Rede:
ID0103402000

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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
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    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Krause.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Februar 1950 1059 34. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . 1059D, 1104D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksache Nr. 445) in Verbindung mit der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzen über die Aufhebung vois Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Handelsrechtliches Bereinigungsgesetz) (Drucksache Nr. 447) und der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache Nr. 458) und der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksache Nr. 446) . 1060A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1060B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer (Drucksachen Nr. 484 und 395) . . . . . . . . . 1061A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 1061B, 1063C Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . . . . . . . . . . 1063B Arndgen (CDU) 1063D, 1073D Bazille (SPD) 1064D, 1070D Storch, Bundesminister für Arbeit . . . . . . . . 1066D, 1071C Renner (KPD) . . . 1067B, 1074B, 1078A Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 1063C Mende (FDP) 1069A Krause (Z) 1070A Dr. Leuchtgens (DRP) 1072B Löfflad (WAV) . . . . . . . 1073A Frau Kalinke (DP) 1073C Leddin (SPD) 1076D Dr. Wellhausen (FDP) 1077B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1077C Dr. von Brentano (CDU) 1078D Beratung 'des Antrags der Abgeordneten Dr Horlacher, Bauereisen, Strauss und Genossen betr. Wiederaufbau der deutschen Landwirtschaft (Drucksache Nr. 428) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 381) 1079D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 1079D, 1102B, 1103C Dr. Baumgartner (BP), Antragsteller . . . . . . . . 1084C, 1103C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1087D Kriedemann (SPD) 1091D Niebergall (KPD) 1094C Mensing (CDU) 1095C Frühwald (FDP) . . . . . . . . 1096D Dr. Leuchtgens (DRP) 1098D Dr. Glasmeyer (Z) 1099C Bauknecht (CDU) . . . . . . . . 1100B Dr. von Merkatz (DP) 1101C Renner (KPD) (zut Geschäftsordnung) 1103D Dr. Schmid (SPD) (zur Geschäftsordnung . . . . . . . 1104B Nächste Sitzung 1104D Die Sitzung wird um 13 Uhr 40 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es dient der Sache der Kriegsbeschädigten keinesfalls, wenn die zweite und dritte Lesung des Überbrückungsgesetzes in einer Atmosphäre innerer Erregung und Spannung vor sich geht.

    (Zurufe links.)

    Es dient ihr auch nicht, wenn zum Beispiel die inneren Kämpfe, die inneren Spannungen in den Kriegsbeschädigtenorganisationen hier behandelt werden und auf der einen Seite Herr Renner für den Reichsbund und auf der anderen Seite Herr Bazille für den VdK hier sprechen und Herr Renner zweimal zur Einheit der Kriegsbeschädigten aufruft. Es dient der Sache auch nicht, Herr Kollege Seelos, wenn Sie die BonnFrankfurt-Atmosphäre wieder beschwören wollen.

    (Zurufe rechts.)

    Ich könnte dann beinahe sagen: vielleicht überlegt man sich einmal

    (Zuruf rechts: Millionenvergeudung!)

    in Ihren föderalistischen Kreisen, wieviel man sparen könnte, wenn man in unserem föderalistischen Bundesstaat die Zahl der 105 Minister etwas heruntersetzen würde.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich könnte auch erwähnen, daß Herr Kollege Renner bei einer anderen Gelegenheit in Hamburg den Anspruch der Militärpensionäre durchaus bejaht

    (Zuruf von der KPD: Er bejaht ihn auch heute!)

    und betont hat: Ich als Kommunist bejahe den Anspruch der Militärpensionäre. Es hat also keinen Zweck die Dinge angefangen von Bonn-Frankfurt vielleicht bis in die subtilsten inneren Spannungen der Parteien und Verbände hinein zu diskutieren. Darum möchte ich auf die sachlichen Fragen zurückgehen.
    Am 20. Januar fand hier die erste Lesung des Gesetzes statt. Wir waren uns alle darüber im klaren, daß das Gesetz, das vielfache Mängel hatte, wesentlich verbessert werden müßte. Ich möchte betonen, daß heute, kaum 14 Tage später, bereits die zweite und dritte Lesung stattfinden kann. Ich muß hier für den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen sprechen und betonen, daß in dieser kurzen Zeit wirklich um die Probleme gerungen wurde, bis wir zu dem einstimmig angenommenen Gesetzentwurf des Ausschusses kamen. Wir haben den Verband der Körperbeschädigten, wir haben den Reichsbund, den Verband der Kriegsblinden und den Verband der Hirnverletzten zu Worte kommen lassen und glaubten nachher all diese Wünsche
    hineinarbeiten zu müssen. So kam es zu dem einstimmig angenommenen Entwurf des Ausschusses, der eine Ausgabe von 203,8 Millionen Mark beinhaltet.

