Meine Damen und Herren! Ich habe im Namen meiner Freunde zu erklären, daß wir der Regierungsvorlage grundsätzlich zustimmen. Das ist bei uns gar nicht verwunderlich, denn Sie haben von mir von dieser Stelle aus schon gehört, daß wir unbedingt dafür eintreten, daß die Sozialpolitik in die Hände der Beteiligten gelegt wird. Wir müssen eine neue Sozialordnung schaffen, aus der der Staat möglichst herausgelassen wird und in der die Beteiligten, das heißt die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten. Ich begrüße vor allen Dingen, daß diese Zusammenarbeit auf dem Boden der Gleichberechtigung zu erfolgen hat. Ich glaube, damit auch den Arbeitern unbedingt ein Recht zuzusprechen, um das sie Jahrzehnte gekämpft haben. Ich freue mich, daß wir endlich soweit sind — nach dem, was bis jetzt geredet worden ist, besteht wohl kein Zweifel darüber —, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit gleichen Rechten an der Sozialversicherung mitarbeiten. Auf der andern Seite ist ein weiterer Grund, der uns zur Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage bewegt, darin zu sehen, daß wir hier die Selbstverwaltung durchführen. Und je mehr die Selbstverwaltung der Beteiligten hier sichergestellt wird, um so besser. Ich will hier nicht ein hohes Lob der Selbstverwaltung singen. Wir wollen vielmehr nur nüchtern feststellen, daß die Selbstverwaltung die einzige Möglichkeit ist, um der Autokratie und der Staatsallgewalt ein Gegengewicht zu geben.
Wir sind also der Meinung, daß die Gleichberechtigung durchgeführt werden muß, die Gleichberechtigung aber auch in den Zahlungen und in der Verwaltung. Auch das ist notwendig. Die Arbeiter wollen ja keine Almosen annehmen, sie wollen kein Geschenk haben — es freut mich, daß diese Entwicklung auch den Ehrbegriff der Arbeiter herausgestellt hat —, sondern sie wollen ein Recht haben. Dieses Recht erwerben sie • sich mit der gleichberechtigten Beteiligung an den Beiträgen, an den Zahlungen.
Diese Gleichberechtigung muß nun überall durchgeführt werden.
Ich bedaure, daß die Gleichberechtigung in dem § 2 — es ist schon darauf hingewiesen worden, ich muß aber nochmals davon sprechen — für die Knappschaftsversicherung nicht gewährleistet ist. E§ sollen zwei Drittel der Vertreter der Versicherten und nur ein Drittel der Vertreter der Arbeitgeber in der Selbstverwaltung der Knappschaftsversicherungen tätig sein. Das liegt nicht im Sinne der Parität. Hier muß genau so gut wie bei den übrigen Versicherungen und Anstalten das Verhältnis von 1 zu 1 gewahrt werden ; die Arbeitgeber müssen dieselben
Rechte wie die Arbeitnehmer haben. Es ist merkwürdig, daß man gerade in der Knappschaftsversicherung den Arbeitgebern weniger Rechte einräumen will als den Arbeitnehmern. Denn wenn die Arbeitgeber — das ist jedem in der Sozialpolitik-Kundigen doch klar — irgendwo sozial gewirkt haben, so ist es in der Knappschaft gewesen. Die Bergwerksvertreter haben die Unfallversicherung und das ganze Unfallwesen im Interesse der Arbeiter in mustergültiger Weise geregelt, sogar allein aus ihrer Tasche.
— Sie werden an dieser Tatsache nicht vorübergehen können. Ich will es mir versagen, hier die früheren Beitragsverhältnisse in den verschiedenen Knappschaftskassen hervorzuheben.
Wir sind also dafür, die Regierungsvorlage in den Auschuß zu verweisen. Wir setzen uns unbedingt dafür ein, daß die Grundzüge der Regierungsvorlage unter Abweisung der Anträge der Sozialdemokratie dort festgelegt werden.