Meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist der Auffassung, daß der Antrag der KPD-Fraktion durch die Stellungnahme des Herrn Bundesarbeitsministers sachlich erledigt ist.
- Wie im Ältestenrat angekündigt, Herr Rische!
Ich darf Ihnen den Antrag der KPD vorlesen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich Bericht zu erstatten über den Stand der Verhandlungen mit der Hohen Kommission zwecks Verlängerung . .
-- und dann folgt der Tatbestand im einzelnen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen also die Bundesregierung nicht mehr zu ersuchen, unverzüglich Bericht zu erstatten, nachdem sie mit ihrer Berichterstattung der Begründung dieses Antrags zuvorgekommen ist, den Bericht also noch schneller als erfordert erstattet hat. Infolgedessen ist auch eine Diskussion in diesem Hause nicht mehr zulässig; denn das würde bedeuten, daß wir diskutieren mit einem Ziel, das nicht erreicht werden kann. Denn es besteht doch wohl Einigkeit darüber, daß wir einen Beschluß, wie ihn der Antrag der KPD-Fraktion verlangt,
nicht mehr fassen können.
Wir sind von diesem klaren Grundsatz in der Vergangenheit abgewichen. Es scheint uns aber notwendig zu sein, zu den Bestimmungen der Geschäftsordnung zurückzukehren. Was die KPD-Fraktion materiell erreichen will, müßte eigentlich Gegenstand einer Interpellation gemäß § 55 der Geschäftsordnung sein. Verfährt die KPD-Fraktion nach § 55, bringt sie also eine Interpellation ein, so hat sie das Recht, vor der Antwort, die die Regierung im Plenum erteilen muß, das Wort zu ergreifen. An die Beantwortung durch die Regierung schließt sich gemäß § 56 der Geschäftsordnung eine Besprechung an, wenn 50 anwesende Mitglieder sie verlangen. Die KPD-Fraktion wählt diesen Weg normalerweise nicht, weil zur Einbringung der Interpellation nach der Geschäftsordnung die Unterschriften von 30 Mitgliedern erforderlich sind.
Der Präsident muß jeden Antrag annehmen, der ihm eingebracht wird.
Meine Damen und Herren, wir wollen zu dieser Bestimmung der Geschäftsordnung wieder zurückkehren, was wir Ihnen hiermit vorschlagen möchten. Wir sind auch der Auffassung, daß es nicht angängig ist, die Regierung zu Erklärungen zu zwingen, wenn nicht, wie die Geschäftsordnung es verlangt, 30 Mitglieder diesen Antrag unterschrieben haben. Anfragen, die nicht das Interesse von 30 Mitgliedern, also eines Vierzehntels der Mitglieder dieses Hauses finden, verdienen es tatsächlich nicht, daß sie so ausführlich und in der Form behandelt werden, wie dies eine Interpellation verlangt.
Meine Damen und Herren, da es sich hier um den ersten Fall dieser Art handelt, der zu Beanstandungen führt, sind wir der Meinung, wir sollten dem Hause nur diese Anregung geben. Wir werden aber verlangen, daß in Zukunft diesen Bestimmungen entsprechend verfahren wird.