    (Zuruf.)

    — Jawohl, auch ich bedaure es sehr, daß wir uns mit diesen 203,8 Millionen Mark nicht durchgesetzt haben.
    Aber nun komme ich zu der entscheidenden Frage. Wir haben im Haushaltsausschuß leider gehört, daß der Finanzkraft eines Bundes, der erst seit wenigen Monaten schöpfen kann, ja für dieses Problem überhaupt erst ab 1. April zuständig ist, gewisse Grenzen gesetzt sind. Wir haben sogar nachher noch versucht — das ist mein Antrag gewesen —, vielleicht ein Kompromiß von 120 Millionen Mark durchzusetzen. Auch hier hat leider der Bundesfinanzminister aus seiner Schau „Nein" sagen müssen. Meine Damen und Herren! Herr Renner ist ja auch einmal Minister gewesen. Herr Renner, Sie wissen ,am besten, daß ein Minister nicht über seinen Schatten springen kann und daß wir bei unseren Finanzministern leider nicht die märchenhafte Einrichtung des „Esel streck dich" haben. Wir müssen die Dinge nun einmal koordinieren und, so bedauerlich das ist, wir sind dann leider zu dem Gesetzentwurf gekommen, der Ihnen nunmehr vorliegt. Es ist wenigstens gelungen — und das ist auch etwas, was ich bereits für die FDP-Fraktion am 20. Januar hier vertrat —, die Pflegezulage für die Kriegsblinden hineinzubekommen. Es ist nicht gelungen, den § 6, der eine Mehrausgabe von 30,5 Millionen zum Inhalt hätte, hierin zu verankern. Wir haben aber bereits gewisse Entschließungen gefaßt, die für das am 1. April zu erwartende Bundesversorgungsgesetz gewissermaßen Richtschnur sind. Vergessen Sie doch nicht die Worte, die die Organisationsvorsitzenden uns im Ausschuß sagten: es komme darauf an, so schnell wie möglich zu helfen, und es komme darauf an, keine Materien schon jetzt im Überbrückungsgesetz zu regeln, die an sich dem endgültigen Bundesversorgungsgesetz vorbehalten bleiben sollten. Nun, die Entschließungen, die wir gefaßt haben, betreffen die Paragraphen, die wir leider nicht durchbringen konnten, die wir im Ausschuß zwar einstimmig hineingearbeitet haben, die sich aber gegenüber der Realität der Finanzverhältnisse nun einmal nicht durchgesetzt haben. Ich darf sie Ihnen bekanntgeben:
    Die Bundesregierung wird ersucht, in das neue Bundesversorgungsgesetz, das am 1. April 1950 in Kraft treten soll, die folgenden Regelungen aufzunehmen:
    a) die Bezugsberechtigung für Kinderzulagen
    und Waisenrenten einheitlich mindestens
    bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    festzusetzen;
    b) die bisherigen Höchstgrenzen für Hinterbliebenenrenten — § 595 der Reichsversicherungsordnung — und Beschädigtenrenten — § 559 b der Reichsversicherungsordnung — zu beseitigen;
    c) eine Krankenversicherung für Hinterbliebene und Schwerbeschädigte zu schaffen.
    Meine Damen und Herren! Bis zum 1. April, bis zu der Zeit, da der Bund gezwungen sein


    (Mende)

    wird, die Regelung in seine Hand zu nehmen, haben wir nur noch zwei Monate. Die Argumente des Herrn Finanzministers und des Herrn Arbeitsministers waren die: Wenn Sie jetzt eine dermaßen große Erhöhung, nämlich von 80 Millionen auf 203,8 Millionen Mark, vorschlagen, wird Ihnen — das sagte der Finanzminister im Haushaltsausschuß wörtlich — die Zustimmung des Bundesrats versagt werden. Das bedeutet, daß die rein formalrechtliche und gesetzgeberische Arbeit noch um weitere Wochen verzögert wird und schließlich die praktische Auswirkung des ganzen Überbrückungsgesetzes gleich Null ist.

