Rede von
Hans
Tichi
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(WAV)
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Antrag des Ausschusses für Heimatvertriebene zu und sind auch mit den Argumenten des Herrn Berichterstatters vollkommen einverstanden.
Zum Antrag der Bayernpartei auf Drucksache Nr. 92 möchte ich aber noch folgendes sagen. Wir sind dagegen, daß die illegal über die Ostgrenzen hereinkommenden Flüchtlinge generell auf die anderen Länder außer Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen aufgeteilt werden. Wir sind überhaupt dagegen, daß man Menschen, wie es in dem Antrag heißt, „überführt". Die Zeit der Flüchtlings-Zwangstransporte ist endlich vorbei. Die Menschen sind keine Ware, die man überführt. Man läßt sie freiwillig entscheiden, wo sie sich niederlassen wollen. Letzten Endes geht es hier um deutsche Menschen, um heimatlose Menschen wie wir, die wir schützen müssen.
Gewiß, bei den illegalen Grenzgängern muß man unterscheiden, ob es sich um politische Flüchtlinge oder um asoziale, kriminelle Elemente handelt, oder ob es Menschen sind, die Sehnsucht nach ihren Familien haben, die durch die Auswirkungen des Krieges getrennt worden sind und sich in Bayern, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen befinden. Es wäre unmenschlich, es wäre nicht human, wenn man Eltern, die in der Ostzone leben, verbieten würde, zu ihren Kindern nach Bayern zu gehen. Es wäre ebensowenig human, wenn man umgekehrt Kindern verbieten würde, zu ihren Eltern oder zu ihren Geschwistern zu gehen, wenn sie durch die Ausweisung voneinander getrennt wurden.
Ich kenne einen Fall, der sich in Kulmbach folgendermaßen zugetragen hat und in dem ich selbst interveniert habe. Durch die Ausweisung wurde eine Familie auseinandergerissen. Die Mutter kam nach Bayern, die Tochter in die Ostzone. Die Tochter wußte von der Mutter nichts. Sie kam illegal über die Grenze, gebar dann ein Kind und fand endlich die Mutter, die in einem Lager bei Kulmbach war. Es wurde der Tochter verboten, mit der Mutter im Lager zusammen zu wohnen. Die beiden mußten getrennt leben. Erst durch meine Intervention ist erreicht worden, daß die Mutter zu ihrem Kind durfte. Solche Zustände sind natürlich unhaltbar. Dort, wo es sich um Familienzusammenführung handelt oder ein sicherer Arbeitsplatz vorhanden ist, müßte nach meiner Überzeugung in humaner Weise den Wünschen Rechnung getragen werden.
Damit hängt auch die Frage der Aufhebung der Zuzugsbeschränkungen zusammen. Die Zuzugsbeschränkungen verstoßen ja gegen das Grundgesetz, in dem die Freizügigkeit jedes Staatsbürgers gewährleistet ist.
Mein sehr verehrter Herr Kollege Baumgartner, ich komme jetzt auf etwas zu sprechen, weiß aber nicht, ob Sie davon Kenntnis haben. Es ist empörend, wenn man hört, daß in Bayern in zwölf Landkreisen heimatlosen Heimkehrern aus russischer Kriegsgefangenschaft die Aufnahme verweigert wurde.