhein-Westfalen ist, zur näheren Durchsicht zu empfehlen. Ich bin überzeugt, daß dieser Entwurf auch dem Bundesarbeitsministerium vorliegt.
Aus der grundsätzlichen Erwägung, daß man in bezug auf Kriegsopfer nicht sparen darf, daß man, wie vorhin gesagt wurde, auch einmal andere Ausgaben im Interesse der Kriegsopfer zurückstellen muß, von diesem sozialen Standpunkt aus stimmt meine Fraktion für den Änderungsantrag der SPD.