Rede:
ID0103400100

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Februar 1950 1059 34. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . 1059D, 1104D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksache Nr. 445) in Verbindung mit der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzen über die Aufhebung vois Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Handelsrechtliches Bereinigungsgesetz) (Drucksache Nr. 447) und der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache Nr. 458) und der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksache Nr. 446) . 1060A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1060B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer (Drucksachen Nr. 484 und 395) . . . . . . . . . 1061A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 1061B, 1063C Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . . . . . . . . . . 1063B Arndgen (CDU) 1063D, 1073D Bazille (SPD) 1064D, 1070D Storch, Bundesminister für Arbeit . . . . . . . . 1066D, 1071C Renner (KPD) . . . 1067B, 1074B, 1078A Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 1063C Mende (FDP) 1069A Krause (Z) 1070A Dr. Leuchtgens (DRP) 1072B Löfflad (WAV) . . . . . . . 1073A Frau Kalinke (DP) 1073C Leddin (SPD) 1076D Dr. Wellhausen (FDP) 1077B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1077C Dr. von Brentano (CDU) 1078D Beratung 'des Antrags der Abgeordneten Dr Horlacher, Bauereisen, Strauss und Genossen betr. Wiederaufbau der deutschen Landwirtschaft (Drucksache Nr. 428) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 381) 1079D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 1079D, 1102B, 1103C Dr. Baumgartner (BP), Antragsteller . . . . . . . . 1084C, 1103C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1087D Kriedemann (SPD) 1091D Niebergall (KPD) 1094C Mensing (CDU) 1095C Frühwald (FDP) . . . . . . . . 1096D Dr. Leuchtgens (DRP) 1098D Dr. Glasmeyer (Z) 1099C Bauknecht (CDU) . . . . . . . . 1100B Dr. von Merkatz (DP) 1101C Renner (KPD) (zut Geschäftsordnung) 1103D Dr. Schmid (SPD) (zur Geschäftsordnung . . . . . . . 1104B Nächste Sitzung 1104D Die Sitzung wird um 13 Uhr 40 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 34. Sitzung des Deutschen Bundestages und bitte die Schriftführerin, Frau Albertz, die Namen der fehlenden Mitglieder bekanntzugeben.



Rede von Luise Albertz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es fehlen wegen Krankheit die Abgeordneten Fürst Fugger von Glött, Even, Dr. Wuermeling, Schütz, Wagner, Dr. Schöne, Blachstein, Schönauer, Dr. Gülich, Brandt, Determann, Fisch, Wittmann, Schmidt, Dr. Weiß. Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Menzel, von Knoeringen, Dr. Greve, Dr. Suhr, Nuding, Reimann, Kurt Müller, Harig, Hugo Paul, Dr. Dorls, Dr. Middelhauve, Schuler, Dr. Baur, Naegel, Schröter, Lübke, Kopf, Rademacher, Rüdiger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich habe meinerseits keine weiteren Mitteilungen hinzuzufügen.
    Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein. Ich möchte folgendes vorausschicken. Im Altestenrat ist beschlossen worden, die Punkte 1, 2, 3 und 4 der Tagesordnung gemeinsam zu behandeln. Das heißt, der Herr Bundesjustizminister wird die Einbringung dieser vier Vorlagen in einem zusammenhängenden Referat vornehmen. Es soll keine Debatte stattfinden, vielmehr werden die Punkte 1 bis 4 nach der Einbringung seitens der Bundesregierung debattelos dem zuständigen Ausschuß überwiesen. Wir kommen also zu Punkt 1 bis 4 der Tagesordnung:
    1. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstrekkung in das unbewegliche Vermögen (Drucksache Nr. 445);
    2. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des