    (Zustimmung bei der FDP. — Abg. Renner: Sie ist sowieso Null!)

    Wir hielten es daher für richtiger, zunächst einmal dieses Überbrückungsgesetz zu verabschieden und gleichzeitig gewisse Richtlinien für das endgültige Bundesversorgungsgesetz bereits hineinzuarbeiten.

    (Erneute Zustimmung bei der FDR)

    Auf diese Art und Weise wird nämlich den Kriegsbeschädigten wesentlich mehr geholfen als dadurch, daß wir sie immer wieder mit neuen Deklamationen und Agitationsreden zudecken.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Krause.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Krause


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DZP)

    Meine Damen und Herren! In der Annahme, daß das, was ich jetzt zu sagen habe, von hoher und höchster Stelle nicht nachher als demagogisch bezeichnet wird, erlaube ich mir, kurz den Standpunkt der Zentrumsfraktion zu
    3) dem vorliegenden Abänderungsantrag Drucksache Nr. 491 darzulegen.
    Ich hatte ursprünglich vor, in der zweiten und dritten Beratung des Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer den Standpunkt meiner politischen Freunde näher zu begründen, bin aber der Meinung, daß die Diskussion bisher alle Fragen soweit behandelt hat, daß wir darauf nicht mehr näher einzugehen brauchen. Es ist tatsächlich so, daß die Kriegsopfer draußen nicht auf lange Reden, sondern auf Taten warten. Wir sind der Ansicht, daß das Ziel dieses Gesetzes grundsätzlich das sein müßte, dem bewährten Vorbild des ehemaligen Reichsversorgungsgesetzes zu folgen: Rentenleistung nach versorgungsgesetzlichen Grundsätzen, also weder Entschädigung noch Fürsorge, sondern Sicherung des Existenzminimums. Vor allen Dingen glauben wir, daß man bei den Durchführungsbestimmungen, die zu diesem Gesetz noch erlassen werden müssen, sich in verstärktem Maße der Kriegsblinden, Hirnverletzten, Ohnhänder und mehrfach Amputierten annehmen müßte.
    Wir begrüßen es, daß in dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD die Frage der Elternrente gebührend berücksichtigt wurde, vor allen Dingen in Absatz 2 des § 3 c in der neuen Fassung. In demselben Sinne liegt wohl auch das Bestreben, die Angehörigen von noch immer kriegsgefangenen und vermißten Kameraden in dem Gesetz mit zu berücksichtigen. Wir wünschen ferner, daß man auch den jugendlichen Beschädigten Renten in entsprechender Höhe zubilligt. Vor allen Dingen aber muß nach unserer Auffassung in dem kommenden Bundesversorgungsgesetz der Kreis der Versorgungsberechtigten endlich einmal ganz klar umschrieben werden.
    Die Anrechnung der Übergangshilfe auf die Fürsorgeleistung und Soforthilfe halten wir vom sozialen Standpunkt aus nicht für tragbar. Unserer Meinung nach ist es notwendig, in dieser Beziehung eine einheitliche Regelung zu treffen, die eine Anrechnung der Sozialrente auf die Versorgungsgebührnisse ausschließt oder mindestens zum Teil ausschließt, zumal der Versorgungsberechtigte sich ja den Anspruch auf Sozialrente durch eigenes Geld mit eigener Beitragsleistung erworben hat.
    Meine Damen und Herren! Zum Schluß gestatten Sie mir noch den Hinweis darauf, daß wir es für notwendig halten, im kommenden Bundesversorgungsgesetz vor allem auch einmal die Frage der Schwer- und SchwerstbeschädigtenBetriebe aufzurollen. Wir erlauben uns, von dieser Stelle aus dem Bundesarbeitsministerium den Entwurf des Rechtsanwalts Dr. Imroll aus Düsseldorf, der Aufsichtsratsmitglied des Versehrtenwerks von Nordrhein-Westfalen ist, zur näheren Durchsicht zu empfehlen. Ich bin überzeugt, daß dieser Entwurf auch dem Bundesarbeitsministerium vorliegt.
    Aus der grundsätzlichen Erwägung, daß man in bezug auf Kriegsopfer nicht sparen darf, daß man, wie vorhin gesagt wurde, auch einmal andere Ausgaben im Interesse der Kriegsopfer zurückstellen muß, von diesem sozialen Standpunkt aus stimmt meine Fraktion für den Änderungsantrag der SPD.

    (Beifall beim Zentrum.)