    (Handelsrechtliches Bereinigungsgesetz 3. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuldund Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen 4. Eiste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt Ich erteile dem Herrn Bundesjustizminister zur Einbringung der Vorlagen zu den Punkten 1, 2, 3 und 4 der Tagesordnung das Wort. Meine Damen und Herren! Der erste Entwurf, der Ihnen vorliegt, betrifft ein Gesetz über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Es handelt sich um folgendes: In der Zwangsversteigerung der Grundstücke gilt eine Rangordnung von Rechten. Beispielsweise rangiert der sogenannte Lidlohn, das sind die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei einem landoder forstwirtschaftlichen Grundstück in der Klasse 2 hinsichtlich des laufenden Anspruchs und des Anspruchs für ein zurückliegendes Jahr. Die Ansprüche auf Erfüllung öffentlicher Lasten für das laufende Jahr und für die beiden vorausgegangenen Jahre fallen in die Klasse 3, die normalen Ansprüche aus Belastungen von Grundstücken, aus Hypotheken, Grundschulden usw. fallen hinsichtlich des laufenden Jahres und der beiden vorausgehenden Jahre in Rangklasse 4. Nach Kriegsende sind insoweit Schwierigkeiten entstanden. Der Gläubiger geht nach Zeitablauf seiner Rechte verlustig, wenn er nicht die Beschlagnahme des Anwesens herbeiführt. Durch die Zerstörungen vieler Hausgrundstücke und durch andere Umstände war die Erfüllung der laufenden Verpflichtungen sehr erschwert. Das Gesetz dient dem Zweck, den Gläubiger für eine bestimmte Zeit von der Verpflichtung, mit der Beschlagnahme von Grundstücken vorzugehen, zu entbinden und ihm trotzdem den Rang zu wahren. Das ist durch Gesetze der Länder mit geringen Ausnahmen von Ländern der französischen Zone, schon für die Jahre 1947 bis 1949 durchgeführt worden. Dieses Gesetz bezweckt diesen Schutz vor Rangverlust für die Jahre 1948 und 1949. Seitens des Bundesrats sind einige Bedenken geltend und Abänderungsvorschläge gemacht worden. Zum Teil sind sie rechtlich selbstverständlich, zum Teil nach meiner Meinung nicht zutreffend. Soviel zu diesem ersten Gesetzentwurf. Der zweite Entwurf betrifft ein Gesetz über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechselund Scheckrechts. Dieser Entwurf dient als erster der Bereinigung unserer Gesetze von den Überbleibseln der Nazi-und der Kriegszeit. Besonders in der Kriegszeit sind auf dem Gebiete des Handelsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Genossenschaftsrechts eine Reihe von Bestimmungen eingeführt worden, die der erleichterten Behandlung dienen sollten. Der Grund für diese Bestimmungen ist im wesentlichen weggefallen. Nur einzelne Bestimmungen können als an sich sachlich berechtigte Vereinfachungen beibehalten werden. Es handelt sich um eine Fülle von Bestimmungen, auf die im einzelnen einzugehen, nicht notwendig ist. Der Bundesrat hat einige genauere Fassungen vorgeschlagen, die von meiner Seite aus akzeptiert werden. Drittens handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuldund Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen. Nach der bisherigen gesetzlichen Lage können solche Hypotheken-, Grundschuldund Rentenschuldbriefe für kraftlos erklärt werden, wenn sie abhanden gekommen oder sonstwie in Verlust geraten sind. Die besonderen Verhältnisse der letzten Jahre haben es mit sich gebracht, daß durch politische Gründe oder durch Maßnahmen außerhalb unserer Bundesrepublik die Gläubiger nicht in der Lage sind, ihre Rechte geltend zu machen; denn sie müssen ja, um legitimiert zu sein, den Brief vorlegen. In solchen Fällen will das Gesetz die Möglichkeit geben, diese Briefe für kraftlos zu erklären. Der vierte Entwurf betrifft ein Gesetz zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt. Die Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Annahme an Kindes Statt stellt sehr weitgehende Voraussetzungen auf: eine bestimmte Altersgrenze — der Annehmende muß mindestens 50 Jahre alt sein — und vor allem die Kinderlosigkeit des Annehmenden. Von der Voraussetzung des Alters kann schon nach den jetzi gen Bestimmungen weitgehend durch das Gericht entbunden werden ein Umstand, der leider viel zu wenig bekannt ist. Diese Frage spielt in unserer gegenwärtigen bevölkerungspolitischen Lage eine große Rolle. Aber schon nach den jetzigen Bestimmungen ist es so, daß eine dreißigjährige Frau, die nicht aus körperlichen, sondern aus soziologischen Gründen keine Aussicht mehr auf Eheschließung hat, die Möglichkeit hat, von der Voraussetzung des Alters durch das Gericht entbunden zu werden. Das vorliegende Gesetz soll dazu noch die Möglichkeit schaffen, das für eine Übergangszeit auch von der Voraussetzung der Kinderlosigkeit des Annehmenden entbunden wird. Über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit ist, glaube ich, nichts zu sagen. Meine Damen und Herren! Sie haben die Ausführungen des Herrn Bundesjustizministers gehört. Ich frage der Ordnung halber, ob das Wort gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Dann erbitte ich das Einverständnis des Hauses zu folgenden Maßnahmen: die Gesetzentwürfe unter den Punkten 1, 2, 3 und 4 werden dem Rechtsausschuß überwiesen mit der Maßgabe, daß Punkt 4 auf seinen Wunsch auch noch dem Ausschuß für Jugendfürsorge überwiesen wird. Ist das Haus damit einverstanden? Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist demgemäß beschlossen. Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zu Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer (Drucksachen Nr. 484 und 395)